Diskussion:Quod apostolici muneris

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Es wäre noch interessant zu wissen ob und wenn ja, wann diese Schrift ihre Gültigkeit als offizielle Meinung der kath. Kirche verloren hat.--Beliar 01:54, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Hat sie das denn? --Ayanami rei 13:39, 28. Dez. 2008 (CET) Nachtrag: Schließlich hat sogar noch Papst Johannes Paul II. ziemlich genau im Sinne dieser Enzyklika gewirkt als Gegner des Totalitarismus in den kommunistischen Staaten und der Befreiungstheologie in Südamerika, es gab nie einen Grund für die Katholische Kirche, diese Enzyklika für ungültig zu erklären, schon gar nicht nach dem 1. Vat. Konzil. --Ayanami rei 13:47, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Zur Demokratie wird behauptet: „Konnte sich die römisch-katholische Kirche im 19. Jahrhundert, zwar unter einigen Vorbehalten, im Großen und Ganzen noch mit der bürgerlichen Demokratie verständigen, so betrachtete sie den Sozialismus als ihren gefährlichsten Feind.“ Was versteckt sich unter anderem hinter der Formulierung „unter einigen Vorbehalten“? Im Artikel über Papst Pius IX. steht bzgl. Ende 1864: „…sondern griff auch Demokratie und Glaubensfreiheit in scharfen Worten an.“ Nachdem der Papst den Kirchenstaat verloren hatte, verbot er 1874 in der Bulle Non expedit den italienischen Katholiken die aktive und passive Teilnahme an demokratischen Wahlen im Königreich Italien. Die Päpste hatten so viele Vorbehalte gegen die Demokratie, dass es m.E. besser ist, den Halbsatz über die Demokratie wegzulassen. Außerdem wird in diesem Artikel eine allgemeine Aussage zur Demokratie nicht benötigt. Darum streiche ich diesen Halbsatz. --Pinguin55 (Diskussion) 23:38, 28. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Wirkung und Bedeutung heute (2018)[Quelltext bearbeiten]

fehlt leider. --Hfst (Diskussion) 18:27, 28. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]