Diskussion:Röntgenverordnung (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Simplicius in Abschnitt Lemma
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, diesen Artikel unter dem Lemma "Röntgenverordnung", nicht unter "Verordnung über ..." einzustellen. Gründe:

  1. Im Praxisalltag bezeichnet jeder Strahlenschützer diese Verordnung als Röntgenverordnung. In der Kategorie:Strahlenschutz sucht man deshalb den Artikel unter diesem Stichwort.
  1. Die Strahlenschutzverordnung, die ja offiziell auch "Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)" heißt, steht auch unter dem Lemma "Strahlenschutzverordnung" in Wikipedia. Beide Verordnungen sind nahe miteinander verwandt; deshalb sollte hier gleichartig vorgegangen werden.

--HeinzMue 13:12, 31. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Kann ich nachvollziehen, aber wir ziehen den vollen Titel bei unseren Artikeln über Rechtsnormen in aller Regel vor. Zumeist sind Kurzbezeichnungen in den verschiedenen deutschsprachigen Staaten bekannt, zumindest ist es auch beim Lemma Röntgenverordnung so. – Simplicius 15:04, 31. Jul. 2008 (CEST)Beantworten