Diskussion:Rachid Taha

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Rock The Casbah[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht:

Gegenüber dem britischen Guardian hatte Taha bereits 2001 geäußert, Rock The Casbah stamme eigentlich von ihm und sei über den Umweg eines weitergegebenen Demotapes zu der britischen Punkband gelangt.

Wo in der angegebenen Quelle ist das belegt? -- Pemu (Diskussion) 12:27, 13. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

@Pemu: Du hast Recht. Bei der seinerzeitigen Artikelerweiterung ist mir leider die Quellenangabe verrutscht. Die Geschichte mit den Demotapes wurde nicht im Guardian-Beitrag erwähnt, sondern in dem – ebenfalls als Einzelnachweis präsenten – Artikel der New York Times. Hab’s nunmehr korrigiert. --Richard Zietz 19:00, 13. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

ein Algerier, dessen Musikerlaufbahn quasi komplett in Frankreich D’ ist...[Quelltext bearbeiten]

und der auch das Gros seines leider zu kurzen Lebens dort lebte, sollte auch entsprechnd bezeichnet werden, sprich: algero-französischer... (in den französischen Medien wird er zumeist - ein wenig "frankreich-zentristisch" (?!) - franko-algerienne Zudem genannt (das hieße für mich, er ist in FR geb. und später nach Algerien gegangen..?!!) Zudem bezeichnet man R.T. ZU RECHT in vielen Medien als "Figur des französischen Rock der bzw. ab den 80ern" (oder so ähnlich) Warum also diesen wesentlichen biografischen Part in der Bezeichnung vernachlässigen? Im Nekrolog findet sich genau diese "Zweistaatenlösung" bei so vielen anderen Personen, die womöglich weniger Zeit im 2. Land verbrachten.. Schön immerhin, dass meine Korrektur "Sänger + Komponist" angenommen wurde (zuvor stand da ja: Sänger und Musiker - was so klingt, als seien Sänger keine Musiker.. ;-)..) Bon nuit!

D’accord. Hab’s eben im Intro korrigiert. --Richard Zietz 08:31, 14. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Da dies aktuell im Artikel zur strittigen Frage zu werden scheint bzw. einige User dort ihre Privatansichten bzgl. Staatsangehörigkeit etcetera einbringen wollen, an der Stelle der Hinweis, dass Taha auch in aktuellen Nachrufen durchgehend als algerisch-französischer bzw. französisch-algerischer Musiker bezeichnet wird:

Nachweis- bzw. belegpflichtig ist dieser Umstand eigentlich überhaupt nicht – schlicht und einfach aus dem Grund, weil das französische Einwanderrecht hier keine besonderen Umstände bereitet und Kinder eingewanderter Maghrebiner automatisch die französische Staatsbürgerschaft erhalten. Aus dem Grund rate ich strikt von Versuchen ab, im Artikel eine Art „Wiki-Staatsbürgerrecht“ zu etablieren. --Richard Zietz 14:47, 14. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Aus Algerien: „Als Reaktion auf das Erstarken der seit Ende der 1930er Jahre bestehenden algerischen Unabhängigkeitsbewegung wurde im September 1947 allen Algeriern die französische Staatsbürgerschaft zuerkannt (Algerien-Statut).“ Demnach war er schon mit der Geburt Franzose. Gruß --Parvolus 14:55, 14. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]
„Französisch-algerisch“ ist sachlich falsch, womit die kolportierte Bequellung hinfällig ist. Korrekt wäre „algerisch-französisch“, da die ersterlangte Staatsbürgerschaft auch stets zuerst genannt wird. „Algero-französisch“ ist in jedem Fall kompletter Humbug. --Jamiri (Diskussion) 15:21, 14. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]
Noch einmal: Algerien war 1958 nicht unabhängig. --Parvolus 15:27, 14. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]
Haben die Algerier nach der Unabhänigkeit ihre französische Staatsbürgerschaft behalten oder abgelegt? --91.20.5.99 16:19, 14. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]