Diskussion:Recht auf Selbstauskunft

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Wolfdietmann in Abschnitt Begriff der Selbstauskunft?
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Diesen Link bitte wieder einfügen[Quelltext bearbeiten]

Selbstauskunftsdienst des Verein Piratendienste v.V. Hier können zu über vierzig Kreditauskunfteien und Inkassounternehmen Selbstauskunftsanträge generiert werden.

In der Veränderung stand, das der Link nicht funktioniert, dem ist aber nicht so Adoerwald 02:00, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

    Der Link funktioniert aus unserem Firmennetz nur bedingt; dies liegt vermutlich u.a. daran, dass z.B. http://www.google.com/adsense/domains/caf.js 
    von der Webseite eingebunten wird und dies jedoch bei uns geblockt wird. 2015-04-16 (nicht signierter Beitrag von 194.114.62.122 (Diskussion) 14:18, 16. Apr. 2015 (CEST))Beantworten

deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gerade den Baustein {{deutschlandlastig}} gesetzt. Entweder muss das Lemma angepasst werden, oder das Thema sollte allgemeiner gehalten werden und für Deutschland ein Abschnitt eingefügt werden. --H7 (Diskussion) 17:12, 24. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Sonderregelung bei Arge/Jobcenter[Quelltext bearbeiten]

Moin,

greift bei Arge/Jobcenter nicht der folgende Paragraph:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__83.html

sollte das in den Artikel? (nicht signierter Beitrag von Deichmonster (Diskussion | Beiträge) 11:28, 21. Feb. 2017 (CET))Beantworten

Begriff der Selbstauskunft?[Quelltext bearbeiten]

Selbstauskunft ist kein datenschutzrelevanter Begriff. Im Datenschutz bezieht sich das Recht der betroffenen Person nicht darauf, dass sie wie im Geschäftsleben über sich selbst (und ihre finanziellen Verhältnisse) Auskunft erteilt. Vielmehr hat sie einen Anspruch an einen Verantwortlichen (und nicht an sich selbst!), über die sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Das muss in diesem WP-Artikel und sicher auch im DS-GVO-Artikel korrigiert werden.--Wolfdietmann (Diskussion) 23:01, 15. Jul. 2021 (CEST)Beantworten