Diskussion:Rechtmäßiges Alternativverhalten

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Kriddl
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Gabs das nicht auch noch im Zivilrecht? So als Problem der Schadenszurechnung?--TheUseralsoknownasKriddl Kummerkasten 21:37, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ja freilich, Palandt 105 vor 249. -wau > 00:23, 20. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Ich hatte da eher den Lange/Schiemann im Kopf, jedenfalls ist IMHO der Artikel zu strafrechtlich.--TheUseralsoknownasKriddl Kummerkasten 06:40, 20. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Privatrecht oberflächlig eingepflegt. Gibt es dass ev. noch im öffentlichen Recht (außerhalb der schon eingearbeiteten Amtshaftung)?--TheUseralsoknownasKriddl Kummerkasten 11:59, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Unterpunkt Amtshaftung, Satz 2: "auch bei rechtmäßigem Verhalten soll der Bürger grundsätzlich nicht besser dastehen, als er bei rechtmäßigem Verhalten stünde." Typo + Sinnproblem, sollte es nicht einmal unrechtmäßig heissen? --84.168.193.87 18:56, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Stimmt, korregiert. Hättest Du aber auch selbst machen können.--Kriddl Disk. 19:20, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Nach den neuesten Überarbeitungen im Privatrecht finden sich wundervolle theoretische Ausführungen, nur stellt sich die Frage, wie h.L. und vor allem Praxis das Problem angehen. Die Rechtsprechung zum Thema hat der Kollege schlicht ausgeixt.--MfG Kriddl Privatpranger 18:27, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten