Diskussion:Rechtsanwalt/Archiv

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Geschichte

... fehlt vollkommen, ebendo ein Vergleich etwa zu England (lawyer/sollicitor/barrister) und Frankreich. Hieronymus38 23:29, 18. Aug. 2007 (CEST)

Befugnis

Der Rechtsanwalt erhält die Befugnis zur Berufsausübung erst durch die Eintragung in die Rechtsanwaltsliste (§ 32 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer alleine genügt nicht. Ganz abgesehen von den weiteren formalen Voraussetzungen, die jedoch nur ergänzungsbedürftig wären, wenn der Artikel insgesamt wesentlich erweitert würde.

Assessor DLindloff 17:47, 10. Jun 2004 (CEST)

Literatur

Ein unbehkannter Nutzer hat in den Artikel gesetzt, was ich --Andrsvoss 14:40, 22. Sep 2004 (CEST) hierher verschiebe

mal ehrlich: was ist denn das für ein literaturverzeichnis? und ist das verkaufsfördernd hier schrottliteratur anzupreisen?

siehe auch

Habe den Rechtspfleger hier entfernt, weil der mal überhaupt nicht mit einem Anwalt zu vergleichen ist und gänzlich andere Aufgaben in der Justiz hat. --Pelz 21:46, 13. Feb 2005 (CET)

Vandalismus?!

Da hat jetzt schon zum zweiten Mal ein Anonymus große Teile des Textes gelöscht. Ich frag mich allen Ernstes, was das denn soll. Wenn jemand der Auffassung ist, dass diese Textteile nicht in den Artikel gehören, dann soll er sich doch mal einer Dis stellen. So umfangreiche Löschungen können m.E. nicht mal so einfach durchgeführt werden! --Pelz 22:07, 24. Feb 2005 (CET)

Neutraler Standpunkt

Ich bin nicht vom Fach und bin nur als Leser auf diesen Artikel gestoßen. Trotzdem würde ich eine Änderungen dringend vorschlagen: Der Satz "Da es in Deutschland für Anwälte im Gegensatz zu Notaren keine Zulassungsgrenzen gibt, findet unter den Anwälten ein starker Wettbewerb statt und die Berufsaussichten für Junganwälte ohne besondere Qualifikationen bzw. in der Ausbildung in Kanzleien gesammelter praktischer Erfahrung sind katastrophal." ist stark wertend und erfüllt nicht das Kriterium des NPOV (neutralen Standpunkts), siehe auch Wikipedia:NPOV -- Hausprophet 16:45, 23. Sep 2005 (CEST)

Ich bin zum Glück zwar nicht Anwalt, aber ich finde diese Aussage nicht NPOV, sondern vielmehr realistisch. Höchstens das Wort "katastrophal" scheint mir etwas zu stark, man könnte es durch "schlecht" ersetzen.--212.121.144.106 11:02, 1. Jun 2006 (CEST)
Die Aussage ist im Grunde zutreffend; allerdings bestehen große regionale Unterschiede. Im Rhein-Main-Gebiet ist die "Anwaltsdichte" fast schon grotesk; in den Neuen Ländern außerhalb der Ballungsräume dürfte die Situation immer noch etwas besser sein. Ein Hinweis auf die - statistisch dokumentierte - Arbeitsmarktsituation stellt meines Erachtens keine NPOV-Verletzung dar; die Wortwahl sollte sich natürlich im Rahmen lexikalischer Nüchternheit bewegen. --HH 11:21, 28. Sep 2006 (CEST)

Zitate

Ich will nicht soweit gehen und der Rubik Zitat jegliches Existenzrecht absprechen (auch wenn ich finde, dass sie stark dafür genutzt wird um eine Abneigung gegen den Anwaltsberuf auszudrücken) so finde ich zumindes das sogenannte "Zitat" Was sind 10.000 Anwälte auf dem Meeresboden? - Ein guter Anfang! ohne Angabe eines Autors nicht sehr seriös. --Horas 22:45, 25. Mär 2006 (CET)

Stimmt, hättest Du auch rausnehmen können. So habe ich das gerade gemacht. -- Tobnu 00:42, 26. Mär 2006 (CET)
Sehe ich genauso. Habe die Rubrik erstmal komplett gelöscht. Das hat m. E. in diesem Artikel nichts zu suchen. Die Aussage "Let's kill all lawyers" aus einem Theaterstück ist hier fehl am Platze. Wenn jemand etwas zum Bild des Anwalts in der Literatur schreiben will, wäre ich dafür, solche Zitate dort zu sammeln. Als alleine stehendes Unterkapitel halte ich das aber für überflüssig und den Berufsstand auch verunglimpfend. In dem Artikel über die Ärzteschaft finden sich z. B. keine derart feindseligen Aussagen. --Matthias-j-1975 15:23, 10. Mai 2006 (CEST)

Patentanwalt

@Martin67, weshalb sollte nicht auf Vertretung vor Gerichten, Länge des Refrendariates, Art der juristischen Ausbildung bei Patentanwälten eingegengen werden? Ich halte dies für besonders wichtig, um den PA klarer vom RA abzugrenzen, da i.d.R. vom Fachfremden gedacht wird, ein PA seie ein RA. Ausserdem verstehe ich nicht, wie Du daraus eine Selbstdarstellung bzw. Positivierung gegenüber dem RA abliest; es ist neutral und für einen Unterpunkt mit eigenem Lemma kurz.

@ nicht registrierter Gast Es geht hier um Rechtsanwälte. Deren Ausbildungsweg wird beschrieben. Ich zweifle schon daran, ob die Patentanwälte überhaupt mit mehr als einer Verlinkung auf Anwaltsseiten vertreten sein sollten. Wenn aber die einzelnen Ausbildungs- oder Fortbildungsabschnitte eines Patentanwalts auf Anwaltsseiten ausführlicher beschrieben werden, als die von Rechsanwälten, stimmt die Gewichtung nicht mehr. Wikipedia ist m.E. nicht dazu da, jedes noch so kleine Detail auszuwalzen, weil sonst niemand mehr die Beiträge liest. Es macht also m.E. keinen Sinn bei dem Anwaltsberuf hier reinzuschreiben, dass man das 1. Staatsexamen abgelegt haben muss, welche Stationen man als Referendar in den einzelnen Ländern, mit welcher Länge, vor welchen Gerichten, Verwaltungsbehörden etc. absolvieren muss. Das interessiert den Leser im Detail nicht.

Und nun zum Thema Selbstdarstellung: M.W. können Patentanwälte z.B. nur in Sonderfällen vor dem BGH auftreten. Wenn man den Beitrag in der von User anonym gewünschten Form durchliest, entsteht m.E. bei Laien der Eindruck entstehen, dass der Patentanwalt eine Ausbildung wie ein Rechtsanwalt hat und dazu noch technische Kenntnisse durch ein 2. Hochschulstudium. Und das ist falsch. Die Ungleichgewichtigkeit **auf Anwaltsseiten** in der Darstellung der Qualifikation von RAen und PAen ist evident.

@ananymus "Martin67", Deine Beurteilung, was den Leser im Detail interessiert, halte ich für unangemessen. Der Unterabschnitt "Patentanwalt" im Lemma "Rechtsanwalt" ist sehr kurz und wird wohl keinen Leser überfordern.

Beschreibe doch einfach mal den Ausbildungsweg von RAs präziser, um Deine wahrgenommene Falschgewichtung auszugleichen...

@AnonymUser Es ist und bleibt ein Beitrag über RAe und nicht über PAe. Das ist ein Argument. "Unangemessen" ist kein Argument. Schreib' doch unter dem Kapitel PAe soviel wie Du willst über deren Ausbildungsgang. Aber Infos, dass PAe (noch dazu nur in Ausnahmefällen) vor dem BGH auftreten können, wie lange die Referendarzeit gehört thematisch bei Wikipedia nicht in die Rubrik R e c h t a n w ä l t e. Ich bin RA. Es wäre nett, wenn Du hier offenlegst, ob Du ein PA oder in Ausbildung dazu bist. Dann wird die Interessenlage klarer. Warum schreiben wir eigentlich nicht unter der Rubrik RAe noch ein paar Unterkapitel über StB, dass viele ein Doppelstudium absolvieren, vor den Finanzgerichten auftreten dürfen, wie ein Steuerbervollmächtigter zum StB werden kann??? Kommen von Dir jetzt Argumente oder versuchst Du weiter möglichst viel PA-Werbung unter der Rubrik RA zu platzieren? Dass es Vandalismus genannt wird, wenn ich das lösche, ist schon verwunderlich. Warum registrierst Du Dich eigentlich nicht????

@ananymus "Martin67", ja, dass Lemma heisst "Rechtsanwalt". Die genannten Details zur PA-Ausbildung gelten der Abgrenzung zur RA-Ausbildung, damit der Leser aufgeklärt wird und nicht meint ein PA seie ein RA. Du siehst darin Werbung, was mir unverständlich ist, ich sehe darin faktum, was dem Leser nicht vorenthalten sollte. Ich habe die Zuständigkeiten noch etwas präzisiert und den Unterabschnitt ans Artikelende gesetzt, sodass diese Abgrenzung noch klarer werden sollte... . Die Frage weshalb ich nicht registriert bin, kann ich nur an Dich zurückgeben, da Martin67 genauso anonym ist wie 80.130.107.101 10:39, 25. Sep 2005 (CEST)

@AnonymUser Das Deiner Meinung nach wichtige Faktum, nämlich genaue Details zur PA-Ausbildung gehört thematisch eindeutig in den PA-Beitrag und nicht hier her. Mit Abgrenzung von Berufsbildern hat es nichts zu tun, wenn Du immer wieder einfügst, dass die Ref-Ausbildung genau 34 Monate lang sein muss etc. Die Abgrenzung der Berufsbilder findet in der täglichen Arbeit am Schreibtisch, im besprechungszimmer und vor Gericht statt. Meine Frage, ob Du PA bist, wurde nicht beantwortet. Schade. Zur Anonymität: Ich habe mich bei Wikipedia mit Namen angemeldet. Tut mir leid, aber Du füllst einen Anwaltsbeitrag anonym mit Spezialdetails zum PA-Beruf aus und Du bzw. vielleicht war es ja auch in anderer PA-User bezeichnet es als Vandalismus, wenn ich das wieder lösche. Dient es ***in dem Artikel über Patentanwälte *** der Abgrenzung der *Berufsbilder*, wenn ich dort reinschreiben würde, dass ich für den Anwaltsberuf ein Erstes Staatsexamen benötige und dann in der Referendarzeit bei dem LG Mü I, dem OLG München, dem Landratsamt Starnberg und der Staatsanwaltschaft Stationsausbildung hatte und nun berechtigt bin, als Anwalt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten oder kommt es bei der Abgrenzung der Berufsbilder nicht auf die tägliche Tätigkeit an? Wer in einem Beitrag über Anwälte ausführlich die angeblich so langwierige und intensive Ausbildung von PAen hervorhebt, erweckt doch eher den Eindruck, dass es ihm um eine Stärkung des Ansehens des Berufs des Patentanwalts in der Öffentlichkeit geht. Bei Problemen im Bereich von Schutzrechten soll der PA der richtige (erste) Ansprechpartner sein und da bei Wikepdia User möglicherweise als erstes bei "Rechtsanwalt" nachschauen, schreibt man halt dort, was der PA für ein hochqualifizierter Beruf ist. Der Eindruck ist bei mir entstanden.

@Martin67, gut. Dann lass und darauf einigen auf das Lemma Patentanwalt zu verweisen. Ich hab den PA-Abschnitt mal entsprechend geändert. 80.130.91.38 11:20, 28. Sep 2005 (CEST)

@PA-Kollege Das finde ich grds. in Ordnung, nur gehen die letzten Änderungen von heute (von wem auch immer sie stammen) wieder in die gleiche Richtung. Patentanwälte treten vor dem BGH und den ordentlichen Gerichten auf, wenn das in einem Beitrag über RAe rausfliegt, weil es in dieser Pauschalität nicht stimmt, dann wird es konkretisiert und zum Schluß kapiert der Laie gar nicht, dass Schutzfristverlängerungen vor den ordentlichen Gerichten keine gerichtlichen Streitverfahren, sondern eine Formalie sind. Aber er denkt wohl, toll, was PAe nicht alles können.


@all, was haltet Ihr davon? 80.130.108.10 11:39, 24. Sep 2005 (CEST)

Dissertation von Herrn Lindenberg, die immer wieder unter Literatur eingestellt wird

Seit einiger Zeit wird permanent die juristische Dissertation von Herrn Lindenberg mit dem Titel "Wahrheitspflicht und Dritthaftung des Rechtsanwalts im Zivilverfahren" unter "Literatur" eingestellt. Durch verschiedene wiki-user wurde die Angabe wieder herausgenommen.

Ich würde hier gerne die Artikelrelevanz des "Werkes" klären und bitte deshalb den "Einsteller" hier zu einer Stellungnahme. (P.S.: Bei Literaturangaben werden akademische Grade des Autors nicht mitgenannt.) 80.130.79.243 19:44, 28. Sep 2005 (CEST)

Kommerzielle Anwaltsportale und RA_Suchdienste

rechtsanwalt.com und anwaltsauskunft.de gelöscht - beide sind kommerziell (anwaltsauskunft.de des DAV über die Mitgliedsbeiträge) und kämpfen hier offensichtlich gegen Links weiterer Mitbewerber, in dem laufend Links zu diese gelöscht werden - ich würde sagen: alle oder keiner; nicht einzusehen ist auch, dass der DAV sich hier dreimal verlinkt - wem soll das dienen? Ich möchte zur Diskussion stellen, ob kommerzielle Anwaltsportale und RA-Suchdienste in die Linkliste aufgenommen werden sollen. Es gibt da sehr sehr viele Angebote im Netz und es sollte wohl der Grundsatz "alle oder keiner" gelten. Wenn man alle aufnimmt, dann wird die Liste so lang wie das Literaturverzeichnis einer Dissertation. Ich weiß, wovon ich rede, weil ich juristische Internetadressen sammle.

Laut Wikipedia:Weblinks sollen Weblinks zu Seiten mit kosten- oder registrierungspflichtigen Inhalten sowie zu solchen mit viel Werbung nicht aufgenommen werden. Ich bin auch dafür, die Liste abzuspecken - da du solche Links sammelst und dich vermutlich besser auskennst: magst du dich drum kümmern? Gruß --C.Löser Diskussion 17:59, 9. Dez 2005 (CET)

Wenn es die nächsten Tage sonst keinen Widerspruch gibt, werde ich die Linkliste überarbeiten und ein paar Vorschlage für neue Links machen.


Zwei Links zu kommerziellen Anwaltssuchseiten, eine davon zugepflastert mit Werbung, gelöscht. 84.190.171.85 22:38, 6. Mär 2006 (CET)

Habe den Link auf anwaltssuche.de wieder eingefügt. Weder Kosten- oder Registrierungspflichtige Inhalte noch Werbung. Der Link verstößt nicht gegen die Wiki Wikipedia:Weblinks sondern ist bietet einen Mehrwert und Weitergehende Informationen zum Thema.

Habe den wieder rausgeworfen und durch den zur Anwaltssuche des DAV ersetzt, die meines Wissens nach auch für den Anwalt nicht kostenpflichtig ist und damit Wikipedia:weblinks besser entspricht. -- Tobnu 17:34, 16. Mär 2006 (CET)

Weblinks zu entfernen, die auf mit Werbung zugepflasterten Seiten oder gar 0190 bzw. 0900- Dienstleistungen verlinken ist das Eine. Einen Link von einem Wiki-User auf eine thematisch passende, den Wiki-Regeln entsprechende Seite(die für dieses Thema durchaus einen Mehrwert bietet) zu löschen, um den eigenen kommerziellen Interessen zu dienen ist einfach nicht in Ordnung. Also Tobnu: bitte lassen Sie das!

Warum muss der Deutsche Anwaltsverein 2x vertreten sein? Warum muss er überhaupt eine eigene Seite haben?

Es ist schlichtweg eine Frechheit, auf der einen Seite eine link auf anwaltssuche.de als Linkspam zu bezeichnen, auf der anderen Seite Links auf anwaltverein, anwaltsauskunft oder gar rechtsanwalt.com drinzulassen. Scheinbar haben sich hier einige zusammengetan um ihre kommerziellen Interessen durchzusetzen. Ich habe übrigens keine Interessen, ausser daß ich es jetzt wissen will!!! Ich werde Wikipedia einschalten. Entweder alle vernünftigen Links oder kein!!!

jaja, das übliche Geseiere und Gegeifere. Am besten auch gleich Jimbo Wales oder den EuGH einschalten (Vorsichtshalber weise ich bereits jetzt darauf hin, daß St. Petersburg in Florida liegt...). Der Link auf anwaltssuche.de bleibt - wie jeder, bei dem der Anwalt direkt für die Aufnahme in das Verzeichnis blechen soll, draußen. Die Aufnahme einer Anwaltssuche halte ich für den Benutzer für freundlich, die des DAV erscheint mir aus den genannten Gründen als die Beste, da vollständiger und ohne eigene kommerzielle Interessen des Betreibers (vgl. Wikipedia:weblinks "nur vom feinsten"). Der DAV ist damit zweimal vertreten, dieses erscheint mir in diesem Ausnahmefall auch sinnvoll. kommerzielle Interessen habe ich nicht - ich war zwar im örtlichen Anwaltsverein, aktuell aber nicht. Übrigens wurde der link auf Anwaltssuche.de nicht nur von mir, sondern auch von weiteren Benutzern entfernt. -- Tobnu 13:30, 27. Mär 2006 (CEST)
Nach kurzer Beratung mit anderen Benutzern: Kein Link auf Anwaltssuch-Seiten mehr, da die keine weiterführenden Informationen zum Thema "Anwalt" bieten. Damit ist die Anwaltsauskunft (auf meinem Standpunkt, daß die Seite besser ist, bleibe ich) auch draußen. -- Tobnu 13:52, 27. Mär 2006 (CEST)
Ach so, wenn sich Nutzer untereinander kennen und absprechen, kann man einfach kritische Stimmen von der Diskussion ausschließen, indem man Ihre IP sperrt und Beiträge löscht um dann klammheimlich doch noch mal auf den anwaltverein zu verlinken. "Deutscher Anwaltverein" hat eine eigene Seite bei Wiki. Ein Link daruaf genügt.
Mein gelöschter Beitrag lautete übrigens: alle oder keiner!
deine IP hab ich gesperrt, weil du immer wieder den Weblink auf den DAV gelöscht hast - er gehört durchaus in den Artikel, da er eben die Interessenverein ist. Dass der Verein eine eigenen Wikiartikel hat schließt nicht aus, die Website auch von anderen Artikeln zu verlinken --schlendrian •λ• 14:06, 27. Mär 2006 (CEST)
Ich habe kein einziges mal den Link gelöscht! Mit dem Löschen waren andere beschäftigt! Warum wird Tobnu nicht gesperrt?Einmal habe ich den Link geändert, weil ich finde, dass es genügt, intern zu verlinken. Der anwaltverein bietet einen anwaltsuchdienst (anwaltauskunft) an, genauso wie alle anderen Suchdiensate. Warum sollte er bevorzugt werden?


Eine Sperre mit dem Grund "Vandalismus" zu veranlassen, nur weil jemand anderer Meinung ist, ist schon äußerst bedenklich. Da merkt man doch gleich mit wem man es zu tun hat.

ich sehe es tatsächlich als Vandalismus an, wenn jemand im Abschnitt Weblinks den Weblink (mehrmals!) löscht und stattdessen dort einen Wikilink stehen lässt. Du hast hier keinen Grund angeführt, der gegen die Website des DAV spräche --schlendrian •λ• 14:26, 27. Mär 2006 (CEST)
Nochmal: ich habe den Link auf DAV nicht gelöscht. Nur die auf rechtsanwalt.com und anwaltauskunft.de (wenn anwaltssuche.de schon nicht drin stehen soll). Auf DAV kann vom Beitrag Deutscher Anwaltverein verlinkt werden.


@Schlendrian: Schaue Dir doch lieber mal an, was Tobnu gerade macht. Entweder es mißfällt Dir auch, oder Ihr gehört zusammen oder seid sogar ein User? ich bleibe dabei: entweder alle oder keiner! Ein Wiki-Fan!

Du löscht den Weblink auf den DAV ständig. Ich bitte dich, die Löschung nachvollziehbar zu begründen. --schlendrian •λ• 14:42, 27. Mär 2006 (CEST)

Ja, jetzt schon. Vorher nicht (vor Sperrung). Begründung: Nachdem wir nun diskutiert und beschlossen haben (was soweit auch OK ist), daß nicht mehr auf anwaltsauskünfte verlinkt wird, sollte auch auf anwaltverein.de auch nicht verlinkt werden, weil dieses Angebot auch eine anwaltauskunft (neben weiteren kommerzielen Angeboten wie Büchershop) beinhaltet (gleich oben mitte, wenn man auf die Seite kommt).

Und ich weise darauf hin, daß der Abschnitt Weblinks heißt - Du läßt nur einen wikilink übrig. Das habe ich korrigiert. Schlendrian und ich sind übrigens nicht Gollum, sondern tatsächlich zwei Nutzer. -- Tobnu 14:48, 27. Mär 2006 (CEST)

Na gut, dann machen wir den Link halt ganz weg. Es wurde von Anfang an versucht, von hier aus auf anwaltauskunft, anwaltverein und deutscher anwaltverein zu verlinken ... das nenne ICH Spam !!
Dann halt 2 Nutzer vom selben Verein mit denselben Werbe-Interessen. Guter Versuch ...

Es ist nicht einzusehen, warum auf das Angebot der DAV verlinkt werden sollte (und nicht auf die m. E. für den Wiki-User ohnehin wertvollere Seite anwaltssuche.de) und nicht auf dasselbe Angebot eines anderen Anbieters ...

ich habe nichts mit Anwälten zu tun, keine Interesse. Jedenfalls habe ich den Artikel wegen dem Editwar nun gesperrt, was ich eigentlich vermeiden wollte - jetzt bist du gezwungen, zu begründen. --schlendrian •λ• 15:08, 27. Mär 2006 (CEST)
1. Feine Sache: forderst mich auf zu begründen, läßt gleichzeitig meine IP sperren. Es lebe die Demokratie
2. Ich habe begründet, lese bitte meine Beiträge in dieser Diskussion und antworte darauf.
3. So geht es auch: Spamlink einfügen und Kategorie sperren.
4. Zumindest hast Du etwas mit Tobnu zu tun, der grosses Interesse daran hat, dass ein Link auf Anwaltverein.de zeigt,
der im Übrigen nur Anwälte vermittelt, die dort auch Mitglied sind ... soviel zum Thema unkommerziell!


@Schlendrian / @Tobnu: Euer Schweigen verrät mir, daß es wohl wirklich nur um das Durchsetzen der eigenen Interessen geht. Undemokratisch Wikipedianer ausschließen und wenn man hat was man will ... Naja, dann müssen wir wohl über die Wiki-Vermittlung gehen. Oder antwortet bitte hier ...

Nö. Ich habe auch noch anderes zu tun, als mich um trollende IPs zu kümmern. Diskussionsbedarf sehe ich ebensowenig wie die Notwendigkeit der Vermittlung: Der weblink zum DAV bleibt, da weiterführende Infos zum Beruf Rechtsanwalt (und nicht nur eine Anwaltssuche) bietend, Anwaltssuche.de nicht, da qualitativ schlechter. Sollte anwaltssuche.de Lobbyverein von 60.000+ Anwälten werden, kann man das ändern. EOD. -- Tobnu 17:11, 27. Mär 2006 (CEST)
Ausser mich zu beleidigen hast Du hier noch nicht viel beigetragen.
Mit meiner Meinung bin ich nicht alleine, wenn man dieser Diskussion folgt
Auch ein Lobbyverein darf Wiki nicht als Werbeplattform nutzen
Mir geht es nicht um anwaltssuche.de (ich empfand die Site als kostnelosen Mehrwert im Internet)
sondern darum, daß hier manche glauben, daß sie mehr dürfen als andere.
Weblink zum DAV gerne aber im Wiki-Beitrag "Deutscher Anwaltverein", wo er hingehört
Ich denke durchaus, dass der Link zum größte Anwaltsverein Deutschlands mehrwert für den Artikel bietet. Ich werde den Artikel jetzt entsperren, und bin gespannt, ob wir es schaffen, hier auf eine gemeinsame Basis zu kommen, ohne den editwar erneut zu beginnen --schlendrian •λ• 12:28, 28. Mär 2006 (CEST)
PS: Vor allem, weil im Artikel selber nichts über die große lobby der Anwälte (60.000 RA laut Artikel) steht --schlendrian •λ• 12:30, 28. Mär 2006 (CEST)
Da wäre es doch eine Idee, im Artikel selber den Anwaltverein aufzunehmen und von dort auf den Artikel Deutscher Anwaltverein zu verlinken. Dort befindet sich ein Weblink auf www.anwaltverein.de.
Den Artikel "Deutscher Anwaltverein" empfinde ich übrigens auch schon als Lobbyarbeit. Aber sei´s drum.

Interessant dieser Link-Krieg hier. Ich frage mich: Was soll an den Seiten anwaltsauskunft.de bzw. dav.de interessant sein? -Ein Weblink auf die DAV-Anwaltssuche und den DAV (übrigens einen privaten Verein, der sehr wohl kommerzielle Interessen vertritt, nämlich die seiner ZAHLENDEN MITGLIEDER und nicht ALLER Anwälte, wie Tobnu wissen sollte), ist absolut überflüssig. Für Rechtsuchende ist die Website des DAV uninteressant, denn Sie enthält zum ganz überwiegenden Teil nur Hinweise auf Dienstleistungen für Anwälte und keinen interessanten, unentgeltlichen Content für Rechtsuchende. Deshalb ist es meiner Ansicht nach völlig ausreichend, wenn nicht von der Seite "Rechtsanwalt", sondern von der Seite "Deutscher Anwaltverein" auf www.dav.de verlinkt wird. Ich entferne deshalb auch den Link auf www.dav.de. Ein Link auf www.anwaltsauskunft.de, den ich hier schon gesehen habe, ist ebenso ohne Bedeutung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn andere, ebenfalls kommerzielle Anbieter von Anwaltssuchen nicht als verlinkungswürdig angesehen werden. Offenbar gibt es hier einen "Redakteur" (Tobnu und "seinen" Verein) der gleicher ist, als andere.

@Tobnu: Du bekommst doch mit Sicherheit Kohle für Deinen DAV-Link-Einsatz? Der Link fliegt bei nächster Gelegenheit wieder raus - ist doch klar!

offensichtlich schaffst du es nicht, längere Zeit sachlich zu bleiben - sehr schade, inzwischen ist der Artikel - nicht von mir - wieder gesperrt wurden. Ich hätte tatsächlich gedacht, wir könnten hier - durch Einarbeitung des Wikilinks auf den Artikel - einen Konsens erzielen --schlendrian •λ• 16:48, 29. Mär 2006 (CEST)
wenn es hier einer nicht schafft sachlich zu bleiben, dann ja wohl tobnu - er setzt doch den link auf dav.de - der hier keinerlei berechtigung hat - immer wieder; wenn du, schlendrian, der gleichen ansicht bist, dann lasse doch - ggf. auch nach sperrung des artikels - nur den link in dem artikel auf den dav-artikel bzw. den separaten link auf den dav-artikel stehen; damit kann sich die mehrheit scheinbar einrichten
Och, das ist doch die übliche IP-Pöbelei. Unsere IP ist doch bloß sauer, weil ihre "Anwaltsauskunft" rausgeflogen ist. Die Erwähnung des DAVs im Artikel ist ja ganz nett, aber wenn, sollte man die wirklich wichtigen Anwaltsvereinigungen vollständig erwähnen - der RAV ist in der WP allerdings trotz seines Einsatzes für die Anwaltschaft noch überhaupt nicht vertreten (das wird sich demnächst ändern...) -- Tobnu 17:02, 29. Mär 2006 (CEST) Und jetzt klage ich Lobbyisten-Honorar von zwei konkurrienden Vereinen ein.
Ich bin nicht DIE "IP" - bin aber genau der gleichen Meinung, wie die gemeinte IP! Da ich nicht DIE IP bin, ist mir auch egal, ob eine bestimmte Anwaltsauskunft hier steht, oder nicht. Nicht egal ist mir aber, wenn hier von Lobby-Tobnu Lobbyarbeit betrieben wird. Den RAV kenne ich noch garnicht, obwohl ich Anwalt bin: echt starke Lobbyarbeit - wirklich erwähnenswert! Habe gerade meinen Kollege gefragt: der kennt den RAV auch nicht; wird wohl nicht an uns liegen...


Ähm, wenn ich mit "DIE IP" gemeint war: Ich habe die ganze Zeit sachlich begründet ... und mich an die hier im Forum verabredeten Vorgehensweisen gehalten. @Tubnu: anwaltsauskunft war doch dein Ding, oder?
@schlendrian: wer hat den Artikel dann gesperrt? Für die Einarbeitung des Wikilinks im Artikel bin ich verantwortlich. Allerdings hatte Tobnu versucht, das zu verhindern, weil er unbedingt hier auf der Seite Rechtsanwalt einen Link auf Anwaltverein will. Seltsamerweise wird der Artikel immer dann gesperrt, wenn Tobnu schnell mal wieder "seinen" Link reingedrückt hat.


Folgende Frage an alle / Vorschlag zur Lösung:

Ist es nicht vernünftig, im Artikel den Deutschen Anwaltverein kurz zu beschreiben, von der Beschreibung auf den Artikel "Deutscher Anwaltverein" zu verlinken und dort unten den Link auf die DAV zuzulassen.

es ist natürlich keine Pflicht, aber um solche Verwirrung zu vermeiden wäre es schönb, wenn du dich anmelden würdest. Mit deinem Vorschlag wäre ich einverstanden --schlendrian •λ• 17:42, 29. Mär 2006 (CEST)
Ich finde den vorstehend genannten Vorschlag von schlendrian vernünftig und es sieht so aus, als ob die Mehrheit der Diskussionsteilnehmer dies auch so sieht. Dazu noch eine Anmerkung: Will man in einem solchen Artikel "Rechtsanwalt" die Objektivität bezüglich der externen Verlinkung bewahren, kann eigentlich nur auf öffentlich-rechtliche Websites verlinkt werden. So geht der Link zur BRAK auch völlig in Ordnung. Nicht in Ordnung sind Links auf private Angebote, wenn bezüglich der Verlinkung anderer interessierter privater Anbieter dann keine Gleichbehandlung stattfindet. Alle Diskussionsteilnehmer sind sich darüber klar, welche Bedeutung aus SEO-Sicht ein solcher Link gerade für private Angebote hat. Ergo: Alle privaten oder keiner. Vorschlag: Um den Artikel "Rechtsanwalt" von privaten Anbietern sauber zu halten, könnte im Text des Absatzes "Kommerzielle Anbieter von Anwaltssuchen" ggf. ein Link auf einen neuen Artikel "Anwaltssuche" gelegt werden, in dem sich alle interessierten Anbieter eintragen können. Was meint ihr?
Ja, warum nicht. Dann wäre dieses leidige Thema einfürallemal erledigt. Also am besten einer der Anwälte oder Anwaltsuchdienst-Betreiber hier an Bord bitte den Artikel Anwaltssuche anlegen.
könnte ich mich mit anfreunden, hab aber keine Ahnung vom Thema --schlendrian •λ• 11:36, 30. Mär 2006 (CEST)
Zunächst müsste mal der Artikel "Rechtsanwalt" entsperrt werden. Ich hoffe, Tobnu bekommt das genauso schnell geregelt, wie er ihn sperren lassen hat...

@schlendrian: da lobby-tobnu offenbar in seiner undemokratischen art keine neigung verspürt, diesen artikel wieder entsperren zu lassen, müssten wir einen anderen weg finden - gegebenenfalls sollten wir uns in dieser sache einmal an die zuständige wiki-stelle wenden - mit der bitte um feedback. danke.

entsperrt - aber auch aus meiner Sicht wäre es besser, wenn solche Dinge nicht per IP verhandelt würden; bei angemeldeten Benutzern weiß man immerhin, dass man mit der immer gleichen Person verhandelt. --Gerbil 13:54, 3. Apr 2006 (CEST)
vielen Dank Gerbil. Ja, Du hast recht. Ich gerade auch bin dabei, mir einen Namen zu überlegen und ein Profil anzulegen. Die Wikipedia interessiert mich immer mehr und ich hoffe, auch einen wertvollen Beitrag zu erbringen. AA.


Es wäre nun sinnvoll, wenn Schlendrian (als angemeldeter Benutzer) oder gar Tobnu selber, wie oben besprochen, den Weblink auf anwaltverein.de löscht, bevor wieder ein editwar ausbricht. Bis morgen warte ich noch, dann mache ich es selber. Gruss AA.

Schon passiert. --Alex2007 01:57, 26. Mai 2006 (CEST)

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)

Es gibt übrigens auch noch den linksdemokratisch orientierten RAV. Der sollte auch einen Eintrag in Wikipedia bekommen (inkl. Link zur Anwaltssuche).

--Der letzte Enzyklopädist 17:39, 26. Mai 2006 (CEST)

Verjährung

"für Rechtsanwälte verkürzten und in bestimmten Fällen durch höchstrichterliche Rechtsprechung erweiterten Verjährungsfrist."

Wo wird denn die Verjährung verkürzt?

Normalerweise gilt für fehlerhafte Dienstleistungen eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Schaden bekannt wurde bzw. Bekanntheit vorausgesetzt werden kann. Für Anwälte gelten 3 Jahre ab Mandatsende, aber nur, wenn sie ihre Mandanten auf diese verkürzte Frist hinweisen. Versäumen sie diese Aufklärung, greift die durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigte Sekundärhaftung. Anwaltspfusch kann also in den meisten Fällen über die übliche Frist hinaus reklamiert werden, weil Anwälte ihre Mandanten selten so gut aufklären wie sie sollten.
Hat sich seit einiger Zeit geändert (siehe Artikel). --Der letzte Enzyklopädist 21:26, 18. Apr 2006 (CEST)

Wer ist Setarkos?

Bei den Zitaten findet sich: Advokaten sind nichts weiter als die Verstärker gemeinschaftlicher Bemühungen. (Setarkos) Eine Person dieses Namens existiert wohl nicht, es scheint sich nur um ein Anagramm von Sokrates zu handeln. Ich werde das Zitat beizeiten löschen, wenn niemand Einspruch erhebt. --Matthias-j-1975 14:15, 9. Mai 2006 (CEST)

kenne ich auch nicht. Ich schlage ersatzweise Ambrose Bierce vor: „LAWYER, n. One skilled in circumvention of the law.“ (dt: „Eine zur Umgehung des Gesetzes geschulte Person.“ - ich habe das gerade anhand des Originaltextes des "Devils Dictionary" geprüft. -- Tobnu 14:50, 9. Mai 2006 (CEST)
Dann würde ich aber vorschlagen, solche doch recht polemischen Aussagen in einem Unterpunkt "Bild des Anwalts in der Kunst" oder so ähnlich zu sammeln. Denn wirklich zutreffend ist das Zitat nicht: Der Anwalt soll das Recht natürlich anwenden und nicht umgehen - für letzteres wird er auch nicht ausgebildet. I. Ü. glaube ich auch nicht, dass anglo-amerikanische Klischees auf den deutschen Rechtsanwalt übertragbar sind, denn das dt. System unterscheidet sich doch sehr stark. --Matthias-j-1975 21:05, 9. Mai 2006 (CEST)
Entschuldige, wenn ich lache. Im übrigen: It's a wiki! -- Tobnu 21:21, 9. Mai 2006 (CEST)
Gut, Zitate fliegen. --Matthias-j-1975 15:15, 10. Mai 2006 (CEST)

Der Anwalt -Bedeutung und Aufgaben in vergangenen Jahrhunderten

In dem Artikel sollte auch die Bedeutung und Aufgabe eines Anwaltes als Ortsvorstand, im 18. und 19. Jahrh. oder davor, beschrieben werden. Auch könnte auf die Geschichte dieses Berufsstandes näher eingegangen werden. --Nixalsverdruss! 15:28, 26. Mai 2006 (CEST)

Aufgabe eines Anwalts als Ortsvorstand? Mich würde sehr interessieren, worauf sich dieser Hinweis bezieht - wann und in welchem deutschen Territorium soll es so etwas gegeben haben? Das dörflich-bäuerliche Rechtsleben vollzog sich in Deutschland bis weit ins 19. Jahrhundert eigentlich überwiegend ohne Mitwirkung "professioneller" Rechtsanwälte. Die Funktionen des als örtlicher Vertreter der landesherrlichen Verwaltung agierenden "Ortsvorstehers" (bzw. Schulzen, Schultheißen, villici etc.) waren zwar in vielen Gegenden sowohl politisch-verwaltungstechnischer als auch juristischer Natur, aber die Amtsträger waren höchstens in Ausnahmefällen studierte Juristen. Nach der Einführung moderner Kommunalverfassungen in den deutschen Staaten im Verlauf des 19. Jahrhunderts waren besonders im kleinstädtischen Milieu sicherlich auch Anwälte unter den "örtlichen Honoratioren", die de facto die Kommunalpolitik bestimmten, aber dass es irgendwo einen diesbezüglichen Automatismus gegeben hätte, wäre mir neu. --HH 12:39, 29. Sep 2006 (CEST)

Allgemeines

Oje, welche Rechtschreiberegel kenne ich da nicht?--Nixalsverdruss! 17:52, 26. Mai 2006 (CEST)

Noch mehr dreiste Werbung

Den Link auf die sogenannte "Suchmaschine" des Herrn Baier habe ich angesichts des Umstandes, daß dieser sich nicht einmal bemüht hat, den rein kommerziellen Charakter seiner Website zu kaschieren, entfernt. --Bert Heisterkamp 18:01, 12. Jul 2006 (CEST)

Danke. -- Tobnu 18:13, 12. Jul 2006 (CEST)

Entzug der Zulassung

Den Satz über den Entzug der Zulassung habe ich wieder eingefügt. Zwar hat Martin67 Recht, wenn er sagt, daß Busfahrer auch ihren Führerschein verlieren können. Jedoch hinkt dieser Vergleich insoweit, als die Fahrerlaubnis keine Zulassung zu einem Beruf als solchem darstellt und im übrigen gerade nicht - wie etwa die Anwaltszulassung, aber auch die Approbation eines Arztes - wegen Verstoßes gegen berufsrechtliche Vorschriften entzogen werden kann. Der Verlust der Fahrerlaubnis sagt daher anders als der Entzug der Anwaltszulassung nicht unmittelbar etwas über die grundsätzliche Eignung des Betroffenen für den Beruf des Busfahrers aus. --Bert Heisterkamp 16:33, 16. Aug 2006 (CEST)

Ich halte die Differenzierung für künstlich. Sie sollte für Laien verständlich sein und das ist sie nicht. Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Arzt steht übrigens auch nichts, unter welchen Voraussetzungen die Approbation entzogen werden kann. Schreiben wir jetzt bei Gastwirten dazu, dass das man denen den Laden dicht machen kann. Abgesehen davon spielt der Fall eines Zulassungsentzugs wegen groben Verstößen gegen das Berufsrecht praktisch keine Rolle. Wenn bis Ende der Woche kein Widerspruch kommt, stelle ich den Beitrag wieder so um , wie er jetzt länger unbeanstandet war. Martin67 17:04, 16. Aug 2006 (CEST)

Daß ein Busfahrer seinen Beruf nicht ausüben kann, wenn er nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt oder in der Lage ist, liegt in der Natur der Sache und müßte daher selbstverständlich nicht besonders erwähnt werden. Entsprechendes gilt für Dolmetscher, die nicht über die notwendigen Sprachkenntnissse verfügen, Kinder, die zur Bundeswehr möchten, Männer, die professionelle Leihmütter (wenn es das gäbe) werden wollen, beinamputierte Profifußballer oder taubstumme Nachrichtensprecher (bitte entschuldige die Qualität meiner Beispiele, mir fällt gegen Ende meines Arbeitstages leider nichts bessseres mehr ein).
Anders liegt der Fall aber bei zulassungspflichtigen Berufen: Hier können auch solche Gründe zu einem Entzug der Zulassung führen, welche die Befähigung des Betroffenen nicht berühren. Beim Rechtsanwalt wäre dies beispielsweise bei Vermögensverfall, Ausübung eines inkompatiblen Nebenberufes, Erlöschen der notwendigen Berufshaftpflichtversicherung, Erkennung auf Verwirkung eines Grundrechtes durch das Bundesverfassungsgericht oder Begehung einer (schweren) Straftat möglich, die mit der Berufsausübung in keinerlei Zusammenhang stehen muß. Falls Dich das interessiert, kannst Du mal in §§ 7, 14 BRAO (einfach bei Google eingeben) nachsehen.
Im Unterschied dazu kann eine Gaststättenkonzession nur aus solchen Gründen versagt bzw. entzogen werden, welche in der konkreten Berufsausübung durch den Betroffenen - beispielsweise Trunksucht des Gastwirts oder illegales Glücksspiel in seinem Lokal - liegen (siehe hierzu § 4 GastG).
Die von mir vorgenommene Differenzierung halte ich daher nicht für gekünstelt. Auch finde ich den Satz, daß die Zulassung unter Umständen wieder entzogen werden kann (und nur um diesen geht es), für sich keineswegs unverständlich. Daher bitte ich Dich, den Beitrag nicht wieder umzustellen.
OK?
--Bert Heisterkamp 20:34, 16. Aug 2006 (CEST)

Anwaltsnotare

Derzeit wird im Artikel behauptet, die Zulassung eines Anwalts als "Notar im Nebenberuf" sei auf die Gebiete der früheren britischen Besatzungszone beschränkt. Ich vermute, dass dies nicht zutreffend ist - meines Wissens hat die länderspezifische Ausgestaltung des Notariats ältere historische Gründe; jedenfalls besteht auch in Hessen (US-Zone!) das Anwaltsnotariat. Unter Notar wird auf eine Stichtagsregelung aus dem Jahr 1961 verwiesen. Könnte ein Sachkundiger eventuell die Fakten richtigstellen? --HH 11:00, 28. Sep 2006 (CEST)

Und auch innerhalb der vormaligen brit. Besatzungszone gibt es Bundesländer mit Nur-Notaren. In Hamburg ist es einem Notar untersagt, anwaltlich tätig zu werden. Vielleicht sollte an dieser Stelle einfach ein kurzer Hinweis erfolgen, dass es in einigen Gegenden (auch innerhalb der dt. Bundesländer divergieren die Regelungen über das Notariat - vgl. das "Rheinische Notariat in NRW) möglich ist als Rechtsanwalt auch als Notar zugelassen zu werden und dann an dieser Stelle auf den Artikel zum Notar zu verweisen?! --Felixkr 17:31, 16. Okt. 2006 (CEST)

Ja, die Aufteilung in Anwaltsnotar und Nur-Notar ist noch älter und ist selbst in einem Bundesland (etwa NRW) nicht immer einheitlich. Es hängt zum Teil damit zusammen, in welchen Gebieten frz. Recht (über Napoleon) gegolten hatte, in welchen (allgemeines) preußisches Recht, teils mit anderen Rechtstraditionen. --Peter Schuster 18:42, 15. Nov. 2006 (CET)

Ja! Der Anwaltsnotar beruht auf einer Reform des Gerichtsverfahrens, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. in Preußen Ende des 18. Jahrhunderts initiiert wurde. Im Jahre 1781 wurde die Parteiherrschaft des gemeinen Zivilprozesses durch den richterlichen Amtsbetrieb ersetzt. Die Advokatur wurde aufgehoben und durch „amtliche Assistenzräte“ und „Justizkommissare“ zur außergerichtlichen Betreuung Rechtssuchender ersetzt. Die Reform erwies sich jedoch als unzweckmäßig. Die Einrichtung der Assistenzräte wurde in der Folgezeit immer stärker eingeschränkt, bis die Justizkommissare völlig an ihre Stelle rückten. Die Justizkommissare konnten jedoch trotz ihrer veränderten Aufgabenzuweisung weiterhin auch zu Notaren bestellt werden, so dass eine bis dahin unbekannte grundsätzliche Verbindung zwischen der Advokatur und dem Notariat entstand, anerkannt in der Allgemeinen Gerichtsordnung für die Preußischen Staaten von 1793/95. Diese Verbindung blieb in Preußen auch erhalten, als die Institution des Justizkommissars wieder stärker dem freien Advokaten angenähert wurde und später darin aufging. Dementsprechend gibt es Anwaltsnotare heute überall in den Gebieten des ehemaligen preußischen Rechts.

Im Gegensatz dazu beruht das Nurnotariat auf dem französischen Notariat, das in den durch Napoleon besetzten Landesgebieten eingeführt wurde. Übrigens: in Baden-Württemberg gibt es seit dem Jahre 1806 eine weitere Notarform, das Beamtennotariat, nämlich die württembergischen Bezirksnotare und die badischen Richternotare. Und in Bayern und Oldenburg gab es bis 1937 ein wiederum anders ausgestaltetes Behördennotariat.

Zu der Stichtagsfrage: 1949 begannen Vorarbeiten zum Erlass einer Bundesnotarordnung, die mit der Verkündung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Notarrechts am 24.2.1961 ihren Abschluss fanden, und welche die Reichsnotarordnung aus dem Jahre 1937 ablöste. Eine Einigung über eine einheitliche Notarform kam 1961 nicht zustande. Daher wurde festgeschrieben, dass das Anwaltsnotariat in den Gerichtsbezirken aufrecht erhalten bleiben sollte, in denen es am 1.4.1961 bestand. Auch die Notariatsverfassung in Baden-Württemberg blieb unangetastet.

Das Anwaltsnotariat besteht heute in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme der Gebiete des rheinischen Rechts (OLG-Bezirk Köln und OLG-Bezirk Düsseldorf mit Ausnahme des rechtsrheinischen Gebietes des LG-Bezirks Duisburg und des AG-Bezirks Emmerich).

Das Nurnotariat besteht in Bayern, Hamburg, in Nordrhein-Westfalen im Gebiet des früheren rheinischen Rechts, Rheinland-Pfalz, Saarland und im OLG-Bezirk Stuttgart neben Anwaltsnotar und verbeamteten Notar. Auch in den neuen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin, also in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist das Nurnotariat eingeführt worden. --Caffeine-squirrel 23:39, 15. Nov. 2006 (CET)

Ich habe auf der von Caffeine-squirrel vorgetragenen Grundlage den Text richtiggestellt (britische Besatzungszone gestrichen und die Bundesländer/Gerichtsbezirke eingefügt). Ist es gewünscht, auch die historische Grundlage einzufügen? --Peter Schuster 11:10, 16. Nov. 2006 (CET)

Zulassung an den versch. Gerichten

Mir fehlen in dem Artikel Infos zu der Zulassung an verschiedenen Gerichten (ab OLG gibt es die ja AFAIK nicht automatisch). Sollte man vllt. auch in die entsprechenden Artikel zu den Instanzen einarbeiten oder drauf verweisen. --84.56.212.129 15:18, 2. Apr. 2007 (CEST)

Seit 01.06.2007 ist das sogenannte "Lokalisationsprinzip" abgeschafft, d.h. mit Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwwaltskammer ist jeder Rechtsanwalt in Deutschland berechtigt an allen Gerichten (außer BGH in Zivilsachen) aufzutreten. Das Ganze ergibt sich aus dem "Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft"

Einsetzung

Hallo, ich hab da mal ne wichtige Frage an alle, die darüber mir etwas sagen können: Darf ein Anwalt, der in zwei Fällen beauftragt ist, wobei ein und dieselbe Person in beiden Fällen verwickelt ist, diese eine Person im ersten Fall verteidigen/vertreten, im anderen dagegen gegen ihn sein? Darf der Mandant - was er ja nur halb ist - dann sagen Diesen Anwalt akzeptiere ich nicht, das ist ja mein eigener? Bitte, bitte antworten. Ist verdammt wichtig. IP Quindicenne 18:02, 5. Apr. 2007 (CEST)

Fremd Wikipedia Seite

Türkische Wikipedia Seite ist tr:Avukat, bitte ergänzen! --Pirtik 11:59, 7. Mai 2007 (CEST)

Diensteid

Der Dienstaid des Anwalts wie im ersten Abschnit erwähnt, muss nicht mehr gleistet werden. §26 BRAO wurde gestrichen. Bitte schnellstmöglich Nachtragen!!! --- Marco Kaiser

Das ist unzutreffend; selbstverständlich muß weiterhin ein Eid bzw. Gelöbnis geleistet werden, § 12a BRAO (n.F.) [1]. Geändert wurde insoweit lediglich die Zuständigkeit, die nun nicht mehr bei den Gerichten sondern bei den Rechtsanwaltskammern liegt. --Bert Heisterkamp 15:42, 15. Aug. 2007 (CEST)

Justiziar

Ich vermisse in diesem Artikel einen Link zum Beitrag Justziar und vielleicht eine Aussage zu möglichen Abgrenzung beider Begriffe voneinander. Außerdem wäre eine historische Aussage zu dieses beiden Begriffen erwünscht, die bisher zu fehlen scheint. Wie war es zum Beispiel in der Kaiserzeit und in der Weimarer Republik, im Dritten Reich und der frühen Nachkriegszeit bis zur Gründung der Bundesrepublik? Als Anregung. H.P. Fresdorf, HH ---20:44, 3. Jan. 2008 (CET)

Weblinks

Es gab bezüglich des Artikels "Rechtsansalt" schon einmal eine heftige Diskussion darüber, dass der Link zur Website des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hier nichts zu suchen hat. Grund: Dies ist der Lobbyverein der deutschen Anwaltschaft. Mit dem Link soll - zumindest auch - die Anwaltsuche des DAV gepuscht werden. Daraufhin wurde angeregt, dass für den DAV ein extra Artikel angelegt wird, was auch geschehen ist. Der Link zur Website des DAV im Artikel "Rechtsanwalt" war zu entfernen. Nun ist wurde er wieder angelegt, obwohl die völlig ausreichende Möglichkeite besteht, aus dem Artkel "Deutscher Anwaltverein" auf die Website zu verlinken. Aus diesem Grund entferne ich den Link zur Website des DAV *Webseite des Deutschen Anwaltvereins im Artikel "Rechtsanwalt" wieder.

Habe ich mal gemacht, da der Artikel halbgesperrt ist. --C. Löser 10:28, 11. Jan. 2008 (CET)
Vielen Dank für Deine Mitwirkung!
Also jetzt Moment mal, der DAV ist die auf einem freien Zusammenschluss beruhende Interessenvertretung der deutschen Anwaltschaft mit einem Organisationsgrad von rd. 50%. Ebenso wie die Bundesrechtsanwaltskammer ist er bei Sachverständigenanhörungen in Gesetzgebungsverfahren vertreten. Das Bundesverfassungsgericht holt in laufenden Verfahren regelmäßig Stellungnahmen von DAV und BRAK ein. Die Tatsache, dass es einen eigenen DAV-Artikel gibt spricht gerade für (und nicht gegen) eine Verlinkung. Auf die Bundesrechtsanwaltskammer wird ja auch verlinkt.

--Martin67 11:22, 11. Jan. 2008 (CET)

Edits unter Allgemeines

Es reicht nun. Die bisherige Fassung blieb unbeanstandet, bis ein anonymer User gestern und heute laufend unbeholfen wirkende sprachliche Änderungen ("widmen sich der Aufgabe" etc) vornimmt, ohne diese vorher zur Diskussion zu stellen. Die bisherige Fassung entspricht § 1 der Berufsordnung. Dort ist von Bürgern die Rede und von der Verwirklichung des Rechtsstaats. Nur am Rande, weil mir Halbwissen vorgeworfen wird. Ich bin Rechtsanwalt Martin67 18:34, 12. Oct 2006 (CEST)

Schlechter Ruf

Rechtsanwälte haben des öfteren einen schlechten Ruf, Woher dies kommt? Wieso in unseren Rechtssaatsystemen diese auch als Rechtsverdreher angesehen werden, wäre ein Hilfreicher Absatz. Nämlich das sie immer nur den Interressen ihres Auftraggebers folge leisten müssen. Und hier des öfteren wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund liegen und das Rechtswesen nur anhand starker Argumentationen funktioniert. --Eleazar 18:04, 26. Jun. 2008 (CEST)

leider verstehe ich nicht genau, was du meinst. soll das ein vorschlag für eine ergänzung des artikels sein? dafür wären deine ausfühungen imho etwas zu undifferenziert und allgemein --Bert Heisterkamp 10:21, 27. Jun. 2008 (CEST)

Erfolgshonorar

Die Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist inzwischen zulässig. Das im Artikel erwähnte Gesetz wurde inzwischen erlassen.(nicht signierter Beitrag von 217.226.223.6 (Diskussion) )

Statistik

Ein bischen mehr Statistik würde dem Artikel ganz gut zu Gesicht stehen. Bspweise: Entwicklung (zahlenmaessig) zugelassener Anwaltskanzleien in D. --GeoMark 16:46, 30. Jul. 2008 (CEST)

Bin ich ein geeigneter Rechtsanwalt?

Welche besonderen Eigenschaften muss ein Rechtsanwalt haben? Wann bin ich für diesen beruf geeignet und wann nicht?(nicht signierter Beitrag von 62.40.156.230 (Diskussion) )

Bild eines Barristers?

Das wiedergegebene Bild eines "englischen Solicitors" stellt wohl einen Barrister dar: nur der Barrister plädiert vor Gericht, nicht der Solicitor (außer vor den County Courts, die etwa mit den Amtsgerichten vergleichbar sind); die Perücke ist die typische Perücke eines Barristers; das norwegische Original des Bildes ist allgemein untertitelt mit "englische Advokatentracht". --AHert 11:27, 4. Jan. 2009 (CET)

Rechtsanwalt in Österreich

In Österreich ist es zur Ausübung der Rechtswanwaltschaft erforderlich, nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften ein 5jähriges Praktikum zu absolvieren. Von diesen 5 Jahren müssen mindestens 9 Monate als Rechtspraktikant bei Gericht und zumindest 3 Jahre als Rechtsanwaltsanwärter in einer Rechtsanwaltskanzlei verbracht werden. Frühestens nach 2 Jahren in einer Anwaltskanzlei kann man die Rechtsanwaltsprüfung ablegen, die eine weitere Voraussetzung für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft darstellt. --93.83.248.38 09:43, 20. Mär. 2009 (CET)

Rechtsberatungsgesetz

Das RBerG ist außer Kraft getreten und wurde vom Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst. Bitte um Korrektur im Text. --KSR 13:17, 26. Aug. 2009 (CEST)

Wie wird man Rechtsanwalt in Östereich?

Es wäre interessant zu wissen, ob man dafür dort auch ein Referendariat machen muss.--89.182.223.96 17:33, 5. Nov. 2009 (CET)

Geschichte

Die Rollen von Prokurator und Advokat sind hier vertauscht dargestellt. Interessanterweise findet sich der Fehler auch in anderen Artikeln, z. B. in Advokat und Prokurator. Der Prokurator war der außergerichtliche Vertreter, der für (Vorsilbe "pro") bzw. an Stelle seines Mandaten auftrat; der Advokat war derjenige, der der Partei vor Gericht beistand. Die Vorsilbe "ad" ergibt räumlich einen Sinn, wenn die Partei selbst vor Gericht ebenfalls anwesend war. Aufschlussreich ist hier der Artikel Rechtsanwalt in Meyers Großem Konversations-Lexikon von 1908 ([2]), der dies ebenfalls so darstellt, und bei dem sich kein Hinweis findet, dass irgendwo diese Begriffe mit vertauschter Bedeutung gebraucht worden wären. Ein weiterer Beleg ist, dass die Entsprechung des "barrister" in England und Wales, Irland und Nordirland der "advocat" in Schottland ist, vergleiche en:Barrister#Advocates_in_Scotland_and_the_Crown_Dependencies in der englischen Wikipedia. --Cf 18:23, 22. Nov. 2009 (CET)

Volljurist

Die Bezeichnung "Volljurist" im Artikel ist umgangssprachlich und sollte entsprechend gekennzeichnet sein. Außerdem sollte die rechtlich korrekte Bezeichnung der Qualifikation dargestellt werden.

Um die Befähigung zum Richteramt und höheren Verwaltungsdienst zu erhalten, ist zunächst ein Studium der Rechtswissenschaft erforderlich. Wer dieses mit dem 1. Juristischen Staatsexamen abgeschlossen hat, ist Referendar. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit der Bezeichnung Rechtsreferendar, der für Juristen mit bestandenem 1. Examen im Vorbereitungsdienst auf das 2. Juristische Staatsexamen verwendet wird (Näheres s. z.B. http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/faecher/rechtswiss.html).

Wer das 2. Juristische Staatsexamen mit Erfolg absolviert hat, darf die Bezeichnung Assessor führen. Um Rechtsanwalt werden zu können, muss man Assessor iur. oder, ins Deutsche übersetzt, Rechtsassessor sein (zum Begriff s. z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Assessor).

Ergänzend könnte die Besonderheit erwähnt werden, dass nach dem Beitritt der DDR zur BRD die dortigen Diplomjuristen als Rechtsanwälte zugelassen werden konnten. (nicht signierter Beitrag von Julian Celsus (Diskussion | Beiträge) 15:10, 5. Feb. 2011 (CET))

Wenn du möchtest, kannst du die von dir vorgeschlagenen Änderungen einfach selbst vornehmen, sei mutig! --Gnom 13:48, 8. Feb. 2011 (CET)

Sozietäten

Ich finde den Teil des Artikels wertend ("allermeisten") und würde folgende neutrale Überarbeitung vorschlagen:

Formen der Berufsausübung

Rechtsanwälte, die immer auch eine konkrete Kanzleianschrift haben müssen, können sowohl allein in eigener Kanzlei als auch gemeinsam mit weiteren Rechtsanwälten zusammen tätig sein. Man unterscheidet insoweit Einzelanwalt, Bürogemeinschaft und Sozietät.

Bei den so genannten Bürogemeinschaften üben mehrere Rechtsanwälte in gemeinsam gemieteten Räumlichkeiten ihre eigene Kanzlei aus. Das bedeutet, jeder der Rechtsanwälte bleibt eigenständig aber er teilt das Büro sowie möglicherweise die Telefonnummer, das Sekretariat und Gemeinschaftseinrichtungen (Konferenzraum etc.)mit seinen Kollegen.

Anwälte einer Sozietät, die Sozien, haben sich zur gemeinsamen Berufsausübung zusammengeschlossen und treten unter einer gemeinsamen Bezeichnung nach Außen auf. Sozietäten können auch angestellte Rechtsanwälte beschäftigen. In den meisten Fällen sind Sozietäten gesellschaftsrechtlich als "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) organisiert. Daneben sind Sozietäten oft in Form einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) oder (seltener) einer Kapitalgesellschaft organisiert.

Es gibt auch Sozietäten, die an verschiedenen Orten vertreten sind (überörtliche Sozietäten).

Traditionell handelte es sich bei Sozietäten in Deutschland bisher um Zusammenschlüsse von ca. zwei bis zehn Berufsträgern. Es gibt aber mittlerweile auch in Deutschland Sozietäten, die einige hundert Sozien haben. Hierbei handelt es sich zumeist um internationale Sozietäten, deren deutsche Partner sich mit englischen oder amerikanischen Kanzleien zusammengeschlossen haben. Durch die Globalisierung hat es sich ergeben, dass die größten deutschen Anwaltskanzleien heute entweder von britischen oder amerikanischen Kanzleien beherrscht werden.

Mit der Berufsordnung unvereinbar ist allerdings die Errichtung einer sog. Sternsozietät, also eine gesellschaftsrechtliche Gestaltungsform, in welcher beispielsweise Rechtsanwalt A Partner der A&B-Partnerschaftsgesellschaft und zugleich Sozius der A&C-Gesellschaft ist, beziehungsweise eine Rechtsanwaltsgesellschaft ihrerseits Beteiligte einer Sozietät ist (vgl. § 59c Abs. 2 BRAO).

RA Axel Pabst (nicht signierter Beitrag von Axel Pabst (Diskussion | Beiträge) 12:35, 15. Dez. 2006 (CET))

Standesrecht

Der Begriff des Standesrechtes ist veraltet. Zutreffend wird heute vom anwaltlichen Berufsrecht gesprochen. Dieses ist vor allem in der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung geregelt.

RA Dr. Stehmann, Langenfeld/Rheinland (nicht signierter Beitrag von 62.134.121.0 (Diskussion | Beiträge) 18:00, 5. Jul. 2003 (CEST))

Der Rechtsanwalt erhält die Befugnis zur Berufsausübung erst durch die Eintragung in die Rechtsanwaltsliste (§ 32 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer alleine genügt nicht. Ganz abgesehen von den weiteren formalen Vorraussetzungen, die jedoch nur ergänzungsbedürftig wären, wenn der Artikel insgesamt wesentlich erweitert würde.
Assessor DLindloff 17:47, 10. Jun 2004 (CEST)

en.wp

Are somebody going to describe the German system at en:Lawyer? (nicht signierter Beitrag von 83.109.133.55 (Diskussion | Beiträge) 02:57, 8. Jul. 2005 (CEST))

bitte einarbeiten aus "Fürsprecher"

Ein Fürsprecher ist ein Rechtsanwalt. Fürsprecher ist die übliche Bezeichnung für einen Anwalt im Kanton Bern (Schweiz). (nicht signierter Beitrag von 80.136.120.9 (Diskussion | Beiträge) 22:55, 28. Okt. 2006 (CEST))

Advokat

Advokat ist meiner Meinung nach auch in Deutschland ein läufiger Begriff für Rechtsanwalt und nicht nur in der Schweiz (nicht signierter Beitrag von 83.171.184.192 (Diskussion | Beiträge) 15:21, 18. Dez. 2006 (CET))

Interlanguage-Links

Die Liste der Interlanguage-Links ist zu verbessern! Die englische Liste sehen. (nicht signierter Beitrag von 87.5.23.145 (Diskussion | Beiträge) 00:19, 24. Dez. 2006 (CET))

Organ der Rechtspflege

Der Satz "So darf der Anwalt zum Beispiel vor Gericht nicht die Unwahrheit vortragen." sollte geändert werden in "So darf der Anwalt zum Beispiel vor Gericht nicht bewußt die Unwahrheit vortragen." Ansonsten entsteht der falsche Eindruck, ein Anwalt sei generell für die Richtigkeit der Behauptungen seines Mandanten verantwortlich. (nicht signierter Beitrag von 80.135.105.206 (Diskussion | Beiträge) 12:55, 25. Dez. 2006 (CET))

Korrektur von "Syndikus" (übernommen vom gleichnamigen Wikipediaeintrag)

Dieser Teil soll ersetzt werden:

Wegen einer Weisungsgebundenheit gegenüber seinem Arbeitgeber darf er diesen nicht vor Gericht vertreten.


durch diesen Teil:

Ihre Arbeitgeber dürfen deutsche Syndikusanwälte gem. § 46 Bundesrechtsanwaltsordnung – sofern Anwaltszwang besteht – nicht vor Gericht oder vor einem Schiedsgericht anwaltlich vertreten. Eine Vertretung vor Gerichten ohne Anwaltszwang ist auch durch Syndikusanwälte jederzeit möglich.

Außerdem ist die Bezeichnung des Syndikusanwalts als "Rechtsanwalt" zumindest missverständlich, da diese eben nicht als Rechtsanwalt für ihren Arbeitgeber tätig sind, sondern "lediglich" als weisungsgebundener rechtlicher Berater. (nicht signierter Beitrag von 217.236.139.127 (Diskussion | Beiträge) 20:19, 26. Apr. 2007 (CEST))

Kritik am Artikel

Ich bin der Meinung, dass dieser Artikel sehr schlecht geschrieben ist. Es wird das Recht auf einen Anwalt garnicht erwähnt. Ausserdem wird nicht erklärt in welchen Rechtssachen der Anwalt einen vertreten darf. Ich habe eine Frage: Können die Kosten eines Anwalts erstattet werden? (nicht signierter Beitrag von Propinent (Diskussion | Beiträge) 20:03, 12. Feb. 2011 (CET))

Weiterleitung Anwalt->Rechtsanwalt

Ich habe wollte gerade den Artikel zu "Anwalt" aufrufen und wurde zu "Rechtsanwalt" weitergeleitet. Diese automatische Weiterleitung ist in meinen Augen falsch, da es keine bijektive Abbildung zwischen "Anwalt" und "Rechtsanwalt" gibt. Oder anders ausgedrückt: Jeder Rechtsanwalt ist ein Anwalt, aber nicht jeder Anwalt ist auch ein Rechtsanwalt. 129.35.201.173 12:11, 26. Jul. 2011 (CEST)

Hallo IP 129.35.201.173. Deine Anregung wurde aufgegriffen und umgesetzt. Danke für den Hinweis. Anwalt ist nun eine eigene Seite (wird noch ausgebaut). --Asurnipal 14:01, 26. Jul. 2011 (CEST)

Artikelstruktur

M.E. ist der Artikel, er bislang fast nur einer Gliederungsebene kennt, nicht optimal gegliedert, weil der so nicht erkennen lässt, wo die Schwerpunkte liegen. So könnte man daran denken, unter "Erscheinungsformen" o.ä. die Abschnitte "Fachanwälte", "Notare", "Syndicus" zusammenzufassen. Unter einem (Ober-)Abschnitt "Berufsrecht" könnte auch die "Zulassung", die "Anwaltshaftung" und die "Vergütung" Platz finden. Schließlich wird das auch in der Fachliteratur unter dieser Überschrift behandelt. --Lewinski, 17.8.2012, 9:50 Uhr

Die Gliederung sollte sich vor allem an Aufgabe und Funktion der anwaltlichen Selbstverwaltung orientieren, einem Aspekt, den der Artikel sträflich vernachlässigt (und auf den die Anwaltschaft selber großen Wert legt). R2Dine (Diskussion) 21:51, 7. Nov. 2014 (CET)