Diskussion:Rechtsbeugung/Archiv/2008

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Zipfelheiner in Abschnitt Absatz entfernt.
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Ich habe einen Weblink wegen Verstoß gegen Wikipedia:Weblinks entfernt. --Zipfelheiner 14:17, 1. Jul. 2008 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 07:37, 3. Jun. 2009 (CEST)

"Schlafender Richter" schläft nicht: Er '...konzentriert sich nur besonders'

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Zipfelheiner 09:50, 3. Jul. 2009 (CEST)

Hallo Wiki-Autoren: Wenn ein LKW-Fahrer so wie in diesem Fall hier beschrieben (...Kopf nach unten gesenkt, Kinn auf der Brust, tiefe langsame Atmung, hochschrecken, wenn man ihn anspricht...) während der Fahrt im Führerhaus erwischt würde, unterstellt man ihm, er würde schlafen (was auch auch tut!). Macht ein Richter in einer laufenden Verhandlung DAS GLEICHE, so bescheinigt ihm ein höheres Gericht, er "würde sich ggf. nur besonders fest konzentrieren"! Ist das nicht auch schon ganz hart an der Grenze zur Rechtsbeugung? Eine interessante Frage! Müßte man dann nicht auch dem (fiktiven) LKW-Fahrer zugestehen, dass er sich "nur besonders auf den Stau vor ihm konzentriert?"

(Urteil des Bundesverwaltungsgericht, 13.6.2001, Aktenzeichen 5 B 105/00) Hier mehr Infos dazu [Externer Link: Der schlafende Richter] (Bitte den Vergleich mit dem LKW-Fahrer vergessen: Es geht nur um den "schlafenden Richter" und die Beurteilung dessen. Der LKW-Fahrer ist nur ein Vergleich dazu.) --RobertDietz 23:13, 6. Jan. 2008 (CET)

Was willst Du damit sagen? Dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsbeugung ist? Ich halte es nicht für sinnvoll, hier einzelne Gerichtsentscheidungen daraufhin zu diskutieren, ob sie eine Rechtsbeugung darstellen. Dass würde zu einer uferlosen und unergiebigen Debatte führen. --Zipfelheiner 08:32, 7. Jan. 2008 (CET)

Absatz entfernt.

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Zipfelheiner 09:50, 3. Jul. 2009 (CEST)

Ich habe folgendes Absatz entfernt:

Rechtsbeugung in andere Länder

In den Niederlanden existiert grundsätzlich Rechtsbeugung nicht als Verbrechen. Richterliche Fehler sollen grundsätzlich in Berufung und Revision behoben werden. Im äußersten Fall kann ein Richter entlassen werden, aber dabei muß die Unabhängigkeit der Richter unbedingt gewährt bleiben.

Der Absatz war nicht verständlich. Ist Rechtsbeugung in den Niederlanden nur kein Verbrechen, oder ist sie überhaupt nicht strafbar? Wann genau kann ein Richter wegen einer falschen Entscheidung entlassen werden? Außerdem wäre für die Behauptungen dieses Absatzes ein Beleg erforderlich. --Zipfelheiner 12:42, 13. Okt. 2008 (CEST)