Diskussion:Rechtsmissbrauch

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 29 Tagen von Hlambert63 in Abschnitt Befangenheitsantrag zur Verschleppung auch Rechtsmissbrauch?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Link zu § 224 ist falsch, hier ist das StGB verlinkt. Ich fühle mich aber nicht zur Korrektur in der Lage...

Scheint sich inzwischen erledigt zu haben. Carolus Ludovicus 13:26, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Das Mietbeispiel (Vereinbart ist Zurückversetzung der Mietsache in den alten Stand bei Rückgabe, zwischenzeitliche Verbesserung, Rückversetzung geschuldet?) ist falsch aufgeschrieben, ist so auch nicht unbedingt richtig (Vermieter kann so wie das Beispiel gebildet war evtl. Schadensersatz für unterbliebene Renovierung fordern) und wirkt unverständlich. Die neuen Beispiele sind hingegen abstrakter (genau genommen sind es Rechtssätze), deswegen evtl nicht gerade verständlicher, dafür aber richtig. Carolus Ludovicus 04:45, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Nun, aber findest Du es denn richtig, dreimal hintereinander zu schreiben: "Es ist rechtsmißbräuchlich..."? Wir sind doch nicht in der Schule an der Tafel! Abgesehen davon, dass durchweg eine falsche Rechtschreibung benutzt wird. Wenn Du das für richtig hältst, bitte ich Dich, es in eine bessere und korrekte Form zu bringen. --Scooter Sprich! 12:36, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Ich halte die Wiederholung nicht für falsch; sie ist -nach meinem Dafürhalten- sogar besonders eingängig. Ich hänge jedoch nicht daran, wirklich nicht. Gleiches gilt fast uneingeschränkt für die durchgängig falsche Rechtschreibung. Beides möge jedoch bitte der, der es besser kann, stillschweigend verbessern. Gruß Carolus Ludovicus 13:26, 29. Dez. 2007 (CET) PS In der Sache sind die "Beispiele" wie bereits erwähnt Rechtssätze, also abstrakte Unterfälle des Rechtsmißbrauchsverbots und erforderten eine etwas gründlichere Überarbeitung, die ich mir auch schon vor Wochen vorgemerkt habe und "demnächst" wohl erledigen werde (wenn sich sonst keiner findet).Beantworten

Keine Sanktionen bei Rechtsmissbrauch?[Quelltext bearbeiten]

Sehe ich das richtig, dass es keine Strafen o.ä. für bewussten Rechtsmissbrauch gibt, sondern nur das betreffende Recht vom 'Missbraucher' nicht eingefordert werden kann? im verlinkten Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Unzul%C3%A4ssige_Rechtsaus%C3%BCbung ist das, wenn ich alles richtig verstehe, so beschrieben. Vielleicht kann man das im Artikel "Rechtsmissbrauch" noch einbringen.Goldwaage (Diskussion) 12:10, 13. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Befangenheitsantrag zur Verschleppung auch Rechtsmissbrauch?[Quelltext bearbeiten]

In diesem Tagesschau.de-Artikel steht Das Gericht lehnte unter anderem einen Antrag gegen die Besetzung des Senats ab. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck warf der AfD Rechtsmissbrauch vor. Die Partei habe keine neuen Argumente aufgeführt. Der Antrag sei pauschal und offensichtlich grundlos gestellt worden.: Dieser Aspekt fehlt mir ein wenig; ich glaube ja nicht, dass der Vorsitzende sich da geirrt hat... --Hlambert63 (Diskussion) 19:20, 12. Apr. 2024 (CEST)Beantworten