Diskussion:Register vergriffener Werke

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Kommerz in Abschnitt DPMA: neues Register ab 2021
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Deutsches Patent- und Markenamt: Register vergriffener Werke.

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Ist korrigiert. — Pajz (Kontakt) 11:52, 22. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

DPMA: neues Register ab 2021[Quelltext bearbeiten]

Von der Website des Deutsches Patent- und Markenamt (Stand der Website: 18.11.2021):

„Bis einschließlich 6. Juni 2021 führte das DPMA auf Grundlage der §§ 51 ff. Verwertungsgesellschaftengesetz in ihrer bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung (VGG a.F.) das Register vergriffener Werke. […] Seit 7. Juni 2021 sind nach § 141 Abs. 2 VGG keine Eintragungen in das Register vergriffener Werke mehr möglich. […] Danach muss ein vergriffenes Werk in das vom EUIPO (European Union Intellectual Property Office) geführte Out of commerce works Portal eingetragen werden. Das bisher vom DPMA geführte Register vergriffener Werke wird nach einer Übergangsfrist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 geschlossen (§ 141 Abs. 5 VGG).“

DPMA: Website

– Leider kenne ich mich mit der Materie nicht aus. Müsste das nicht in den Artikel? Und der Link auf das EU-Portal? --Andreas (Diskussion) 09:32, 16. Feb. 2023 (CET)Beantworten