Diskussion:Reichserbmarschall

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Sachsen → Pappenheim[Quelltext bearbeiten]

Das Amt des Erzmarschalls (Archimareschallus) übte der Kurfürst von Sachsen aus. Sein Amtszeichen waren zwei gekreuzte rote Schwerter. Der Kurfürst gab das Amt als Erbamt an das Geschlecht der Pappenheimer weiter. Diese führten dann ebenfalls die beiden roten Schwerter im ersten und vierten Feld ihres Wappens.

in Pappenheim (Adelsgeschlecht) steht aber: Das Reichsmarschallamt besaß die Familie vermutlich ab 1100, urkundlich seit 1141. - Sachsen (als Kurfürstentum) gibts ab 1356 - könnte das Stammesherzogtum Sachsen gemeint sein? sindes dann die Billunger? --W!B: 17:07, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten