Diskussion:Reihenfeuerpistole

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:D9:CF11:9300:BDCD:DE55:41EC:D6A4 in Abschnitt Reihenfeuerpistolen
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So, hab noch 3 Beispiele hinzugefügt, einfach der Vollständigkeit halber. MfG, Sauer2

Reihenfeuerpistolen[Quelltext bearbeiten]

Geändert. Reihenfeuerpistolen sind in Deutschland keine Kriegswaffen. Maschinenpistolen der Nr. 29 b) KWL sind stets Kriegswaffen. Pistolen mit Reihenfeuer (vollautomatische Pistolen, wie z.B. Glock 18) sind keine Kriegswaffen. Sie fallen unter den Verbotstatbestand der Anlage 2 zum WaffG Textziffer 1.2.1. https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Vorschriften/Verbote-Beschraenkungen/Schutz_oeffentliche_Ordnung/Kriegswaffen/erl_kwl_feb_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=2 --2003:D9:CF11:9300:BDCD:DE55:41EC:D6A4 19:20, 12. Jan. 2023 (CET)Beantworten