Diskussion:Reinhold Hanning

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Höhe der Strafe[Quelltext bearbeiten]

Mit welcher Begründung kommen eigentlich derart lächerlich niedrige Strafen für solche gewaltigen Verbrechen zustande? --Werfur (Diskussion) 18:44, 17. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Um das zu erfahren, solltest du die Urteilsbegründung lesen. --78.51.74.31 00:27, 18. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

..vollstreckt wird die Strafe wohl wg. "Haftunfähigkeit" eh nicht bei einem 94-jährigen, also reiner Symbolcharakter...--77.0.72.38 02:23, 18. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Die Vorgesetzten von ihm wurden wahrscheinlich noch nicht einmal angeklagt. --87.155.249.113 02:34, 18. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
Leute, bitte lest mal WP:D. Wir sind hier nicht auf Facebook. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 08:13, 18. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ich habe das mal auf in die Einleitung gepackt. In einem Halbsatz erwähnt der Anwalt, dass er das noch anfechten möchte. Fand das als Quelle aber ungeeinet. Ich finde immer nur, dass Oskar Grönings Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Grüße --Unterstrichmoepunterstrich (Diskussion) 09:19, 18. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
Gibt es das Urteil irgendwo auch im Volltext zu lesen? Das von Herrn Gröning habe ich bereits gefunden, dass von Herrn Hanning bisher nicht. 213.39.242.82 11:20, 28. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Leitung von Wachmannschaften[Quelltext bearbeiten]

Laut Einleitung soll er in der Leitung von Wachmannschaften gewesen sein, aber es fehlt was er genau er dort machte, außer dass er in Wachmannschaft war. Kam im Verfahren nicht zur Sprache was konkret seine Aufgaben in den beiden KZs waren? --Falkmart (Diskussion) 09:32, 10. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]