Diskussion:Reisegewerbe
Reisehandwerk
[Quelltext bearbeiten]Dieser Tage erfuhr ich von einem jungen Handwerksmeister, er arbeite im Rechtsstatus des Reisehandwerkers, da dies den Vorteil habe, dass er nicht in den Rentenversicherung einzahlen müsse. Kann dies bestätigt werden und wenn ja, würde eine derartige Info inhaltlich in den Artikel passen.--BKSlink 17:52, 13. Aug. 2009 (CEST)
- Egal ob stehendes Gewerbe oder Reisegewerbe: Wer ein Gewerbe betreibt ist selbständig und ein Selbständiger kann selbst entscheiden ob er etwas für seine Altersvorsorge tun will oder nicht. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 16:30, 3. Mär. 2015 (CET)
- Die Versicherungspflicht für Selbständige ist in § 2 SGB6 geregelt. Danach unterliegen die in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerker der Versicherungspflicht (§ 2 Abs. 8 SGB6). Die Reisegewerbetreibe treibenden Handwerker brauchen keine Eintragung in die Handwerksrolle und in der Folge unterliegen sie nicht der Versicherungsplicht. 20:06, 3. Mär. 2015 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Hansbeuter (Diskussion | Beiträge))
- Da sage ich vielmals Pardon in Richtung Hansbeuter. Ich hätte es als Mitarbeiter des Gewerbeamtes besser wissen müssen. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 15:08, 9. Jun. 2020 (CEST)
- Die Versicherungspflicht für Selbständige ist in § 2 SGB6 geregelt. Danach unterliegen die in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerker der Versicherungspflicht (§ 2 Abs. 8 SGB6). Die Reisegewerbetreibe treibenden Handwerker brauchen keine Eintragung in die Handwerksrolle und in der Folge unterliegen sie nicht der Versicherungsplicht. 20:06, 3. Mär. 2015 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Hansbeuter (Diskussion | Beiträge))
Wie darf man dies verstehen ?
[Quelltext bearbeiten]Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung...
Mich würde interessieren, wie dies zu verstehen ist ? Bedeutet Bestellung in diesem Zusammenhang Bestellung einer Ware oder ist mit Bestellung die Anforderung der Person ( also die Aufforderung an den Reisegewerbetreibenden ins Haus zu kommen ) zu verstehen ? Rainer E. (Diskussion) 10:56, 20. Aug. 2012 (CEST)
- Die meisten Aspekte des Reisegewerbes versteht man, wenn man an die Herkunft dieser Kategorie denkt: Dem gemeinen Scheerenschleifer. Dies meine ich gar nicht böse, denn damals waren vielleicht mehr Korrekte mit diesem Plazet unterwegs als es heute der Fall ist. Gemeint ist, dass man einen Reisegewerbetreibenden nicht zu sich bestellen darf, sondern, dass er aus eigenem Antrieb den Kunden aufsuchen muss ('Haustürgeschäft') und ihm seine Dienstleistung anbieten oder seine Ware feilbieten muss. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 15:08, 9. Jun. 2020 (CEST)
Kritik am Reisegewerbe
[Quelltext bearbeiten]Regelmäßig wird bei der Bundesfachtagung Gewerberecht Kritik am Reisegewerbe laut. Einhellig fordert die Konferenz bei Probeabstimmungen die Abschaffung des Reisegewerbes. Ist dieser Umstand artikelwürdig? Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 15:08, 9. Jun. 2020 (CEST)