Diskussion:Rententräger

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Rententräger oder Rentenversicherungsträger?
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Rententräger oder Rentenversicherungsträger?

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Im Gesetz (Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) u. IX (SGB IX)) ist von Trägern der Rentenversicherung die Rede. Der Begriff "Rententräger" taucht im Gesetz nicht auf. Außerdem gibt es bereits einen WP-Artikel Rentenversicherungsträger. Den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger gibt es nicht mehr! Er wurde im Zug der Organisationsreform der Rentenversicherung am 1.10.2005 in die Deutsche Rentenversicherung Bund integriert.--Karl 3 (Diskussion) 08:49, 9. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Sehr richtig, @Karl 3. Der Verfasser betreibt WP:TF. Ich habe jetzt im Artikel an zwei Schlüsselstellen dazu Belege angefordert. Keine Literatur ersichtlich, keine Anmerkung. Unter Aufgefallen ist mir die Problematik im vornehmlich von mir verantworteten Artikel Betriebliche Altersversorgung. Dort tauchte diese pauschal geführte Fehlinformation ebenfalls auf. Die hier von Wowo2008 geführte Argumentation hat mir den Atem stocken lassen. Hier fehlt es am Mindestverständnis der Auseinanderhaltung wirtschaftlicher und (hier notweniger!) Rechtsbegriffe. Ich plädiere dafür den Artikel wegen Theoriefindung löschen zu lassen. Meinungen Dritter? Kommende Woche würde ich entsprechenden Antrag stellen. Es gibt übrigens neben Rentenversicherungsträger auch noch Träger (öffentliches Recht). Was hier im Artikel nicht bereits Theoriefindung ist, ist zu allem Überfluss auch noch redundant. --Stephan Klage (Diskussion) 19:29, 10. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Die DRV verwendet den Begriff auch (z.B.), daher Belege vorhanden. Ich habe keine Probleme mit dem Zusammenführen der Artikel, aber der Begriff sollte zumindest als ein Alias weiterleben, da er auch verwendet wird. siehe www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Traeger/Rheinland/Fachinformationen/Rundschreiben/2017/2_2017.html --Aleks-ger (Diskussion) 12:03, 11. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Natürlich, die öffentlich rechtlichen Träger verwenden den Begriff. Der Löschantrag hat den Grund, dass der Rest Theoriefindung ist - zum privaten Rententräger, was auch immer das sein soll - und zudem redundant. Zu den Eigenschaften beispielsweise der „DRV Bund“ zur Rententrägereigenschaft wird dort bereits ausführlich ausgeführt und dann noch inflationär „Rentenversicherungsträger“ (aber tragbar) und dann noch „Träger (öffentliches Recht)“ - da muss mal ein Punkt gesetzt werden. --Stephan Klage (Diskussion) 18:12, 11. Nov. 2020 (CET)Beantworten