Diskussion:Rheinland-Pfalz (F 209)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 77.10.191.224 in Abschnitt Geschichte
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Beflaggung[Quelltext bearbeiten]

Die Fregatten der deutschen Marine sind aufgrund ihrer militärischen Besatzung und ihres militärischen Kommandos zur Führung der Flagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr berechtigt (doppeltgestanderte Bundesdienstflagge).

Schwachsinniger und überflüssiger Satz des Herrn Artikelschreibers. Das Kriegschiffe entsprechende Falggen führen ist wohl klar und muß nicht derartig gestelzt erwähnt werden. (nicht signierter Beitrag von 88.78.29.167 (Diskussion | Beiträge) 19:20, 10. Mär. 2009 (CET)) Beantworten

Korrekt, in so einem Fall mit dieser Begründung einfach löschen. --zaphodia 11:12, 11. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt behandelt die Geschichte der, durch die Fregatten der Bremenklasse abgelösten, Fregatten der (EX)Kölnklasse (F120). (nicht signierter Beitrag von 77.10.191.224 (Diskussion | Beiträge) 19:56, 5. Mär. 2010 (CET)) Beantworten