Diskussion:Richtlinienkompetenz

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Änderung in Berlin[Quelltext bearbeiten]

Der Regierende Bürgermeister von Berlin hat seit der Wahl vpom 17.9.2006 ebenfalls eine Richtlinienkompetenz.

Gruß

N.Eschenhagen


Föderalismuskommission[Quelltext bearbeiten]

Ich habe hier die von einer IP eingefügte, kommentarlose Kopie des Artikels zur Föd.kom. mal wieder gelöscht, auch wenn man eigentlich nicht in Diskussionsseiten löschen soll, erblickte ich hierin keinen konstruktiven Beitrag --Seba232 12:13, 6. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Es fehlt etwas zur Entstehung der Richtlinienkompetenz in der Weimarer Reichsverfassung. Auch die staatsrechtliche Betrachtung fehlt vollkommen. Der Abschnitt zu den Ländern müsste noch sehr viel ausführlicher. --Seba232 12:13, 6. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Verwendung der Richtlinienkompetenz durch Bundeskanzler[Quelltext bearbeiten]

Ich habe im Artikel den Satz gelöscht, wonach die Richtlinienkompetenz durch deutsche Bundeskanzler niemals angewendet worden wäre - das ist offensichtlich falsch. Ein bekanntes Beispiel ist die Direktive Konrad Adenauers vom 19. Januar 1956, mit dem er die Beschlüsse der Konferenz von Messina zur Gründung von EWG und Euratom gegen die Positionen seiner Fachminister Ludwig Erhard und Franz Josef Strauß durchsetzte (bekannt als "Integrationsbefehl", vgl. hier). Es gibt aber noch eine ganze Reihe Beispiele mehr. Vielleicht wäre es interessant, ein paar bekannte Fälle zu nennen - andererseits wirkt die Richtlinienkompetenz ja gerade auch informell, sodass es nicht unbedingt aussagekräftig ist, wie viele Male ein Bundeskanzler sich genötigt sah, ausdrücklich darauf zu verweisen. --El Duende 16:19, 12. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Der Durchsetzung von Richtlinien steht das freie Mandat der Bundestagsabgeordneten entgegen Das ist inhaltlich zwar richtig, geht aber am Thema vorbei. Die Rko besteht nur innerhalb der Regierung und steht im Spannungsverhältnis zur Eigenverantwortlichkeit der Minister; sie kann niemals - jedenfalls in demokratischen Ländern - gegenüber dem gewählten Parlament geltend gemacht werden.

Es wäre schön, wenn hier etwas zum Spannungsverhältnis zur Ministerverantwortlichkeit geschrieben würde. Ganz konkret: 1. Kann der Bundeskanzler „durchregieren“, darf er Mitarbeitern der Ministerien direkt Anweisungen erteilen? 2. Darf der Bundeskanzler einem Minister direkt eine Weisung erteilen, um seinen Willen im Rahmen der Rko durchzusetzen? 3. Wenn ein Minister nicht „spurt“ und der Bundeskanzler ihn entlassen will, muss das ja durch den Bundespräsidenten geschehen. Gibt es ein Szenarium, in dem sich der Bundespräsident weigert, dieser Kanzlerbitte nachzukommen? Von der Klärung solcher Fragen hängt ab, in wie weit die Rko auch praktisch durchsetzbar ist.

Zusatzfrage: In wie weit war die Sache Lafontaine/Schröder eine Frage der Richtlinienkompetenz? --84.135.148.179 12:58, 29. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Anwendung durch Bundeskanzler[Quelltext bearbeiten]

Die jüngste Nutzung seiner Richtlinienkompetenz im AKW-Streit der Ampelkoalition durch Olaf Scholz scheint ein relativ seltener Vorgang zu sein. In den Medien nehme ich unterschiedliche Aussagen wahr, ob und wann ähnliches in der Vergangenheit schonmal vorgekommen ist. Mal heißt es nur Adenauer hätte das mal in Anspruch genommen, dann wird es auch Schröder ("Basta"-Politik) zugeschrieben. Ich fände einen Unterabschnitt dazu sinnvoll. --Vingerhuth (Diskussion) 12:25, 20. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Richtlienenkompetenz ist nicht "Entscheidung", wie es momentan im Artikel heißt: "...entschied, dass die drei letzten aktiven Atomkraftwerke in Deutschland über den 31. Dezember 2022 hinaus betrieben werden sollen". Wenn man Quelle 2 liest und versteht, hat er die zuständigen Minister aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für den Weiterbetrieb zu schaffen. Der oder die entsprechenden Gesetzentwürfe würden dann - letzter Absatz des Schreibens - (1.) zunächst im Kabinett beraten und wenn eine Mehrheit zustande kommt (2.) beschlossen, dem Parlament (3.) zugeleitet, (4.) beraten und wenn eine Mehrheit zustande kommt (5.) beschlossen. (Noch gilt das Grundgesetz und das in diesem vorgeschriebene Gesetzgebungsverfahren. - Noch....--Wikiseidank (Diskussion) 08:50, 1. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
Das ist richtig. Der Bundeskanzler hat nicht über den Weiterbetrieb der AKW entschieden. Das hätte er auch gar nicht gekonnt, die Minister auch nicht, sondern nur der Bundestag. Die Nachrichten waren in dieser Hinsicht tagelang bemerkenswert irreführend. Aber die jetzige Formulierung im Artikel, "...indem er die zuständigen Minister und Ministerinnen bat, die für eine Gesetzgebungvererfahren erforderlichen Regierungsentwürfe vorzulegen...", ist mir auch zu schwach. "Bitten" kann jeder und hieße, die Minister könnten nach Lust und Laune es auch lassen. Dafür bräuchte man keine im Grundgesetz geregelte Kompetenz. Nach meinem Verständnis hat er sie eher "angewiesen" oder wenigstens "aufgefordert", einen Gesetzentwurf vorgegebenen Inhalts vorzulegen. --Vingerhuth (Diskussion) 21:43, 1. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]

Charakter einer Richtlinie muss noch deutlicher werden[Quelltext bearbeiten]

Richtlinie heißt bspw. "Friede, Freude, Eierkuchen" und nicht nicht "''Friede, Freude, Tofu". Da jeder Minister sein Ressort eigenständig führt, kann/darf der Kanzler (oder die EU) eine Richtung zur Umsetzung vorgeben, die vom Minister (EU, das jeweilige Mitgliedsland) umzusetzen ist.--Wikiseidank (Diskussion) 15:38, 1. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]

Kann bitte jemand wenigstens die Einleitung so schreiben, dass sie z.B. einem Menschen, der den Einbürgerungstest machen will, ausreichend verständlich ist, also so, dass sie/er verständlich wiedergeben kann, was mit Richtlinienkompetenz praktisch gemeint ist? Gruss, --Markus (Diskussion) 20:23, 21. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]