Diskussion:Rosenstadt

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Louis Bafrance
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Rechtlicher Hintergrund?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe vergeblich versucht, den rechtlichen Hintergrund zu der Behauptung Um sich Rosenstadt, Rosenkreis oder Rosendorf nennen zu können, muss die Rose als „prägender Ortsbestandteil“ vorhanden sein und gepflegt werden. Die Auszeichnung wird vom Verein Deutscher Rosenfreunde (VDR) verliehen. herauszufinden. Ich fand weder eine amtliche Festschreibung (Gesetz, Verordnung, etc), mit der sich dies begründen ließe noch einen Hinweis, dass der Verein die Begriffe als Marke eingetragen hat, um hierdurch eine Handhabe zu haben. Mir scheint dies eine haltlose Behauptung zu sein. -- jupp (Diskussion) 02:24, 6. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Nach Recherche beim Deutschen patent- und Markenamt konnte ich keinen Hinweis darauf finden, dass diese Bezeichnung geschützt wäre und werde dies daher jetzt so in den Artikel einarbeiten.--Louis Bafrance 14:51, 26. Nov. 2009 (CET)Beantworten