Diskussion:Ruth Kastner

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 79.204.211.173 in Abschnitt Falsche Angabe
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Falsche Angabe

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Der Satz

kann nicht richtig sein. Sie kann zwar ab 1986 als Redakteurin gearbeitet haben, das ist sogar sehr wahrscheinlich. Sie kann dann aber nicht noch bis 1987 Redaktionsvolontärin gewesen sein. Das Volontariat ist eine über Tarifvertrag geregelte Ausbildung von zwei Jahren. Der Tarifvertrag ist zwar erst von 1990, doch wurde entsprechend schon vorher ausgebildet, jedenfalls nicht länger als zwei Jahre.

http://www.bdzv.de/recht-sozialpolitik/tarif/tarifvertraege/

Richtig ist vermutlich


--79.204.211.173 23:43, 25. Feb. 2017 (CET)Beantworten