Diskussion:Sächsischer Landtag (1831–1918)

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Termine der Wahlen[Quelltext bearbeiten]

Die 2. Kammer wurde regelmäßig gewählt. Aber Wahltermine werden nicht genannt. Gibt es dazu Informationen? --LichtStrahlen (Diskussion) 17:17, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Josef Matzerath hat in seiner Publikationsliste elf Bände Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte. Dort dürften sich auch die Wahltermine finden lassen. Möglicherweise stehen die Wahltermine auch in den Protokollen der Landtage, als Beispiel die der Landtage von 1831 bis 1847]. Viel Erfolg! Glück auf! --Klaaschwotzer (Diskussion) 18:16, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Vielleicht gibt es auch noch leichter auswertbare Quellen... Die Protokolle sind sehr detailliert, aber da was zu finden...--LichtStrahlen (Diskussion) 15:14, 13. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Die Termine zur Eröffnung der Landtage wurden regelmäßig im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht. Alle Jahrgänge von 1831 bis 1918 sind leicht zugänglich und bei Wikisource nachgewiesen. Dort finden sich auch die allerhöchsten Verordnungen über die Durchführung von Ergänzungswahlen etc. Die Wahlen erfolgten ja nicht im ganzen Königreich, sondern nur dort, wo der bisherige Abgeordnete und sein Vertreter nicht mehr zur Verfügung standen, oder wo entsprechend dem neunjährigen Tournus der Abgeordnete (und sein Stellvertreter) neu zu wählen war. Da nach § 4 des Wahlgesetzes von 1831 nur die Klasse der Rittergutsbesitzer direkt wählte, während sowohl bei den städtischen wie den ländlichen Wahlkreisen zunächst Wahlmänner bestimmt und von diesen dann in den jeweiligen Wahlbezirken der Abgeordnete gewählt wurde, waren offenbar unterschiedliche Wahltermine üblich, bzw. sogar notwendig. Zunächst wurden durch allerhöchste Verordnung Nach- bzw. Ergänzungswahlen für bestimmte Wahlbezirke angeordnet und in einer weiteren Verordnung des Innenministers Wahlkommissare für die einzelnen Wahlbezirke bestellt. Da nach § 64 des Wahlgesetzes der Wahlkommissar den Tag der Wahl ansetzte, folgt daraus, dass es einen einheitlichen Wahltermin nicht gab. --Hvs50 (Diskussion) 14:07, 10. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Da im Artikel richtig festgestellt wird "Totalerneuerungen des gesamten Landtages fanden nur 1848/49, 1869 und 1909 statt", ist im Hinblick auf eine enzyklopädische Relevanz aus meiner Sicht die Angabe von Wahlterminen allenfalls für diese Jahre sinnvoll. --Koschi73 (Diskussion) 15:09, 10. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

„Das war damals das progressivste Landtagswahlrecht Deutschlands.“[Quelltext bearbeiten]

Kann man das so sagen? In Preußen zählten zwar die Stimmen sehr unterschiedlich, dafür durften aber deutlich mehr als zehn Prozent der Bevölkerung wählen.

Gruß

Altſprachenfreund; 22:02, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Ohne dem unbezweifelbaren Fortschritt Abbruch zu tun, dass überhaupt eine sächsische Verfassung auf den Weg gebracht wurde, scheint in der Frage der Ständeversammlung in Sachsen doch eher keine entschiedene Entwicklung von den altständischen Landesvertretungen hin zu einer aus Wahlen hervorgegangenen Volksvertretung geführt zu haben. Da war Baden doch schon 12 Jahre früher viel weiter. --Hvs50 (Diskussion) 20:21, 10. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Si tacuisses ... den Bezug auf 1868, nicht auf 1831, hatte ich übersehen. --Hvs50 (Diskussion) 13:28, 11. Jul. 2018 (CEST)Beantworten