Diskussion:Sankt Aldegund

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Update in Abschnitt Verwaltungsmäßige Zuordnungen
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Guten Tag, die Angaben zu "Geschichte" und "Sehenswertes" sind z.T. falsch, z.T. unvollständig. Ich schlage folgende neue Texte vor:

Geschichte: St.Aldegund wurde erstmals 1097 urkundlich als "Sanctam Aldegundam" erwähnt. Eine Besiedlung zu römischer Zeit ist nachgewiesen durch Fundamente einer römischen "Villa Rustica" südlich des Ortes sowie ein 1953 bei Weinbergsarbeiten entdecktes frühchristliches Frauengrab aus der Zeit Konstantins des Großen (römischer Kaiser von 306 - 337 n.Chr). Das Grab barg wertvolle Beigaben aus Glas und Keramik, darunter eine blaue Glas-Schale in Form eines Schiffchens, wie sie bisher nördlich der Alpen in dieser wertvollen Ausführung nicht gefunden wurde. Namensgeber des Ortes ist die merowingische Fürstentochter und Äbtissin Aldegundis, die im 7. Jahrhundert in Maubeuge im heutigen Belgien lebte und wirkte und kurz nach ihrem Krebstod heilig gesprochen wurde. Sehenswert: Erstmals urkundlich erwähnt im Jahr 1144 ist die über dem Dorf liegende romanische "Alte Kirche", über Jahrhunderte Wallfahrtsort der Bauern der Umgebung zum Viehheiligen St. Bartholomäus, dem Kirchenpatron. Zur wertvollen Ausstattung gehören ein Renaissance-Altar aus der Werkstatt von Hans Ruprecht Hoffmann, ein "Christus in der Rast" von 1522, ein Geschenk des Abtes "Nikolaus von Sankt Aldegund", der in einem lothringeschen Kloster wirkte,eine schmiedeeiserne Kanzel (um 1650) sowie eine spätgotische Madonna. Apsis und Kirchenraum schmücken spätgotische Malereien. Die "neue Pfarrkirche" im neugotischen Stil wurde 1872 fertiggestellt und ist mit einer interessanten Ausmalung von 1912, restauriert 2005, geschmückt. Sehenswert in St. Aldegund sind die zahlreichen Fachwerk- und Bürgerhäuser aus der Zeit ab dem 15. Jahrhundert.

St. Aldegund verfügt über ein gut ausgebautes Wanderwegenetz mit vielen tollen Ausblicken ins Moseltal und auf die Hunsrückhöhen. Erwähnenswert ist der dem Dorf vorgelagerte "Moselpark" mit Rad- und Fußweg entlang der Mosel und einem Wohnmobilstellplatz

--Gerhard Schommers84.166.77.163 Im Bungert 3 56858 St.Aldegund 06542-22285 info@schommers-wein.de

vielen Dank für die Zuarbeit. Ich habe den Text größtenteils in den Artikel übernommen. --Axel.Mauruszat 15:12, 7. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Verwaltungsmäßige Zuordnungen[Quelltext bearbeiten]

Bei meiner Überprüfung der verwaltungsmäßgen Zuordnungen bei diversen Ortsgemeinden hatte ich heute bei der Ortsgemeinde Sankt Aldegund die bisherige Aussage "Durch das Achte Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 18. Juli 1970 kam der Ort mit Wirkung vom 7. November 1970 zur Verbandsgemeinde Zell" entfernt mit dem Editkommentar " falsch ---> Aldegund gehörte von Anfang an (1968) der Verbandsgemeinde Zell an". Grundlage für diese und eine Reihe ähnlicher Änderungen bei Ortsgemeinden in der Region, waren die Seite "Geschichte" bei der Verbandsgemeinde (Link), ein wahrscheinlich amtliches Gemeindeverzeichnis aus dem Jahr 1817 (also extrem zeitnah an der damaligen Neuordnung nach der Inbesitznahme der vorher französischen Gebiete durch Preußen (Link zum Original)), sowie teilweise andere Quellen. Nach einigem hin und her steht nunmehr die Aussage "Sankt Aldegund wurde 1821 aus der Bürgermeisterei Eller und dem 1816 gebildeten Kreis Cochem ausgegliedert und der Bürgermeisterei Zell im Kreis Zell zugeordnet" im Artikel und mein Eintrag "Sankt Aldegund wurde 1816 der Bürgermeisterei Zell im Kreis Zell zugeordnet" geändert. Wo genau gibt es zu der Aussage "Aldegund wurde 1821 aus der Bürgermeisterei Eller und dem 1816 gebildeten Kreis Cochem ausgegliedert" eine zuverlässige Quelle. Ich halte das zunächst einmal nicht für unwahrscheinlich, denn soche Änderungen gab es einige in den ersten Jahren. Mit dem Edithinweis "Siehe Gesch Zell" kann ich allerdings nichts anfangen, sollte die bereits oben verlinkte Geschichtsseite bei der Verbandsgemeinde Zell gemeint sein, finde ich darin nichts, was auf eine vorübergehende (1816-1821) Zuordnung "Aldegund --> Bürgermeisterei Eller --> Kreis Cochem" hinweist. Dagegen ist in dem im Jahr 1817 gedruckten Ortsverzeichnis (Seite 32) Aldegund spätestens seit dem Jahr der Bürgermeisterei Zell im Kreis Zell zugeordnet gewesen. Ich hab keine Lust zu einem dauernden hin und her, ich bitte entweder um eine nachvollziehbare Quelle für "1816-1821 = Eller" oder um Korrektur. --Update (Diskussion) 20:33, 7. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Ich habs zurückgesetzt --Update (Diskussion) 22:35, 9. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Ich bitte um Pardon, ich glaubte genau das auf dieser auch von update jetzt angeführten Zeller Seite gelesen zu haben. Da dort konkrete Gesetze angegeben waren, (die aber nicht im Netz stehen) habe ich das für ok gehalten. (die Seite schien mir aber als Quelle nicht präziese genug zum Ref.) Aber updates Quelle ist natürlich schlagend. Bei nochmaligem Überlesen und heftigem Nachdenken muss ich annehmen, dass die Zeller das so meinten, dass die frz. Zuordnung (nur) bis 1815 blieb (als Bürgermeisterei ?) und dann 1821 die (1815 pragmatisch oder in einer Spezialverordnung bereits vollzogene) Zuordnung zu Zell durch ein allgemeines Gesetz , die für ganz Preußen geltende Preußische Landgemeindeordnung, und eine neue Benennung in Landbürgermeisterei "genormt" wurde. Wenn man genau sein will, müsste man zur Zeit 1816 - 21 recherchieren und die Zeller zu einer präzieseren Formulierung bitten (aber nicht ich). Mit nochmaliger Bitte um Nachsicht für mein zu kurzes Denken (in Freude über den Fund) : --G-Michel-Hürth (Diskussion) 13:25, 10. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Traue keiner (Verbands-)Gemeinde-Homepage ist meine Devise. In solchen Seiten steht hin und wieder "ungereimtes" drin. Was die Verbandsgemeinde Zell mit der "Preußischen Landgemeindeordnung" von 1821 meint, weiss der Geier. 1821 (und lage Zeit danach) gab es jedenfalls keine für alle Provinzen Preußens geltende Gemeindeordnung. Die für die Rheinprovinz geltende erste Gemeindeordnung wurde erst am 23. Juli 1845 erlassen (Link). Was die Verbandsgemeinde Zell vermutlich meint, ist, dass nach 1815 für die Gemeinden auf dem Linken Rheinufer zunächst die von den Franzosen eingeführte Munizipalverfassung zunächt weiter galt (immerhin 30 Jahre). Das hat aber nichts damit zu tun, welche Gemeinde welcher Bürgermeisterei zugeordnet wurde, da wurden die Strukturen nicht eins-zu-eins übernommen. Was das Jahr "1821" anbetrifft, wie gesagt, keine Ahnung was speziell bei der Bürgermeisterei Zell in diesem Jahr geändert wurde. Jedenfalls nichts, was mit der zu der Zeit nicht existierenden "Preußischen Landgemeindeordnung" zu tun hätte. Vieleicht auch nur ein Schreibfehler, "1816" würde genau zu dem Text passen. Gruß--Update (Diskussion) 15:23, 10. Mär. 2012 (CET)Beantworten