Diskussion:Schöffe (ehrenamtlicher Richter)/Archiv
Verlinkung
Übertrag von meiner BD:
Hallo Gumpi. Deine Änderung ist für mich nicht Nachvollziehbar.
- In BKS sollen keine verdeckten Links verwendet werden (BKL-Richtlinien). Genau diesen hast Du wieder eingefüht, nur um das Singular-r bei "Ehrenamtlicher Richter" wieder herzustellen.
- Die Links auf die Unter-Unterabschnitte sind meines Erachtes schlecht gezieht.
- Gerade beim Abschnitt in Deutschland stehen gerade einmal 4 Sätze. Das wesentlichste befindet sich aber außerhalb dieses Abschnitts im übergordneten Abschnitt "Deutschland", auch den auch geziehlt werden sollte. Ein Leser der nur diesen Absatz liest ohne zurüchzuscrollen ist sicher über die "magere Ausbeute" enttäuscht.
- Auch bei Österreich erscheit mir das unter "Allgemeines" als wesentlich für einen Leser, dort ist der Unterschied aber nicht so extrem wie oben.
--MR61169 (Diskussion) 23:18, 16. Jan. 2013 (CET)
- Hallo, vorab gleich eine Frage: Weshalb hast du dich bitte für meine BD und gegen die Artikeldisk entschieden? Ist doch unmittelbar "artikelbezogen" und ggf. auch für andere Autoren der BKL interessant. Da du nun hier bist, zu deinem Anliegen:
- * [[Ehrenamtlicher Richter|Ehrenamtliche Richter]] ist kein versteckter Link, es handelt sich lediglich um eine grammatikalische Beugung ohne das Linkziel zu kaschieren, die grds. nicht unerwünscht ist. Danke jedoch für den Hinweis, beim nochmaligen Blick habe ich die Entbehrlichkeit der Flexion erkannt.
- * Zu den Links auf die Unterabschnitte: Die Ziellinks zielen exakt auf die Abschnitte, in denen der BKL-Begriff Schöffe aufgegriffen und erklärt wird. Die von dir gewählten Ebene2-Überschriften (D/A) sind insbesondere im Fall von Deutschland weit entfernt von der Begriffserläuterung, die von der BKL kommende Leser wohl erwarten dürfen. Der Umfang der betr. Zielabschnitte ist zunächst einmal unerheblich, Ziel kann es nicht sein mit Masse an Worten und Sätzen zu punkten, sondern mit exakter Themenbezogenheit.
- ** Abschn. Dtl: Den Umfang hast du nicht korrekt erfasst und/oder wiedergegeben: Der Unterabschnitt Schöffe im Abschn. Dtl. macht weit mehr als vier Sätze aus, denn zu ihm gehören auch die noch eine Ebene tiefer gestellten Unterabschnitte Rechte und Pflichten, Aufwandsentschädigung und Schöffenauswahl. Auch der unmittelbar folgende Unterabschnitt Haupt-, Hilfs- und Ergänzungsschöffen ist unmittelbar themenbezogen. Den tatsächlichen Umfang an Sätzen darfst du gerne selbst zählen, wenn du möchtest, der Leser wird jedoch wohl kaum vom Umfang her enttäuscht sein, da er die Infos bekommt, die er beim Interesse am Schöffen in Dtl. erwarten darf – und das ohne Umwege, ohne sich erst von "deiner" (Ziel)Überschrift Dtl. über die thematisch unerheblichen (Schöffe = ausschließl. Strafgericht) sonstigen Einsatzgebiete und Abschnitte wie Arbeitsgericht hinweg arbeiten zu müssen, das Ziel nicht einmal vor Augen.
- ** Abschn. Österreich: Hier wäre von "deiner" (Ziel)Überschrift aus der Abschn. Schöffe wahrscheinlich bei den meisten Lesern zwar bereits im Blickfeld, doch weshalb sollte nicht auf den unmittelbar themenbezogenen Unterabschnitt gezielt werden? Analog zu Abschn. D...
- Wir dürfen unseren Lesern durchaus zutrauen, dass sie in der Lage sind zu scrollen, wenn sie das "Drumherum" des Schöffen als ehrenamtl. Richter erkunden möchten – vor das Erreichen des Ziels (Informationen zum Schöffen) erst einen Berg von thematisch unerheblichen/uninteressanten Informationen zu stellen, das Ziel teils nicht einmal im Blickfeld, ist nicht zielführend. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 05:27, 17. Jan. 2013 (CET)
- Hallo, hatte die Frage hier angesprochen, weil Rückfragen auf AD nicht immer beantwotet werden (z.B. nicht auf Beobachtungsliste). Für eine einfache Rückfrage nach dem Rücksetzungsgrund bevorzuge ich daher die BD. "Habe ich was Übersehen", oder hat "der Rüclksetzer es nicht verstanden" (die beiden Hauptgründe) ist meist schnell geklärt. Wenn es eine länge Diskusion wird (selten), kann man ja auf AD verschieben und dort weitermachen.
- Zu A: Da könnte wir jetzt lang steiten, was wir dem Leser zutrauen sollten, macht aber wirklich keinen Sinn. Sehe ich als Grenzfall, wo beides möglich ist. Kann daher so beliben.
- Zu D: Das mit den Unterabschnitten hatte ich übersehen. Was mich störte war vor allem, das die anderen Geichtszweige (ArbG etc.) im verlinkten Abschnitt nicht auftauchten.
- Danke für den Hinweis, daß nur auf Schöffe im Strafverfahen in der BKS verlinkt wurde. Der Link ist aber bzgl. D definitiv falsch, da es hier auch Schöffen in anderen Gerichtsverfahen gibt. Hier (D) müßte die BKS dann allgemein auf Gerichtsverfahren geändert werden. Das werde ich dann mal tun.
- Zuvor eine kurze Rüchfrage, was ist dann mit A. Dort gibt es Schöffen ja offenbar nur im Strafverfahren. Könnte man das auch unter den allgemeineren Gerichtsverfahren stehenlassen oder sollte hier dann besser zwischen Gerichtsverfahren in D und Strafverfahren differziert werden?
- Grüße --MR61169 (Diskussion) 19:50, 17. Jan. 2013 (CET)
- Hallo, hatte die Frage hier angesprochen, weil Rückfragen auf AD nicht immer beantwotet werden (z.B. nicht auf Beobachtungsliste). Für eine einfache Rückfrage nach dem Rücksetzungsgrund bevorzuge ich daher die BD. "Habe ich was Übersehen", oder hat "der Rüclksetzer es nicht verstanden" (die beiden Hauptgründe) ist meist schnell geklärt. Wenn es eine länge Diskusion wird (selten), kann man ja auf AD verschieben und dort weitermachen.
Übertrag Ende. --GUMPi (Diskussion) 10:07, 18. Jan. 2013 (CET)
- „Der Link ist aber bzgl. D definitiv falsch, da es hier auch Schöffen in anderen Gerichtsverfahen gibt. Hier (D) müßte die BKS dann allgemein auf Gerichtsverfahren geändert werden. Das werde ich dann mal tun.“ definitiv nicht. Hast ja bislang die angekündigte neuerliche Bearbeitung nicht vorgenommen, solltest du das noch tun, so wird sie von mir zurückgesetzt werden. Schöffen heißen in Dtl. noch immer nur ehrenamtl. Richter in der Strafgerichtsbarkeit und in keinem anderen Zweig der Gerichtsbarkeit – das geht so auch eindeutig aus dem Artikel hervor, also bitte erst mit der Sache hinreichend auseinandersetzen, bevor du wieder Hand anlegst, danke. --GUMPi (Diskussion) 10:07, 18. Jan. 2013 (CET)
- Stimmt. Ertledigt. --MR61169 (Diskussion) 13:41, 18. Jan. 2013 (CET)
- „Der Link ist aber bzgl. D definitiv falsch, da es hier auch Schöffen in anderen Gerichtsverfahen gibt. Hier (D) müßte die BKS dann allgemein auf Gerichtsverfahren geändert werden. Das werde ich dann mal tun.“ definitiv nicht. Hast ja bislang die angekündigte neuerliche Bearbeitung nicht vorgenommen, solltest du das noch tun, so wird sie von mir zurückgesetzt werden. Schöffen heißen in Dtl. noch immer nur ehrenamtl. Richter in der Strafgerichtsbarkeit und in keinem anderen Zweig der Gerichtsbarkeit – das geht so auch eindeutig aus dem Artikel hervor, also bitte erst mit der Sache hinreichend auseinandersetzen, bevor du wieder Hand anlegst, danke. --GUMPi (Diskussion) 10:07, 18. Jan. 2013 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Vergänglichkeit (Diskussion) 10:22, 13. Mär. 2023 (CET)
Nicht funktionierenden Link streichen
Hallo zusammen, ich bin sehr ungeübt in der Bearbeitung von Wikipedia-Artikeln. Habe aber einen kleinen Fehler entdeckt, den ich "verpetzen" :-) möchte: Die beiden Links(Fußnoten) Nr. 12 und 13 sind nicht frei zugänglich. Es geht um diese hier: --- Merkblatt für Schöffen (PDF; 506 kB). JVA Geldern, justiz.de, Ziffer 14. Merkblatt für Schöffen (PDF; 506 kB). JVA Geldern, justiz.de, Ziffer 13. --- Vielleicht kann das ja jemand korrigieren, der mehr Übung hat als ich. Danke und schöne Grüße (nicht signierter Beitrag von Hans Beyhs (Diskussion | Beiträge) 13:15, 7. Mai 2021 (CEST))
- Hallo, habe den Link durch einen funktionierenden ersetzt.--Pistazienfresser (Diskussion) 14:30, 7. Mai 2021 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Vergänglichkeit (Diskussion) 10:22, 13. Mär. 2023 (CET)