Diskussion:Schadensminderungspflicht

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Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Das ist so kein Lexikonartikel! Bitte

  • wikifizieren, also Kategorien und Interwikilinks einfügen
  • Weblinks!
  • Struktur einbauen, also Einleitung und dann Unterpunkte.

--My name ♪♫♪ +- 19:49, 4. Sep 2006 (CEST)

So schlimm war's doch auch nicht. Ich hab ein bißchen dran rumgedoktort. --Alkibiades 20:58, 4. Sep 2006 (CEST)


Also -inhaltlich- ist der Artikel klasse. Bitte beim "strukturieren" nicht "verstümmeln" und nix dazuerfinden. Danke ;)

Transnationales Recht[Quelltext bearbeiten]

Hallo 134.95.101.80. Deinen Beitrag von heute habe ich zurückgesetzt. Der Link zu http://www.trans-lex.org/ und auf das Dokument 949000 ist ohne Quellenangabe und so nicht verständlich, auf was sich dieses Zitat bezieht. Auch ist nicht klar, ob das Zitat von www.trans-lex.org/ überhaupt urheberrechtlich freigegeben ist. Bitte Beiträge und Zitate "Oma-tauglich" einfügen und Urheberrecht zuvor abklären (auf der Webseite des Links fehlt eine diesbezügliche Angabe, soweit ich es gesehen habe). --Asurnipal 20:51, 24. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

widerspruechlich[Quelltext bearbeiten]

"Die Schadensminderungspflicht .. bezeichnet im Schadenersatzrecht die Pflicht des Geschädigten , den Schaden abzuwenden oder zu mindern oder den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen. ..Eine "Pflicht gegen sich selbst" ist die Schadenminderungsobliegenheit deswegen, weil der Schädiger umgekehrt kein Recht hat, vom Geschädigten die Geringhaltung des Schadens zu verlangen. Der Geschädigte kann sich verhalten, wie es ihm gefällt (!!!??) . Bei einem Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht kann sich jedoch sein Ersatzanspruch kürzen. "

Was nun ? kann sich der Geschaedigte so verhalten wie er will oder unterliegt er der Schadensminderungsobliegenheit? wenn trifft denn nun diese Obliegenheit? den Geschaedigten oder den Schaediger? Das ist ein Wirrrrrwarrrrr finde ich! (nicht signierter Beitrag von 130.149.156.29 (Diskussion) 05:54, 23. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Hallo 130.149.156.29, die Schadensminderungs"pflicht" ist keine Pflicht im Sinne von erzwingbarem Verhalten, da im Schadenersatzrecht eine solche Pflicht nicht vorgesehen ist. Daher wird in der Rechtswissenschaft auch mehr von der Schadensminderungsobliegenheit gesprochen. Umgangssprachlich aber nach wie vor als Schadensminderungspflicht verwendet. Wer einen Schaden erleidet hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass der Schaden vom Schädiger vollständig wiedergutgemacht wird. Dies ist eine Verpflichtung aus dem Schadenersatzrecht. Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall wurde ein Wagen beschädigt, aus der Ölwanne tropft unter anderem wegen dieses Unfalls nun Öl heraus. Der Schaden, Auto beschädigt, hat der Unfallgegner jedenfalls zu bezahlen. Jedoch trifft den Fahrzeugeigentümer des beschädigten Fahrzeuges die Obliegenheit, die Ölwanne schnellsten reparieren zu lassen oder nicht mehr mit dem Fahrzeug zu fahren, damit es keinen größeren Schaden (Motorschaden) gibt. Der Schädiger hat zwar das Auto beschädigt, aber er haftet nicht für jeden damit vebundenen Schaden der in weiterer Folge entsteht, wenn der Geschädigte durch sein Verhalten den Schaden vergößert.
Daher wie im Artikel: Es ist eine "Pflicht gegen sich selbst" des Geschädigten, weil der Schädiger kein Recht hat den Geschädigten dazu anzuhalten, die Ölwanne (Beispiel) zu reparieren. Macht dies der Geschädigte nicht, hat er aber für die Folgen der unterlassenen Reparatur einzustehen und kann dies nicht dem Schädiger des Autos (der Ölwanne) aufbürden. Der Geschädigte kann sich also verhalten, wie es ihm gefällt. Bei einem Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht kann sich jedoch sein Ersatzanspruch kürzen. --Asurnipal 19:45, 23. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]
Hallo Asurnipal, vielen Dank fuer die ausfuehrliche und verstaendliche Erklaerung. Mit dem Beispiel habe ich kapiert worum es geht. (nicht signierter Beitrag von 130.149.17.134 (Diskussion) 04:32, 26. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Der Geschädigte kann sich also verhalten, wie es ihm gefällt? Das kann ja nicht sein und würde den übrigen Aussagen widersprechen. Es fehlen einschlägige Gesetzeskommentare. --Kulturkritik (Diskussion) 01:43, 26. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]