Diskussion:Schloss Winsen

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Berichtigungen[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist einer der wenigen, der die Geschichte dieses Bauwerks einigermaßen richtig darstellt. Darum sollte man ihn weiter optimieren, d. h. die noch vorhandenen Fehler ausbessern:

1. Im Bereich des ehemaligen Schlosswalls wurde 2008 eine Eichenholzprobe gefunden, deren Fälldatum die Zeit "um / nach 1190 mit einer Genauigkeit von einigen Jahren" ergab. Diese Zeit passt sehr gut zum vermuteten Gründungsdatum der Stadt. Vgl. Jürgen Klahn & Wilfried Mertens, Quellentexte zur Winsener Kirche St. Marien - Mittelalter und Reformation -, 2. Aufl. 2015, S. 11.

2. Zum angeblichen Hauptquartier Tillys 1628: Otto Hintze, Die Stadt Winsen a. d. Luhe im 30jährigen Kriege (Wins. Gesch. Bl. 7 (1928)) führt dazu auf den Seiten 13-20 einiges aus. Danach waren ab Ende 1628 bis wenigstens August 1631 (wohl bis zum Bündniswechsel Herzog Christians zu den Schweden) in Winsen Einheiten von Tillys „Hoff Stadt“ (Hauptquartier) einquartiert und verpflegt worden. Es ist jedoch ein Missverständnis zu meinen, der gesamte „Hoff Stadt“ sei in Winsen einquartiert gewesen, was Hintze aber zu meinen scheint. Die dort abgedruckte Korrespondenz dazu beginnt mit einem Brief Tillys vom 22.12.1628 an Amtmann Kahrstedt. Dieser Brief ist in Stade geschrieben, wo Tilly damals tatsächlich sein Hauptquartier hatte. Stade war seit März 1628 von Tilly belagert gewesen und am 05.05.1628 friedlich übergeben worden (J. O. Opel Bd. III Seiten 516-519). Karl Wittich schreibt in seiner in der ADB veröffentlichten Tilly-Biographie (https://de.wikisource.org/wiki/ADB:Tilly,_Johann_Tserclaes_Graf_von), dass Tilly am 11.09.1627 bei Pinneberg verwundet wurde und danach zur Auskurierung seiner Wunden im Winsener Schloss Aufnahme fand. Dieser Aufenthalt soll „über 5 Wochen“, also wohl bis Ende Oktober 1627 gedauert haben. Während dieser Zeit musste er Wallenstein die Kriegsführung überlassen, er hat also nicht von Winsen aus seine Truppen geführt. Derartiges behaupten zwar gelegentlich Heimatforscher, es ist aber nichts daran und muss gestrichen werden. Zufolge Wittich verlegte er danach sein Hauptquartier nach Buxtehude, um von dort aus die Belagerung Stades zu leiten. Nach dessen Übergabe am 05.05.1628 und weiteren Irrungen mit Wallenstein verlegte er sein Hauptquartier im August 1628 nach Stade, wo es bis zum Sommer 1630 blieb. Die Truppenreduzierung in Winsen (Herbst 1628, erwähnt bei Hintze) war übrigens nicht ein singulär-Winsener Ereignis, sondern stand im Zusammenhang mit einer allgemeinen Truppenreduzierung, der sich auch Wallenstein anschließen sollte. Da Wallenstein das nicht tun wollte, zögerte auch Tilly mit der Einwilligung (Wittich).

3. Die militärische Bedeutung der Festung liegt vor der Zeit der Feuerwaffen bzw. Artillerie. Als diese aufkamen, hätte sie dementsprechend modernisiert werden müssen, was jedoch nicht geschah. Militärisch bedeutend war sie nachweislich bei den Belagerungen bzw. Eroberungen der Stadt 1371 und 1396. Zu 1371: Hans Sudendorf, Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande Bd. IV Nr. 131; Ferdinand Heinrich Grautoff, Chronik des Franciscaner Lesemeisters Detmar (Hamburg 1829/30), Bd. 1 S. 295; Jakob Schwalm, Chronica Novella des Hermann Korner (ca. 1365-1438) (Göttingen 1895), S. 290 § 879. Zu 1396: Grautoff a.a.O, Bd.1 S. 375; Theodor Meyer, Die Lüneburger Chronik des Propstes Jakob Schomaker (Lüneburg 1904) S. 35-37, sowie ein Auszug aus der mittelniederdeutschen Kornerschen Chronik, abgedruckt bei Wilhelm Reinecke in den von ihm herausgegebenen Lüneburger Chroniken (1931) S. 132. Die wohl detailliertesten Beschreibungen liefert die Kornersche Chronik (lat. bzw. dt.). Zu 1371 in Fassung B: Propter quod Albertus dux obsidens opidum Wynzen cepit ipsum et secundum castrum protunc capere non potuit [Deswegen belagerte Herzog Albrecht die Stadt Winsen, nahm sie ein, und konnte daraufhin das nahegelegene Schloss nicht erobern]; in Fassung D: Qui statim transtulit se cum exercitu suo ad opidum Wynsen et ipsum expugnavit. Deinde castrum ipsum obsidione vallavit. Sed Magnus dux de Brunswic veniens cum maxima multitudine armatorum, Albertum coegit ad obsidionis solucionem [Dieser (Herzog Albrecht) begab sich sogleich mit seinem Heer zur Stadt Winsen und eroberte sie. Danach belagerte er das Schloss und baute Schanzen. Aber Magnus, der Herzog von Braunschweig, kam mit einer sehr großen Menge Bewaffneter und zwang Albrecht, die Belagerung aufzuheben]. Zu 1396: ... unde leyden sik do vor dat slot Winsen unde wunnen dat stediken und hadden to hant darna ok dat slot gewunnen, hadde de hertige nicht der stede vruntschop gekregen mit dagen unde vruntliken degedingen [ ... und sie (die Kriegsleute der verbündeten Hansestädte) lagerten vor dem Schloss Winsen, gewannen das Städtlein, und es wäre ihnen danach auch gelungen, das Schloss zu erobern, wenn nicht der Herzog durch Verhandlungen und Übereinkünfte mit den Städten (den Hansestädten) ein freundliches Verhältnis erreicht hätte]. - Die genannten chronikalischen Angaben zu beiden Ereignissen (1371 und 1396) haben die Grundlage für spätere Analysen und Beschreibungen geliefert. Es ist aber zu empfehlen, auf die Originalschriften zurückzugreifen, wenn sie auch teilweise nicht deckungsgleiche Aussagen bieten. Auf jeden Fall geht aus den genannten Chroniken die damalige militärische Bedeutung des Schlosses (und auch der damals schon befestigten Stadt) Winsen hervor, so dass man diese Fakten hier nicht einfach übergehen kann.

4. „Im Zuge des Dreißigjährigen Krieges wurden die Befestigungsanlagen des Schlosses verstärkt“. Das ist meines Wissens nicht belegt. 1627 wurde das Schloss weder belagert noch angegriffen. Man müsste wohl erwähnen, dass 1637 die damals noch aus früherer Zeit vorhandenen Befestigungsanlagen am Schloss beseitigt wurden, und zwar auf Befehl Herzog Georgs. Vgl. diverse seriöse Veröffentlichungen. Das sog. Kalkberg-Abkommen von 1637 zur Räumung des Schlosses durch die Schweden findet man bei Caspar Schneider, Ausführliche und Grundrichtige Beschreibung des ganzen Elb-Stroms (Nürnberg 1687), S. 464-470. Die Kriegsereignisse in Winsen 1627 sind auf Quellenbasis beschrieben bei Julius Otto Opel, Der niedersächsisch-dänische Krieg (3 Bände, Halle 1872, Magdeburg 1878 & 1894), speziell in Band III S. 133-134, 140-143, 182, 192-193.

5. Die Zahl der Opfer der Hexenverfolgung Anfang des 17. Jhs. gibt Schulz in einer seiner Veröffentlichungen zwar mit etwa 30 an, nach seiner eigenen Abschrift der Prozessakten waren es jedoch ungefähr 40. Falsch ist auch, dass die Prozesse nur 1611-1614 stattgefunden haben. Vielmehr sind Verfolgungen unter Dorothea vor dieser Zeit (auch schon in Celle) sowie ein erst 1618 nach ihrem Tod beendeter Prozess (nach Celle verlegt und dort beendet) bekannt. Man kann also sagen, dass die Hexenverfolgungen in Winsen während Dorotheas gesamter Residenzzeit stattgefunden und, soweit bekannt, etwa 40 Opfer gefordert haben. Eine vollständige Abschrift der Prozessakten wurde bisher nicht veröffentlicht. Die umfangreichste publizierte Teilabschrift mit Nennung aller bekannt gewordenen Opfer findet man in: Hexenprozesse in Winsen (Luhe) 1610-1618. Heimatverein Egestorf e. V. 2006.

6. Ein "Luhdorfer Tor" hat es nie gegeben. Gemeint ist wahrscheinlich das Lüneburger Tor (im Süden der damaligen Stadt).

7. Der Turm heißt nicht "Kapellenturm". Er soll zum ältesten Teil der Anlage gehören und noch aus dem 14. Jh. stammen.

Guinsensis --93.223.211.190 09:28, 16. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]


Vielen Dank für Ihre, wie immer, wertvollen Korrekturen und Ergänzungen. Ich habe sie in den Artikel eingefügt.
Herzliche Grüße von --Werdersen (Diskussion) 18:14, 16. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Besten Dank für Ihre Aktion und auch die Blumen! Ich hätte auch noch einen Passus gemäß Punkt 3 (Belagerungen im Erbfolgekrieg 1371 und im Satekrieg 1396) eingefügt, da das den ursprünglichen Sinn des Bauwerks noch klarer machen würde. Es ist indessen auch noch einiges zum Thema "Verpfändungen" zu berichtigen. Hierzu müsste unbedingt die vorzügliche Arbeit von Hans-Joachim Behr, Die Pfandschlosspolitik der Stadt Lüneburg (1964) zitiert werden, auf die ich mich im wesentlichen (außer auf die bei Sudendorf abgedruckten Urkunden) stütze:

8. Die Verpfändung an den Lüneburger Rat (1374) ist strittig. Siehe dazu Behr S. 22 Anm. 32. Die Nachricht der Verpfändung von Bleckede, Winsen und Hitzacker an Lüneburg steht in der Schomakerschen Chronik unter dem 09.04.1374. Dem entspricht die Urkunde vom selben Datum bei Sudendorf V Nr. 14. Allerdings sind in der Urkunde bei Sudendorf nur Bleckede und Hitzacker als Pfänder erwähnt, nicht Winsen. Nach den Ausführungen bei Behr hatte Lüneburg später aber tatsächlich einige Rechte am Winsener Schloss, die endgültig 1388 abgelöst wurden. Das Schloss bzw. die Vogtei als Ganzes kann jedenfalls nicht 1381/82 in Lüneburger Pfandbesitz gewesen sein, da damals Segeband Vos dort als herzoglicher Vogt amtierte (H. Dormeier, Nds. Jb. f. Landesgesch. Bd. 83 (2011) S. 117-178). Schomakers Angaben dürften hier wie auch an anderen Stellen seines Werks schon wegen des großen zeitlichen Abstandes zwischen dessen Abfassung und den beschriebenen Ereignissen unzuverlässig sein. Unstrittig, da durch Urkunden belegt, ist dagegen die Verpfändung Winsens an Herzog Wenzel von Sachsen i. J. 1386, die wohl nur bis zum Vertrag von 1388 gedauert hat. Eine eventuelle Übergabe an Lüneburg wurde 1386 erörtert (Behr), was eben eine Pfandinhaberschaft des Lüneburger Rats zu dieser Zeit ausschließt. Dafür, dass 1396 Hamburg und Lübeck Pfandinhaber geworden seien, gibt es meines Wissens überhaupt keinen Beleg (oder ist vielleicht das für 1395 bei Dormeier erwähnte Ausscheiden des Segeband Vos aus dem herzoglichen Dienst mit anschließender Übersiedlung nach Hamburg ein solcher Beleg?). Wahrscheinlich liegt hier eine Verwechslung mit der militärischen Eroberung der Stadt Winsen durch beide Städte i. J. 1396 vor - das Schloss wurde ja nur belagert, und die Belagerung wurde noch im selben Jahr durch den Beginn der Friedensverhandlungen wieder aufgehoben. Davon, dass Hamburg und Lübeck das Winsener Schloss in diesen Verhandlungen als Pfand erhalten hätten, ist nirgends die Rede. Richtig ist, dass Hamburg, Lübeck, Hannover und Lüneburg bei Kriegsende die Schlösser Harburg, Bleckede und Lüdershausen (jedoch nicht Winsen) pfandweise erhielten.

Die 1433/34 beginnende Pfandherrschaft Lüneburgs über das Winsener Schloss endete schon 1455. Die Ablösung i. J. 1455 wurde durch den neuen "revolutionären" Rat in Lüneburg betrieben und hat in der Lüneburger Stadtgeschichte eine erhebliche Rolle gespielt.

Die Verpfändung durch Herzog Heinrich den Mittleren an die Kurfürsten von Sachsen (seine Schwäger) erfolgte nicht 1493, sondern zu Pfingsten 1503. Darüber gibt es mehrere Urkunden dieses Jahres im Landesarchiv Hannover. Im selben Jahr setzten die Kurfürsten auch einen eigenen Amtmann ein. Zunächst bis 1505 oder 1506 Sigmund List, dann langjährig der Geistliche Wulbrand von Oberg, der eine Fülle weiterer (meist geistlicher) Ämter innehatte und deshalb wohl kaum einmal in Winsen anwesend gewesen sein dürfte. Die Sachsen gaben später dieses Pfand als "Afterpfand" an ihre Getreuen weiter. Der letzte dieser Pfandinhaber und Amtmann war Bernhard von Moltzan. 1523 wurde das Pfand durch die Herzöge Otto und Ernst abgelöst. Erster herzoglicher Amtmann war Nikolaus Gieseke. Danach hat es keine weiteren Verpfändungen mehr gegeben.

In den Zeiten zwischen diesen langfristigen Verpfändungen gab es kürzere, diese allerdings niemals an den Lüneburger Rat. Manchmal wurde auch vereinbart, dass der Pfandnehmer einen eigenen Vogt bzw. Amtmann einsetzen konnte. In vielen Fällen wurde jedoch das Pfand nur für den Fall vereinbart, dass der Kredit nicht vereinbarungsgemäß zurückgezahlt wurde. Es erfolgte dann also keine tatsächliche Besitzübertragung des Schlosses bzw. der Vogtei oder erst nach der ausbleibenden Rückzahlung. Es folgt hier eine Übersicht solcher Verpfändungen bzw. Vereinbarungen, die aus weiteren im Niedersächsischen Landesarchiv liegenden Urkunden hervorgehen.

24.01.1460: Verpfändung an Bertram von Veltheim (5.000 Gulden) durch die Herzöge Bernhard und Otto. 08.06.1460: Verpfändung an die Familie von Veltheim und weitere Adelige für 1 Jahr (5.375 rheinische Gulden) für den Fall der Nichtzahlung. Bertram v. Veltheim wird für 1 Jahr Amtmann und rechnungsführender Vogt. 13.06.1460: Der bisherige (herzogliche) Amtmann und Vogt Johann von Dageförde wird abgesetzt und erhält eine Abfindung aus der Vogtei Bardowick, die die Herzöge Bernhard und Otto ihm und seinem Bruder schon vorher verpfändet hatten. Dageförde erhielt ausdrücklich nur die aus seiner Rechnungslegung hervorgehenden Gelder, nicht etwa die gesamte Pfandsumme. 21.06.1464: Herzog Otto setzt seinen "Knecht" (Ritter) Moritz von Harling als Vogt in Winsen ein. Das bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt die Veltheimsche Pfandschaft beendet und das Schloss (bisher) nicht wieder verpfändet war.

Eine weitere, 1471 beginnende, etwa zehnjährige Pfandherrschaft Lüneburgs über das Winsener Schloss wird in verschiedenen Publikationen erwähnt, leider ohne jede Quellenangabe. Tatsächlich war auch dies keine Pfandherrschaft Lüneburgs, daher wird der Vorgang bei Behr auch gar nicht erwähnt. Der Vorgang wird in 2 Urkunden aus dem Urkundenbuch des Klosters St. Michaelis (Lüneburg) deutlich: Nr. 1164 (vom 11.07.1465): Herzog Otto setzt den Lüneburgischen Prälaten und Mannen, sowie den Bürgermeistern und Ratsherren zu Lüneburg, welche sich für ihn bei Werner, Busso, Friedrich und Jasper von Bülow für ein Kapital verbürgt haben, Schloss und Weichbild Hitzacker mit Vogtei, seinen Anteil am Zoll zu Lüneburg und die Burg und Vogtei Winsen a. d. L. nebst zwei Schuldverschreibungen zum eventuellen Pfande. - Nr. 1187 (vom 01.04.1471): Herzog Friedrich der Ältere setzt den Gebrüdern Busso, Ludolf und Gebhard von Alvensleben und der Christine, Witwe des Vicke von Bülow, und ihren Söhnen Johann und Georg, welche sich für eine Schuld seines (am 09.01.1471) verstorbenen Sohnes, des Herzogs Otto, im Betrag von 5000 Rheinischen Gulden verbürgt hatten, nun er selbst die Regierung wieder übernommen hat, Burg und Stadt Winsen a. d. L. zum Pfande. 23.04.1473: Herzog Friedrich vergibt einen Freitisch auf dem Winsener Schloss (Jürgen Klahn, Wilfried Mertens, Quellentexte zur Winsener Pfarrkirche St. Marien, Mittelalter und Reformation, 2. Aufl. (2015) Nr. 24). Hieraus ist zu schließen, dass der Herzog zu diesem Zeitpunkt (wieder?) volle Verfügungsgewalt über das Schloss und insbesondere den Vogt hatte.

21.09.1476: am 02.04.1431 waren Zehnte und das Gericht über verschiedene Dörfer der (Bleckeder) Elbmarsch, die zum Schloss Winsen gehörten, an Hartwich v. Bülow als Pfand ausgesetzt worden. Dieses Pfand ging später, als das Schloss Winsen die Lüneburger pfandweise innehatten (Vergangenheitsform!), auf den Lüneburger Ratsherrn Semmelbecker über und von diesem auf den Lüneburger Bürgermeister Hartwich Schomaker, bei dessen Witwe und Söhnen es jetzt (1476) noch war. Das wird hier von Herzog Friedrich d. Ä. bestätigt.

23.05.1492: Herzog Heinrich d. M. räumt seinen geistlichen und weltlichen Räten sowie dem Lüneburger Stadtrat für eine geleistete Bürgschaft das Pfandrecht am Schloss und der Stadt Winsen ein.

19.11.1495: Einigung mit Rudolf v. Hodenberg über die Verpfändung von Winsen (4.475 rheinische Gulden) und Fliegenberg (500 rheinische Gulden). Alle genannten Urkunden im Landesarchiv Hannover.

Guinsensis --2003:D1:6728:9093:84FF:4F37:AEE7:D155 10:50, 20. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]