Diskussion:Schrottimmobilie

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von KBok
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Löschversuch[Quelltext bearbeiten]

Mich würde interessieren, mit welcher Begründung versucht wurde diesen Artikel zu löschen ? --J.mann 22:38, 11. Jul 2005 (CEST)

Linkvorschlag & erweiterungstipp[Quelltext bearbeiten]

Zwecks links zu Schrottimmobiliengeschädigten (wird als Immobilienbetrug oder Immobetrug bezeichnet), einen Vorschlag zur Linkaufnahme: www.webring-immobetrug.de [1].

Man könnte das Wort "Schrottimmobilien" auch mit dem Begriff "Neue Heimat" [2] verlinken (zwecks weiterer infos was die Neue Heimat mit Schrottimmobilien zu tun hat, siehe diskussionsbereich dort ganz unten (Die Schattenseiten der NH-Auflösung ....)).

Ich selbst bin hier neu und bin noch zurückhaltend mit änderungen. --J.mann 22:38, 11. Jul 2005 (CEST)

ich hab dir auf deiner Diskussionsseite geantwortet: [3] freundlicher Gruß --Alkibiades 08:15, 12. Jul 2005 (CEST)

Anmerkung

Eins möchte ich noch zum Thema Schrottimmobilien anmerken. Das Thema "Steuern Sparen" war nicht unbedingt der einzige Aspekt beim verkauf von Schottimmobilien durch Strukturvertriebe. Eines der wichtigsten Schlagworte bzw. Verkaufsargumente sind das Rentenproblem (Rente ist nicht sicher) bzw. die Inflation, die steigenden Mieten, ect. (auch heute in 2005 noch!).

Ein standardspruch der Strukturvertriebe war bzw. ist beim verkauf von Schrottimmobilien heute noch: "Sachwert statt Geldwert".

Auf meiner Internetseite habe ich z.B. Dokumente von einem bekannten Stukturvertrieb veröffentlicht, was verdeutlicht, wie die Geschädigten zum Kauf geködert wurden (als Anregung): Verkaufsargumente eines Strukturvertriebes. Aus der Verkaufsmappe vom Mai 1996 (16 Seiten). --J.mann 00:17, 13. Jul 2005 (CEST)

habe ich entfernt. Es bleiben immer noch sechs Weblinks übrig, obwohl in der Regel eine Richtzahl von fünf gilt (siehe hier). Die entfernten Links haben nicht unmittelbar etwas mit dem Lemma zu tun. --Bubo 16:43, 26. Jul 2005 (CEST)

Es gibt anscheinend unzählige Seiten von Opfern des sog. Immobilienbetruges. Da das Stichwort Schrottimmobilien damit in Zusammenhang steht, haben die Links zwar was mit dem Lemma zu tun, sind aber nicht unbedingt hilfreich, da sie eben nur die einseitige Sicht aus Opferperspektive darstellen. Zudem können nicht alle Geschädigten-Seiten hier verlinkt werden. Ich wäre zwar dafür, wenigstens den Link zum Webring zu behalten, aber sechs Links sind in der Tat genug. --Alkibiades 20:45, 30. Jul 2005 (CEST)
Meiner Meinung nach besteht zu Schrottimmobilien und Immobilienbetrug der 90iger ein unmittelbarer Zusammenhang. Es gibt zahlreiche Opferseiten, die im WebRing gegen Immbilienbetrug zusammengschaltet sind und das Problem aus der Opfersicht beschreiben. Es wäre sicherlich nicht schlecht wenn sich die Täter (Finanzierer/Vertriebe/Notare/Verkäufer) sich zu dem ganzen Komplex äussern würden, dann würde man ein gewisses gleichgewicht haben und könnte sich eine eigene Meinung bilden. Dies ist aber aus der heutigen rechtlichen Situation ein wunschgedanke, weil sich die Täter ggf. ihre schändlichen geschäfte eingestehen würden. Der Link des WebRings www.webring-immobetrug.de Vernetzt! Homepages der (Schrott)Immobilien Geschädigten in Deutschland sollte wieder reingenommen werden. Zwecks weiterer Ideen für den Begriff Schrottimmobilen können Sie auf meiner Seite nachlesen was aus meiner Sicht "Immobilienbetrug" ist Was ist Immobilenbetrug? --J.mann 21:23, 30. Jul 2005 (CEST)
Ich möchte mich J.mann anschließen. Der Artikel handelt von einem Skandal und seinen Geschädigten, in den Weblinks jedoch ist kein einziger Link der Geschädigten und deren Communities enthalten. Das ist nicht richtig so. Fazit: der Link zum Webring muß wieder rein. --RauschT 13:16, 19. Nov 2005 (CET)

Bzgl. dem Thema Weblink-bereinigung habe ich noch zwei Vorschläge: Der Link:

ist veraltet und verweist nicht mehr auf ein verwandtes Thema, den würde ich löschen. Der Link:

berichtet über eine Veranstaltung von vor fast zwei Jahren, auch diesen würde ich wegen nicht mehr gegebener Aktualität zur Löschung vorschlagen. --RauschT 13:31, 19. Nov 2005 (CET)

Aktualisierung und Strukturierung der Rechtsthemen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die rechtlichen Fragen aus Immobilienbetrug herausgelöst und hier eingearbeitet. Weiterhin ist eine Anpassung an die jüngsten BGH-Urteile sinnvoll. Last not least habe ich versucht, die einzelnen juristischen Themen ein wenig zu strukturieren.

Überarbeitung erforderlich[Quelltext bearbeiten]

Ich meine, dass der Artikel zu den Schrottimmobilien - auch nach den von mir eingefügten Änderungen - einer grundsätzlichen Überarbeitung bedarf. Es sollte zwischen der Beteiligung von Anlegern an geschlossenen Immobilienfonds und den Käufern vermieteter und überteuerter Eigentumswohnungen (Badenia o.ä.) getrennt werden. Die Rechtsausführungen zu den Immobilienfonds gehören an sich in die entsprechenden Artikel (Immobilienfonds oder BGB-Gesellschaft). Mit meinen Änderungen habe ich versucht, die Sache etwas neutraler darzustellen bzw. die Rechtsprechung zu referieren. Kritik an der bestehenden Rechtsprechung sollte m.E. begründet und als solche ausgewiesen werden (mit etwaigen Nachweisen), auch wenn sie durchaus gerechtfertigt sein mag. chricki 23:39, 15. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Begriffsdefinition[Quelltext bearbeiten]

Die bisherige Begriffsdefinition ist m.E. nicht optimal.

Der Begriff Schrottimmobilie bezeichnet umgangssprachlich eine Immobilie, die sich in mangelhaftem Verkaufszustand befindet (z. B. nur „pinselsaniert“ wurde) oder aus anderen Gründen (z. B. schlechte Lage) nur einen geringen Marktwert hat und dem Erwerber unter Vorspiegelung falscher Tatsachen auf betrügerische Weise deutlich über Wert verkauft wurde.

Die Beschreibung "mangelhafter Verkaufszustand" ist Interpretationssache und "schlechte Lage" ebenfalls; ganz zu schweigen von "pinselsaniert".

Eine Legaldefinition existiert meines Wissens nicht und der BGH stellt ausschließlich darauf ab, dass die Immobilie stark überteuert, d.h. deutlich über dem Verkehrswert verkauft wurde. Die Vorspiegelung falscher Tatsachen ist ebenfalls nicht einschlägig. Laut BGH V ZR 134/15 ergibt sich der Schadensersatzanspruch nicht aus Prognosen zur Entwicklung des Immobilienmarkts, die sich nachträglich als falsch herausstellen, sondern aus unrichtigen oder unterlassenen Angaben zu spezifischen Risiken der Immobilie, welche die in Aussicht gestellte Rentabilität erheblich mindern oder unmöglich machen.

Viele Grüße --KBok (Diskussion) 23:04, 21. Okt. 2020 (CEST)Beantworten