Diskussion:Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen

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Mehr Sorgfalt[Quelltext bearbeiten]

Ich lege doch nahe, bei der Erstellung von rechtlichen Artikeln doch mehr Sorgfalt walten zu lassen: Der Tatbestand ist nicht identisch mit der Definition. § 179 ist artverwandt zu § 176 und nicht zu § 177. Soll heißen, es kommt nicht auf die Gewalt an, sondern auf den sexuellen Missbrauch - der ohne Gewalt stattfinden kann.

Die Feststellung, wo die Straftat besonders auftaucht ist trivial und so ohne Hell- und Dunkelfelddifferenzierung wohl nicht tragbar. Ob autistische Mädchen tatsächlich einer erhöhten Prävalenz gegenüber anderen Gruppen unterliegen, wird hier bezweifelt. Daraus erklären sich die Änderungen am Artikel. --172.179.158.63 21:10, 13. Okt 2004 (CEST)

Widerstandsunfähig - Alkohol und Drogen[Quelltext bearbeiten]

Wie schaut es bei exzessivem Konsum von Alkohol einer Partei aus? Bestimmte "Drogen", wie zB des Teufels Werk ICE, führen derart zur Veränderung der Persönlichkeit, dass ein NEIN aus dem Gedankengut gestrichen und selbst Gruppen-Penetration geduldet wird? Die Fähigkeit zum Widerstand ist in beiden Fällen klar erkenntlich aufgehoben. --183.88.80.142 15:54, 8. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Ausnutzung eines bestehenden vs. Herbeiführung des wiederstandsunfähigen Zustandes[Quelltext bearbeiten]

Im Gesetzestext heißt es:

Wer eine andere Person, die...zum Widerstand unfähig ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Findet dieser Paragraph auch dann Anwendung, wenn der Täter den widerstandsunfähigen Zustand selbt vorsätzlich herbeigeführt hat, oder fällt dies dann bereits unter §177?--Slow Phil (Diskussion) 16:58, 20. Jun. 2014 (CEST)Beantworten