Diskussion:Sophia-Universität

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von ペーター in Abschnitt AV Edo-Rhenania zu Tokio
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"in kirchlicher Trägerschaft"[Quelltext bearbeiten]

Könnte vielleicht jemand kurz erklären, was "in kirchlicher Trägerschaft" in Japan bedeutet? Weiter unten im Artikel findet sich "die rechtsfähige Stiftung Jōchi Gakuin (Sophia-Hochschule)", die scheint mir wohl Träger der Uni zu sein. Interessant ist das auch deshalb, weil es in Japan sehr viele christliche Universitäten gibt, die rechtlich vermutlich eine ähnliche Stellung haben.--Katakana-Peter (Diskussion) 06:47, 4. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Die Sophia Universität wird im Päpstlichen Jahrbuch als eine (von 53...) der kath. Universitäten geführt die vom Heiligen Stuhl(= Papst) errichtet und anerkannt ist - quasi die höchste Stufe.... Träger ist der Jesuitenorden http://www.sophia.ac.jp/eng/aboutsophia/mission/casu d.h. dieser Orden, genau die Japanische Ordensprovinz ist finanziell, juristisch, organisatorisch für die Universität verantwortlich. Die Stiftung ist hier nur die juristische Körperschaft....die Letztverantwortung "juristisch" - liegt beim Heiligen Stuhl. Sonst gibt es in Japan keine ähnliche Konstruktion, d.h. vom Papst errichtet und anerkannt.....--Empiricus (Diskussion) 00:20, 8. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die Antwort. Das Päpstliche Jahrbuch scheint dir ja vorzuliegen. Vielleicht kannst du hier im Artikel noch den Band und die Seitenzahl erwähnen. Das mit der juristischen Letztverantwortung scheint mir aber ein bisschen komplizierter, denn in Japan gilt japanisches Recht. Weder in der deutsch- noch in der japanischsprachigen Wikipedia finde ich etwas über einen Staatskirchenvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Japan. Und auch hier wird Japan nicht erwähnt.--Katakana-Peter (Diskussion) 10:24, 8. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Ich hab hier nur die ältere Aussage des PA zu Hause von 1997, Tokyo steht auf Seite 1736...bzw. die Liste auf S. 1726 bis 1737 ! Stimmt mit dem Staatskirchenrecht, gilt in Japan nicht. Also die KU Eichstätt basiert auf einen völkerrechtlichen Vertrag. Soweit meine Kenntnis sind das aber Sonderfälle der Konkordate - der Heilige Stuhl kann das auch ohne. Japanisches oder deutsches Recht - hin oder her, der Heilige Stuhl hat für alle kath. Einrichtungen im Prinzip ein Durchgriffsrecht....(interessant ist der Fall Lima) in der Einrichtung gilt natürlich die "Ex Corde Ecclesia" -oftmals wird dieses auch in der Satzung eingebaut. Müsstest Du in Japan mal rausfinden wie das genau war mit der Errichtung......--Empiricus (Diskussion) 14:12, 8. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Quelle Annuario Pontificio 2014, Seite 1757 --Empiricus (Diskussion) 18:36, 8. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

AV Edo-Rhenania zu Tokio[Quelltext bearbeiten]

Die dort gelisteten Mitglieder scheinen fast alle auch mit der Sophia-Uni in Verbindung zu stehen. Sollte man diese "Verbindung" hier im Artikel erwähnen?--Katakana-Peter (Diskussion) 08:11, 29. Okt. 2017 (CET)Beantworten