Diskussion:Soziologiemagazin

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Llkruegro in Abschnitt Geschäftsführer
Zur Navigation springen Zur Suche springen

ISSN[Quelltext bearbeiten]

Hallo an die Fachleute, in hab in die Infobox nun die Print-ISSN eingetragen. Doch das Magazin hat auch noch eine Online-ISSN und eine Blog-ISSN. Ist das in der Infobox auch einzutragen oder wie mach ich das? Wenn ich die linke Spalte dort verändere zerhauts das, oder? Grüße --Llkruegro (Diskussion) 19:02, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Die Form der Infobox darf nicht verändert werden. --Doc.Heintz 19:17, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Alles klar, dachte ich mir.--Llkruegro (Diskussion) 19:28, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Geschäftsführer[Quelltext bearbeiten]

Das Prinzip des gesamten Vereins ist eines ohne Hierarchien. Der Vereinsvorstand vertritt den Verein nach außen hin. Innerhalb dieses Vorstandes gibt es aber ebenfalls keine Hierarchien. Dass ein Vorsitz benannt werden muss ist reine Satzungsformalität. Der momentane Stellvertreter ist gleichzeitig Finanzvorstand und führt im engeren Sinne Geschäftsführertätigkeiten aus. Daher plädiere ich ganz stark dafür, dass beide Personen unter "Geschäftsführer" genannt werden. Nur einen Person zu nennen wird der Hierarchielosiggkeit nicht gerecht.--Llkruegro (Diskussion) 19:28, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Das Innenverhältnis hat hier keine Bedeutung, es ist das entscheidend, was im Vereinsregister beim zuständigen Amtgericht eingetragen ist. --Doc.Heintz 19:47, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Und da stehen beide Personen drin!--Llkruegro (Diskussion) 19:51, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Vertreten beide gemeinsam oder handelt der Vorsitzende auch alleinvetretungsberechtigt.--Doc.Heintz 19:53, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Administrativer Hinweis: Wikipedia:Interessenkonflikt, Absatz 1 Satz 1. --Doc.Heintz 19:58, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Interessenkonflikt liegt vor.--Llkruegro (Diskussion) 20:19, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Nach §8 Ziffer 3: "Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemeinschaftlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten". Es gibt nur zwei Vorstandsmitglieder, die demnach beide gemeinschaftlich den Verein vertreten.--Llkruegro (Diskussion) 20:19, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Dann hast du hinsichtlich der Eintragung in der Infobox recht, und es kann so bleiben. Zu der Youtubesache habe ich dir auf deiner Disk geschrieben. --Doc.Heintz 20:27, 12. Mai 2014 (CEST)--Doc.Heintz 20:27, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Deine Bitte erscheint mir sehr vernünftig. Habe den Link gelöscht.--Llkruegro (Diskussion) 20:43, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten