Diskussion:Sprechfunkzeugnis (Luftfahrt)

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Da ich den Artikel aus 4 anderen Artikeln zusammengemixt habe, gibt es eine Reihe Redundanzen. nach mehrmaliger Überarbeitung sind meine Kräfte erschöpft. Ich bitte einen Deutschlehrer diesen Artikel nochmals leicht zu straffen. Die 4 Artikel, aus denen das hier zusammengemixt ist, verweisen natürlich alle hierher.--stefan 19:47, 27. Nov 2005 (CET)

Der letzte Link zu den Sprechfunkbeispielen führt leider zu einer veralteten Quelle (2002). Inzwischen haben sich die Sprechfunkgruppen leicht geändert. Es heißt beispielsweise nicht mehr: "cleared for take off rwy21" sondern "rwy21 cleared for take off" (auch wenn sich dies noch nicht überall herumgesprochen hat) es handelt sich dabei um keine Lapalie sondern um eine sicherheitsrelevante Änderung.

In diesem letzten Link zu den Beispielen sind einige Pharsen aufgeführt, die entweder überflüssig oder falsch sind! Die einzige zuverlässige Quelle ist das Luftfahrthandbuch GEN 3-4.1 bis 3-4.43! Gruß--Frankygth 14:31, 18. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel scheint mir veraltet. Beim BZF 1 ist von der BNetzA niemand mehr vor Ort. Habe die Prüfung 2007 in RP abgelegt, das ist nurnoch ein Prüfer vom entsprechenden Landesamt dabei. Braeutigam 11:48, 25. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Habe das gerade mal geändert. Auch die Anzahl der Fragen im theoretischen Teil der Prüfung habe ich entfernt, da die sich bestimmt alle paar Jahrzehnte verändern. Und das sind vergleichsweise rasend schnelle Änderungen, für die allgemeine Luftfahrt. Auch die Bilder des BZF-Scheins habe ich entfernt. Es gibt keinen gesonderten Schein mehr für den Sprechfunk BZF, der ist in die Privatpilotenlizenz integriert worden.Braeutigam 12:05, 25. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]


Wenn Jemand Ahnung hat, wie es beim AZF abläuft, wäre eine Anpassung wünschenswert, auch das hat sich sicher geändert.Braeutigam 12:05, 25. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Es werden weiterhin alle Prüfungen (AZF,BZF I und II) von der Bundesnetzangentur abgenommen. Die Prüfungsfragen ändern sich zwar immer geringfügig, aber das Grundkonzept bleibt bestehen. Es stimmt allerdings auch, das manche Luftämter BZFI/II Prüfungen im Rahmen der PPL-Prüfung abnehmen, generell ist hierfür aber Die Bundesnetzagentur zuständig. Genauso gibt es noch einen Schein für das BZF, da das BZF nicht zwingend an einen Luftfahrerschein gebunden ist und das BZF dann nicht eingetragen werden kann. Gruß -- Frankygth 13:30, 25. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Genau, nur hat man die Größe auf die gleiche des Scheins/Medicals abgeändert, wenn noch kein Schein vorhanden ist, wird das BZF nach wie vor ausgestellt. -- Goodie4711 17:10, 24. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Auslandsflüge und BZF I[Quelltext bearbeiten]

Kann mir bitte irgend jemand einen Gesetzes- oder Verordnungstext nennen, der diesen Satz begründet: "Für Flüge aus dem deutschen Luftraum ins Ausland ist es zwingend vorgeschrieben, auch wenn im betreffenden Ausland der Sprechfunk ebenfalls in deutscher Sprache abgewickelt wird." Er findet sich so oder so ähnlich bei fast jeder Flugschule, die BZF-I-Kurse anbietet, aber ich halte die Behauptung für schlichtweg falsch. Danke für Hinweise, Gruß, -- ColaBear 22:59, 10. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

FlugfunkV, §2, Abs. 2 (Hervorhebung von mir): "Das Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst berechtigt, den Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur in deutscher Sprache bei einer Luftfunkstelle an Bord eines Luftfahrzeugs, das nach Sichtflugregeln fliegt, oder bei einer Bodenfunkstelle mit Luftfunkstellen der vorgenannten Art auszuüben." --Kreuzschnabel 23:26, 10. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Zugegeben: das kann man auch so lesen, als gelte die oben kursiv hervorgehobene Adverbiale für die Beschränkung auf die deutsche Sprache, und im Ausland dürfe man demnach auch in Swahili funken. Rein sprachlich ist das nicht eindeutig. Aber diese Lesart muß sich fragen lassen, wieso im Nachbarabsatz über das BZF I ausdrücklich "im In- und Ausland" steht, und hier nicht. --Kreuzschnabel 05:55, 11. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke für die schnelle Reaktion. Jedoch: "Im In- und Ausland"? Zumindest in der heute gültigen Version der FlugfunkV vom 20. August 2008, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. März 2009 geändert worden ist, findet sich kein "Ausland". Siehe z.B. http://www.gesetze-im-internet.de/flugfunkv_2008/BJNR174200008.html (Sogar wenn es da stünde, gäbe es weiterhin die Ausnahmen Segelflug, Ultraleicht usw., so dass die Verpflichtung zum BZF I zumindest für diese nicht gälte.) Ich schlage die Löschung des o.g. Satzes vor. Gruß, -- ColaBear 09:32, 11. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Stimmt, da hatte ich wohl eine interpretierende Quelle im Hinterkopf. --Kreuzschnabel 14:37, 11. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
ME ist es eindeutig: das BZF2 berechtigt lt. Gesetzestext nur zur Ausübung innerhalb der BRD, daraus folgt logisch, daß ich bei Überfliegen der Grenze nicht mehr funken darf, die Sprache hat damit erstmal gar nichts zu tun. Beim BZF1 steht ja auch nicht "innerhalb der BRD in englischer Sprache" sondern es wird nur die Einschränkung "Sichtflugregeln" getroffen.Halte die Löschung des Satzes für schwierig, auch wenn es Ausnahmen für Segelflieger, ULs usf. gibt, da diese sowieso nicht betroffen sind.-- Holmhansen 16:39, 18. Jan. 2010 (CET)
Ja. Aber die FlugfunkV gilt nur im deutschen Luftraum. Ob ich jenseits der Grenze überhaupt ein Sprechfunkzeugnis brauche und wenn ja, was für eins, dazu kann die deutsche FlugfunkV exakt überhaupt nichts aussagen. Kurz: Mit einem BZF II darf ich bis an die Grenze auf deutsch funken, und ob ich auf der anderen Seite noch funken darf, in englisch oder Suaheli oder was auch immer, bestimmt das andere Land. Die Aussage "mit BZF nicht im Ausland" ist ein Widerspruch in sich. Bundesdeutsches Recht kann mir das Funken im Ausland nicht verbieten. --Kreuzschnabel 21:24, 18. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Die FlugfunkV setzt geltendes internationales/europäisches Recht um. Im Chicagoer Abkommen ist festgelegt, daß zum Funken eine irgendwie geartete Lizenz nötig ist, die vom jeweiligen Land ausgegeben wird. Diese wird entweder durch eine separate Prüfung oder innerhalb der Pilotenausbildung erworben (z.B.USA) Konkret heißt es im Artikel 30 (b): '"Radio transmitting apparatus may be used only by members of the flight crew who are provided with a special license for the purpose, issued by the appropriate authorities the State in which the aircraft is registered." Desweiteren heißt es im ANNEX 1 "1.2.9 Language proficiency 1.2.9.1 Aeroplane and helicopter pilots and those flight navigators who are required to use the radio telephone aboard an aircraft shall demonstrate the ability to speak and understand the language used for radiotelephony communications. " Ich hoffe alle Klarheiten beseitigt zu haben.-- Holmhansen 21:54, 19. Jan. 2010 (CET)

ICAO Sprachtest der englischen Sprache[Quelltext bearbeiten]

Änderung von IP 79.197.199.224 im Artikeltext hierher verschoben:

Seid dem 29. November 2008 werden Piloten auch mit einem zusätlichen, ständig zu wiederholdenden (ausser Level 6) Sprachtest gequält. bundesnetzagentur.de Neben dem Flugfunkzeugnis sind Kenntnisse der englischen Sprache (Language Proficiency – LP) ab dem 29.11.2008 nachzuweisen, wenn im Ausland oder in der Bundesrepublik Deutschland der Flugfunk in englischer Sprache ausgeübt wird.

Antragsformular der Bundesnetzargentur: http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/90584/publicationFile/6432/100412AnmeldungPruefungNurLPpdf.pdf Gute Erklärung, was getestet wird: http://ppl.stettners.de/index.php?option=com_content&view=article&id=58:icao-sprachpruefungen&catid=1:news&Itemid=19

Stilistisch geht das leider gar nicht, ist aber prinzipiell richtig und sollte auch in den Artikel. Da meine Zeit momentan arg begrenzt ist, parke ich das erstmal hier … --El Grafo (COM) 15:44, 1. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Habs mal eingebaut, hoffe aber demnächst noch etwas verbessern zu können. Vllt. ein eigener Artikel LP? Den o. a. genannten Link (stettners.de) habe ich mir angeschaut, finde die Darstellung aber verwirrend und teilw. widersprüchlich. Nicht zuletzt: Die Sprachprüfung muss man auch im Ausland ablegen, z. B. in Großbritannien. Dass die deutsche Handhabung umständlich oder übergenau sein mag, mag schon sein; aber nicht in Bezug auf die im Link genannten Gründe. --Dirk M. Zebisch (Diskussion) 18:26, 20. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

AZF "für Sichtflug"[Quelltext bearbeiten]

im Artikel steht...

Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Es berechtigt den Inhaber zur uneingeschränkten Durchführung des Sprechfunks auch auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR). Es gilt weltweit. Es beinhaltet die Berechtigung zur Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug.

der letzte Satz ist meiner Ansicht nach zum einen Inkorrekt (AZF berechtigt doch auch IFR), zum anderen widerspricht der letzte Satz dem vorausgegangenen. -- Afoeder 15:55, 23. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Was soll daran falsch sein? Gruß--Frankygth 18:16, 23. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Offenbar konnte man die Formulierung missverstehen, daher habe ich den Satz ein bisschen getunt. Gruß, ColaBear 11:34, 24. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
so ist's wunderbar :) -- Afoeder 14:02, 24. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

AZF E, BZF E[Quelltext bearbeiten]

AZF E und BZF E gelten seit 2012-05-01. Siehe Bundesgesetzblatt Teil I 2012 Nr. 7, "Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Flugfunkzeugnisse."

-- Dulciana (Diskussion) 10:20, 3. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich habe das BZF I vor kurzem erworben und ich muss mich doch wundern: Eine Prüfung der Flugvorbereitung fand bei mir nicht statt, der Ablauf der praktischen Prüfung (Vollprüfung) ist - so wie es mir gesagt wurde - IMMER SVFR-Abflug auf Englisch und dann Anflug auf Deutsch. Deshalb bezweifele ich die Aktualität der Informationen und würde vorschlagen, dies zu ändern. MfG --84.166.185.89 19:05, 10. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Hallo, in einer Sache hast du recht, eine Prüfung der Flugvorbereitung gibt es bei BZF 1 und II nicht. Allerdings ist es nicht richtig, das immer SVFR Abflug auf Englisch und der Anflug normal VFR auf Deutsch stattfindet. Das hängt vom Prüfer ab! Gruß--Frankygth (Diskussion) 19:17, 10. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
AFAIK kann eine Beschreibung des An- bzw. Abflugverfahrens verlangt werden, das ist natürlich Bestandteil der Flugvorbereitung. Liegt im Ermessen des Prüfers. In meiner BZF-I-Prüfung, die zugegebenermaßen 3 Jahre her ist, bestand die sprachpraktische Prüfung aus einer mündlichen Übersetzung eines luftrechtlichen englischen Textes ins Deutsche einem Abflug mit Funk auf Englisch und ein Anflug mit Funk auf Deutsch. Aus- und Einflugpunkte wurden jeweils vorgegeben. --Kreuzschnabel (Diskussion) 22:37, 10. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
Moin, während des SVFR-Bereiches kann man gewisse Sachen an gewissen Punkten (bei erreichen von A1.5 südlich oder nördlich des Mains?) abfragen. Ich habe den SVFR Teil oft genug auch in Deutsch als Anflug durchführen lassen. Schönen Sonntag noch!--Frankygth (Diskussion) 14:01, 11. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Übrigens sieht das Sprechfunkzeugnis mittlerweile anders aus (Größe u. Farbe geändert, einheitlicher)--84.166.160.78 17:53, 15. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Ich wünsche mir noch einige erläuternde Sätze zu AZF E und BZF E:

  • ist das ein Deutsche Besonderheit?
  • welchen Sinn macht das in Deutschland?
  • darf man damit in Detuschland Sichtflug durchführen? Und wenn nun ein deutscher Pilot in Deutschland gleichzeitig auf der Frequenz ist und kein englisch kann?
  • Soll damit Ausländern in Deutschland der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses ermöglicht werden?
  • für wen ist so ein AZF E empfehlenswert?

--91.97.67.99 18:51, 30. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Teilantwort: Wer ausschließlich IFR fliegt kann sich den deutschen Teil getrost sparen, da (laut Artikel) der Funkverkehr bei IFR-Flügen in Deutschland immer englisch ist. Der Funk beim Sichtflug kann ebenfalls auf englisch erfolgen. Das mag an größeren Flugplätzen auch gut funktionieren, aber wenn man dann mal auf einem kleinen, unkontrollierten Platz landen will wird man nicht selten vor dem Problem stehen, dass der Flugleiter nur deutsch kann (bzw. darf). --El Grafo (COM) 15:38, 2. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]
Da im Anflugblatt die Sprachen einer INFO-Frequenz angegeben sind, bemerkt man ein solches Problem hoffentlich schon bei der Flugvorbereitung und „steht“ nicht einfach so davor. --Kreuzschnabel (Diskussion) 18:18, 2. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]
Äh, ja, das war natürlich etwas überdramatisiert ;-) --El Grafo (COM) 15:59, 3. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]
Da bei einem unkontrollierten Flugplatz kein Funk nötig ist... Klar ist es unangehm bis lästig, aber in Ordnung. --Dirk M. Zebisch (Diskussion) 18:37, 20. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Wo hast du das denn her? An einem unkontrollierten Platz ist kein Funk nötig??? Gruß--Frankygth (Diskussion) 07:31, 21. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Ja, die AZF/BZF E ermöglichen insb. Menschen aus englischsprachigen Ländern eine einfache Umschreibung ihres Sprechfunkzeugnisses. (Albern ist es natürlich, wenn ein Deutscher in England die ppl macht, und dann in DL ein BZF E bekommt... aber das scheint nicht so häufig zu passieren, dass es anders geregelt werden müsste.
Ja, man darf in DL Sichtflug mit den AZF/BZF E durchführen, da Englisch immer möglich ist, Deutsch nur, wenn erlaubt. Im andern Fall müssten ja jeder Funker jeder Sprache der Länder können, die er überfliegt!
Der Funkverkehr findet i. d. R. im Sternverkehr statt, d. h. es ist nicht unbedingt nötig, dass die anderen Flieger alle Aussendungen verstehen, sondern nur die für sie bestimmten. Daher ist Englisch immer ok, egal wer noch mithört. Klar ist aber auch, dass es gelegentlich leichter ist, wenn man alle im Funkvekehrskreis versteht. Zumindest sprachlich.
Ein AZF E ist für Funker, die im Ausland ihre Ausbildung gemacht und daher nur die englische (und von mir aus burmesische) Berechtigung haben, sinnvoll, wenn sie aus irgendeinem Grund in Deutschland das AZF brauchen. Fällt mir aber gerade keiner ein ;-)
Meine Frage zum Schluss: Ist das so relevant, dass das in den Artikel aufgenommen werden sollte? --Dirk M. Zebisch (Diskussion) 18:37, 20. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Ich verstehe hier nicht so ganz was du uns mitteilen willst? Sichtflug kannst du mit jedem Funksprechzeugnis durchführen! Dadfür brauchst du kein AZF/BZF E. Dan ist es wiederum nötig, dass jeder auf der Frequenz verstehen sollte was gesagt wird, um sich ein Bild der aktuellen Luftlage machen zu können. Und.. es gibt sogar unkontrollierte Plätze wo das AZF Pflicht ist!Gruß--Frankygth (Diskussion) 07:36, 21. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
@Frankygth: An welchen unkontrollierten Flugplätzen ist das AZF denn Pflicht?! Kann ich mir leider nur schwer vorstellen. --84.166.129.1 21:10, 27. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Alle Flugplätze mit Luftraum F (ab Dezember RMZ)! Unkontrollierter Platz mit IFR-Anflugverfahren! Gruß--Frankygth (Diskussion) 08:03, 28. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Stimmt nicht ganz. Den Plätzen ist es "egal", welches Sprechfunkzeugnis man hat. Es hängt allein von den Flugregeln ab; nur IFR braucht ein AZF. Sonst könnte ja kein VFRler einen Platz im Luftraum F anfliegen. --84.166.129.1 09:34, 28. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Deine Frage war, an welchen unkontrollierten Plätzen man das AZF braucht! Der Pilot, der das IFR-Verfahren nutzt, sowie die am Boden ansässigen BFL/LFL'er benötitigen das AZF! Das war meine Antwort. Gruß--Frankygth (Diskussion) 12:24, 28. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Das ist momentan eine Weiterleitung hier her. Es gibt keine BKL od.Ä., warum also das Klammerlemma? --RokerHRO (Diskussion) 22:41, 12. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Es gibt zumindest noch ein zweites Sprechfunkzeugnis in der Schiffahrt. Angesichts des Umfangs des Luftfahrtartikels würde ich eventuell kommenden Content des Schiffahrtfunkzeugnisses hier nicht noch mit reinquetschen, sondern dafür einen neuen Artikel aufmachen. Dann ist es schon sinnvoll, die Klammer zu lassen. Man könnte ja eine BKL mit rotem Link anlegen:

Ein Sprechfunkzeugnis wird benötigt:


--Kreuzschnabel (Diskussion) 23:19, 12. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Sprechfunkzeugnis und Funkbetriebszeugnis sind jedoch nicht das gleiche – obwohl das hier suggeriert wird. Da ein Funkbetriebszeugnis neben der Sprache auch die Übertragung von Texten, Bildern und Videos erlaubt, ist das Sprechfunkzeugnis nur eine Teilmenge des Funkbetriebszeugnisses. Alle können jedoch auch Sprache übertragen. --IrrGarten verirrt? 22:49, 13. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Das ist richtig, lt. Funkbetriebszeugnis (Mobiler Seefunkdienst) gab es jedoch früher ein weiterhin gültiges reines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst. Das sollte zumindest nicht komplett unter den Tisch fallen, was der Fall wäre, wenn ein Hauptartikel Sprechfunkzeugnis nur die Luftfahrt behandelte. Ich leg mal eine BKL an. --Kreuzschnabel (Diskussion) 21:11, 14. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Kannst gerne die BKL incl. Rotlink anlegen. :-) --RokerHRO (Diskussion) 22:54, 13. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]