Diskussion:Staatliche Anerkennung (Sozialarbeiter)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Starfool in Abschnitt Belege fehlen zur Geschichte und Rechtsfolgen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ich habe das Beispiel NRW entfernt, da es schlicht falsch war. In Nrw wird ein BAJ benötigt oder 100 Tage Praxis NACH dem Bachelor. D.h. an bekommt die staatliche Anerkennung eben nicht direkt mit dem Zeugnis (nicht signierter Beitrag von 78.94.59.217 (Diskussion) 11:04, 16. Apr. 2012 (CEST)) Und von wem wird "Staatliche Anerkennung" denn vorausgesetzt? Meines Wissens nach nur von den Amtskirchen und dem Staat. Ich habe von freien Trägern gehört, die auch nicht staatlich anerkannte Sozpäds eingestellt haben. Zudem habe ich noch nie von Diplom Sozialpädagogen die an einer Unversität studiert haben gehört, dass die ein Anerkennungsjahr gemacht haben. (nicht signierter Beitrag von 77.21.82.41 (Diskussion) 23:54, 26. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Belege fehlen zur Geschichte und Rechtsfolgen[Quelltext bearbeiten]

Der Inhalt erscheint mir zwar recht plausibel (staatliche Anerkennung, Entwicklung der Abschlüsse) nur gehen die leider gar nicht aus den Quellen hervor. --Starfool (Diskussion) 13:41, 16. Aug. 2018 (CEST)Beantworten


Es gibt auch noch andere, staatlich anerkannte Ausbildungsberufe! - Vielleicht sollte man hier nur beschreiben, was eine staatliche Anerkennung ist und dann dementsprechend Unterseiten erstellen, - der guten Ordnung halber, - für die verschiedenen Ausbildungsberufe?[Quelltext bearbeiten]