Diskussion:Steuerbetrug

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Noisl in Abschnitt Steuerbetrug
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Steuerbetrug

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bezeichnet man so wirklich eine "eine Straftat nach deutschem Recht". Der Begriff findet sich in keinem Fachbücher, in denen ich nachgeschlagen habe. Googled man ihn, so bekommt man überwiegend Schweizer Treffer und einen der Bildzeitung. Ich würde dazu neigen diese Def. "eine Straftat nach deutschem Recht, siehe Steuerhinterziehung (Deutschland)" wie folgt zu ändern: "umgangssprachliche Bezeichnung für Steuerhinterziehung" --Noisl (Diskussion) 15:11, 1. Apr. 2014 (CEST)Beantworten