Diskussion:Straßenverkehrsbehörde
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Rustikal in Abschnitt Straßenverkehrsamt
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[Quelltext bearbeiten]Kann mir jemand sagen, warum die Seite www.strassenverkehrsamt.net eine Werbeseite sein soll? Die Informationen dort sind absolut interessant und hilfreich! Wo sonst bekommt man bitte eine Liste aller deutschen Strassenverkehrsämter mit der jeweiligen genauen Anschrift und sogar einer Mail-Adresse, an die man sich bei Fragen wenden kann?
- Der von Dir ständig wieder eingestellte Link auf diese Seite gehört hier nicht hin. Es handelt sich bei dieser Seite um eine mit Reklame gespickte Seite mit imho nur bedingtem Informationsgehalt. Ich werde den Link wieder rausnehmen. Bitte stelle ihn nicht ständig wieder rein. --Pelz 00:17, 15. Feb. 2007 (CET)
- Es ist wohl auch rein zufällig, dass Du mit Deiner IP ebenso wie diese o.a. Seite Müsteraner bist, oder? Ein Schelm, wer Böses dabei denk. --Pelz 00:25, 15. Feb. 2007 (CET)
- Nein, es ist korrekt, dass es MEINE Seite ist, aber aus meiner Sicht, kann man auf dieser Seite durchaus viele Infos finden, bei denen man sonst hinterherrennt wie ein Wahnsinniger oder die man sonst erst gar nicht bekommt. Ich denke, jeder von uns hat schon einmal versucht, bei einer Behörde anzurufen und ich muss meine persönlichen Erfahrungen dabei gar nicht erst schildern...(nicht signierter Beitrag von 195.202.53.91 (Diskussion) )
- Danke für Deine Offenheit. Ok, Informationen gibt es auf dieser Seite, aber ich bleibe dabei: es ist eine Werbeseite und die hat nach meinem Verständnis hier nicht zu suchen. Persönlich sehe ich auch noch ein anders Problem: der Seitenname straßenverkehrsamt.de läßt Ottonormalbürger davon ausgehen, er sei tatsächlich auf der Seite seiner Kommunalbehörde gelandet. Entweder ist mein Rechtsempfinden gestört, oder kein echtes Straßenverkehrsamt hats gemerkt, oder keiner hat Lust zu Klagen oder ein Gerichts sah es anders, auf jeden Fall habe ich damit ein gewisses Problem. Gruss --Pelz 19:02, 15. Feb. 2007 (CET)
- Solch eine Werbeseite hat in der Wikipedia absolut nichts verloren! --Yokel 00:32, 25. Mär. 2007 (CET)
- Danke für Deine Offenheit. Ok, Informationen gibt es auf dieser Seite, aber ich bleibe dabei: es ist eine Werbeseite und die hat nach meinem Verständnis hier nicht zu suchen. Persönlich sehe ich auch noch ein anders Problem: der Seitenname straßenverkehrsamt.de läßt Ottonormalbürger davon ausgehen, er sei tatsächlich auf der Seite seiner Kommunalbehörde gelandet. Entweder ist mein Rechtsempfinden gestört, oder kein echtes Straßenverkehrsamt hats gemerkt, oder keiner hat Lust zu Klagen oder ein Gerichts sah es anders, auf jeden Fall habe ich damit ein gewisses Problem. Gruss --Pelz 19:02, 15. Feb. 2007 (CET)
- Nein, es ist korrekt, dass es MEINE Seite ist, aber aus meiner Sicht, kann man auf dieser Seite durchaus viele Infos finden, bei denen man sonst hinterherrennt wie ein Wahnsinniger oder die man sonst erst gar nicht bekommt. Ich denke, jeder von uns hat schon einmal versucht, bei einer Behörde anzurufen und ich muss meine persönlichen Erfahrungen dabei gar nicht erst schildern...(nicht signierter Beitrag von 195.202.53.91 (Diskussion) )
- Es ist wohl auch rein zufällig, dass Du mit Deiner IP ebenso wie diese o.a. Seite Müsteraner bist, oder? Ein Schelm, wer Böses dabei denk. --Pelz 00:25, 15. Feb. 2007 (CET)
Straßenverkehrsamt
[Quelltext bearbeiten]Sucht man "Straßenverkehrsamt", landet man bei der "Straßenverkehrsbehörde". Beides hat jedoch nichts miteinander zu tun. Daneben ist der Artikel inhaltlich so nicht richtig bzw. in Kernaussagen falsch. Wie geht man jetzt am Besten vor? --Backlit 18:01, 5. Mai 2008 (CEST)
- Nun, der Artikel kann sicher noch ausgebaut werden. Gewisse Aufgaben eines Schweizer Strassenverkehrsamts werden in Deutschland durch die Strassenverkehrsbehörde erledigt. Somit ist eine Zusammenlegung der beiden Begriffe nicht völlig unmöglich. Welche Kernaussagen sind denn Deiner Meinung nach falsch? -- Ijbond 23:39, 8. Mai 2008 (CEST)
- Die Straßenverkehrsbehörde ist nicht für die Zulassung von Personen oder Fahrzeugen zuständig. Sie ist somit weder Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle noch Fahrerlaubnisbehörde. Das ergibt sich aus dem genannten § 44 StVO. Diese Aufgaben gehören in den Bereich der Straßenverkehrsämter. Daneben erteilt die Straßenverkehrsbehörde auch keine Sondernutzungserlaubnisse, dieses liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Wegebaulastträgers. Die Straßenbaubehörde fehlt komplett, deren Vorhandensein ergibt sich ebenfalls aus der StVO. Da Straßenverkehrsbehörde und Straßenverkehrsamt unterschiedliche Aufgaben haben, scheint mir eine Trennung sinnvoll zu sein. Allein die Tatsache, dass sie sich beide mit Angelegenheiten des Straßenverkehrs auseinandersetzen, rechtfertigt m.E. keine Zusammenlegung. Zur Schweiz kann ich nichts sagen. --Backlit 17:38, 9. Mai 2008 (CEST)
- Also die Aussagen zur Schweiz kann ich beisteuern und technisch kann ich Dich beim Umsetzen einer neuen Textversion für den deutschen Teil unterstützen.
- Doch zunächst wäre für mich der nächste Schritt, dass Du eine neue Textversion zur Diskussion stellen tust. Konkret schlage ich vor, dass Du hier auf der Diskussionsseite mal schreibst, wie Deiner Meinung nach der Text lauten sollte und unter welchem Titel (=Lemma). Mal schauen, wer alles bereit ist an einer Verbesserung mitzudiskutieren.
- Übrigens kann man mit "Doppelpunkten" die Eintragungen auf der Diskussionsseite einrücken und so kenntlich machen, dass Du eine Antwort zu einem Beitrag schreibst, der einen Doppelpunkt weniger eingerückt ist. Ich habe das (entgegen den Wikipedia-Regeln) auch bei Deinem Beitrag korrigiert, zum das Prinzip zu veranschaulichen. Normalerweise soll man in fremden Diskussionsbeiträgen NIE etwas ändern, nicht einmal die Rechtschreibung. -- Ijbond 19:15, 11. Mai 2008 (CEST)
- Die Straßenverkehrsbehörde ist nicht für die Zulassung von Personen oder Fahrzeugen zuständig. Sie ist somit weder Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle noch Fahrerlaubnisbehörde. Das ergibt sich aus dem genannten § 44 StVO. Diese Aufgaben gehören in den Bereich der Straßenverkehrsämter. Daneben erteilt die Straßenverkehrsbehörde auch keine Sondernutzungserlaubnisse, dieses liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Wegebaulastträgers. Die Straßenbaubehörde fehlt komplett, deren Vorhandensein ergibt sich ebenfalls aus der StVO. Da Straßenverkehrsbehörde und Straßenverkehrsamt unterschiedliche Aufgaben haben, scheint mir eine Trennung sinnvoll zu sein. Allein die Tatsache, dass sie sich beide mit Angelegenheiten des Straßenverkehrs auseinandersetzen, rechtfertigt m.E. keine Zusammenlegung. Zur Schweiz kann ich nichts sagen. --Backlit 17:38, 9. Mai 2008 (CEST)
- So wie es im Artikel steht ist es für D schon ganz richtig. Wer möchte kann sich die Aufgaben am Beispiel Kreis Bergstraße hier gerne mal anschauen. Grundsätzlich sollte man noch die Straßenverkehrsbehörden je nach Ebene unterscheiden. So kann es zB sein, dass KFZ-Zulassungen beim Kreis bei der SVB angesiedelt sind, auf kommunaler Ebene in einer Gemeinde aber nicht. Generell könnte der Artikel jedoch etwas mehr in die Tiefe gehen, gibt aber auch so schon einen guten Einblick. Gruß Thogru Sprich zu mir! 15:07, 23. Apr. 2010 (CEST)
- Das Beispiel belegt, dass es im Artikel falsch ist. --Backlit 14:13, 18. Jun. 2011 (CEST)
- So wie es im Artikel steht ist es für D schon ganz richtig. Wer möchte kann sich die Aufgaben am Beispiel Kreis Bergstraße hier gerne mal anschauen. Grundsätzlich sollte man noch die Straßenverkehrsbehörden je nach Ebene unterscheiden. So kann es zB sein, dass KFZ-Zulassungen beim Kreis bei der SVB angesiedelt sind, auf kommunaler Ebene in einer Gemeinde aber nicht. Generell könnte der Artikel jedoch etwas mehr in die Tiefe gehen, gibt aber auch so schon einen guten Einblick. Gruß Thogru Sprich zu mir! 15:07, 23. Apr. 2010 (CEST)
- Ich habe den Artikel jetzt entsprechend der Quellen StVO und Kreis Bergstraße von oben und der originären Aufgaben laut StVO umgebaut. Das Stassenverkehrsamt (sic!) der Schweiz passt damit jetzt hier nicht mehr richtig, hat aber, da ein anderer Begriff, einen eigenen Artikel verdient.--Rustikal (Diskussion) 21:07, 4. Mär. 2017 (CET)