Diskussion:Strafgesetzbuch (Liechtenstein)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Forevermore in Abschnitt Unvollständiger Satz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Unvollständiger Satz[Quelltext bearbeiten]

In folgendem Satz fehlt etwas: Überraschend für eine Monarchie besteht der Hochverrat nicht in ... sondern in einer Abtrennung des fürstlichen Gebiets oder eine durch Gewalt oder Drohung der Gewalt Verfassungsänderung (§ 242 I). Was macht das Wort Verfassungsänderung dort so einsam? ;o) Ist ein Hochverrat wenn man mit Drohung oder Gewalt die Verfassung ändern will? oder hat sich das Wort dort verlaufen und die drohung und gewalt bezieht sich auf die methode der Gebietsabtrennung?...Sicherlich Post

Ich habe den Satz vervollständigt. Jetzt ergibt er einen Sinn. --Forevermore 15:25, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten