Diskussion:Strafrecht (Europäische Union)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Mgrasek100 in Abschnitt Hier fehlt Primärrecht, Sekundärrecht etc
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Viele Informationen sind nicht ersichtlich - Inwiefern wirkt Europäisches Strafrecht, welche Normen gehören dazu, sind diese Kodifiziert, wie ist die Durchsetzung und wie ist das Verhältnis zu Nationalem Strafrecht? -- (nicht signierter Beitrag von B04s (Diskussion | Beiträge) 10:18, 5. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Du bist ein bisschen schnell: Die Rechtssetzung hat doch gerade erst angefangen. Bisher sind das Koordinierung nationaler Gesetzgebung und so weiter. Es gibt noch kein Europäisches positives Strafrecht, der Lissabonner Vertrag ist ja auch erst seit 1. Dezember 2009 in Kraft. --h-stt !? 23:06, 6. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Tschuldigung - War nicht die richtige Art. Sollten Anregungen sein, was einen Leser (in casu Mich) interessierte und was noch hineinpassen würde! -- B04s (17:24, 8. Jan. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Der Weblink geht leider fehl. (nicht signierter Beitrag von 131.130.227.28 (Diskussion) 14:38, 10. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Funktion der Literaturangaben hier - Tipps oder Nachweise?[Quelltext bearbeiten]

Anlässlich dieser Änderung frage ich mich, ob der Text hier nach dem Wunsch der bisherigen Autoren des Textes auf den Angaben beruhen soll, oder es unter Literatur nur Hinweise zum Weiterlesen sein sollen. -- pistazienfresser 02:31, 12. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Hier fehlt Primärrecht, Sekundärrecht etc[Quelltext bearbeiten]

Auch fehlt hier der ganze Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung bzw. der geteilten Zuständigkeit der Union und der Richtlinien der EU Frage: Was darf die EU und wieweit dürfen Mitgliedsstaaten von gegebenen Richtlinien sbweichen ? Und dann der ganze Bereich der Grundrechtecharta, sprich gilt diese bei europäischen Straftecht oder doch das GG etwa wenn gg widrigen EU Strafrecjt erlassen wird ? --Martin (Diskussion) 02:37, 23. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Zusatz siehe Krüger http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/12-07/index.php?sz=6 Dort wird erklärt wo die EU Strsfgesetze erlassen kann und wie sie ihre Richtlinien ausführen darf. Weiterhin steht dort, wo die EU auch direkt wirkende Strafverordnungen erlassen kann und wo sie auf solche Verordnungen hinwirken darf. Außerdem wird dort die deutsche ewigkeitsgarantie und der absolute bei den Nationalstaaten bleibende Kern nach dem deutschen GG genannt. --Martin (Diskussion) 00:12, 24. Nov. 2014 (CET)Beantworten