Diskussion:Stromnetzentgeltverordnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Kilon22 in Abschnitt Text und Diagramm
Zur Navigation springen Zur Suche springen

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/olg-duesseldorf-haelt-netzentgelte-befreiung-fuer-verfassungswidrig-a-887209.html --Profiteur (Diskussion) 15:05, 6. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Beihilfeprüfverfahren[Quelltext bearbeiten]

Man sollte sich Ende Juni spätestens einmal anschauen, ob der Eröffnungsbeschluss inzwischen im Amtsblatt veröffentlich wurde. Gruß, --Flominator 17:17, 26. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Werde nicht so richtig schlau aus den Meldungen. fiw schreibt Ende Mai, dass die Bundesregierung dem Vernehmen nach geantwortet hat, während dieser Anwalt im August schreibt, dass der Eröffnungsbeschluss aussteht. Versteht das jemand? --Flominator 20:27, 22. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Jetzt verstehe ich es. Der Anwalt spricht vom EEG, nicht von der StromNEV. Hier wird noch eine inkraftgetretene Änderung des Gesetzes erwähnt. --Flominator 15:19, 26. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Text und Diagramm[Quelltext bearbeiten]

Euch ist wohl nicht aufgefallen, dass sich das Diagramm stark vom Text unterscheidet das Jahr 2014 betreffend?! Gruß Kilon22 (Diskussion) 15:04, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Inhalt dieser Page[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Die Seite behandelt leider nur 2 (wenn auch vor allem im "Politboulevard" umstrittene) Aspekte der StromNEV. Mit absolutem Schwerpunkt den § 19, der ja gern zum Wahlkampf herangezogen wird, obwohl äußerst sinnvoll unter Standortgesichtspunkten, sonst wäre hier industriell nicht viel los (letzter Teil = meine Meinung).

Der §5 nr4 war mir bisher noch nicht einmal bekannt, aber die Kritik is richtig. Dennoch mMn ein totaler Randaspekt.

Zu den restlichen und hauptsächlichen Inhalten der StromNEV (Bestimmen und Verteilen von Netzkosten) wird leider nicht viel gesagt. Bin kein Editor hier, aber auf diese Weise ist der Artikel irreführend und sollte stattdessen §19 StromNEV heißen.