Diskussion:Stutthof-Prozesse

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Weblinks & Zweiter Prozess[Quelltext bearbeiten]

Wegen Fehlinformationen habe ich diesen Weblink entfernt:

Die dort genannte Quelle für den zweiten Prozess ist ein norwegisches Forum. Das genannte Datum der Todesurteile im zweiten Prozess ist falsch und auch in den Verurteilten-Lemmata auf 22 Okt. 1948 zu ändern. Als Quelle wird jetzt die wissenschaftlich erarbeitete Gedanopedia angegeben.

PS: Auch zu anderen Themenkomplexen sind leider die Informationen aus jewishvirtuallibrary.org nur mit Vorsicht zu betrachten. --1rhb (Diskussion) 13:47, 1. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Weblink: * Brigitte Jäger-Dabek KZ Stutthof auf shoa.de wird zur Zeit auf Holocaust umgeleitet! --1rhb (Diskussion) 15:15, 1. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Missverständliche Formulierung[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht: "(...) Hoppe, nachdem er vor dem Bundesgerichtshof 1956 in Revision gegangen war, erhielt statt der zunächst verhängten Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten nun neun Jahre Haftstrafe."

Diese Formulierung halte ich für missverständlich, da gem. § 358 StPO (in der Fassung von 1950) eine Revision des Angeklagten nicht zu einer Verschärfung der Strafe führen darf. Somit müsste die Staatsanwaltschaft oder Nebenklage (wenn vorhanden gewesen) ebenfalls Revision eingelegt haben oder es müsste für NS-Verbrechen eine Ausnahme gegeben haben (was ich mir nicht vorstellen kann). Wenn § 358 StPO (a.F.) Anwendung gefunden hat, sollte man die Formulierung ändern, wenn anderes Recht (wurde das Alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 10 bei NS-Verbrechen noch verwendet?) Einfluss auf die Entscheidung hatte, sollte dies auch zur Vollständigkeit ergänzt werden. Da ich mich auf diesem historischen Terrain eher auf Glatteis begebe, trau ich mich nicht, die Änderung ohne Feedback von kompetenterer Seite vorzunehmen. Hilfe wäre daher dringend erwünscht. --OnlyMe (Diskussion) 22:23, 25. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Unvollständiger Satz[Quelltext bearbeiten]

"Sie wurde anschließend zur Haftbefehlsverkündung und Untersuchungshaft sei "bis auf Weiteres" angeordnet worden." Der Autor möge bitte überarbeiten. --Dsdvado (Diskussion) 01:23, 31. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]