Diskussion:Subsidiarität/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von SillKey in Abschnitt Gliederung - ok?
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subjektiv und nicht neutral

"Nirgendwo war jedoch der Subsidiaritäts-Gedanke so erfolgreich wie in der Bundesrepublik Deutschland..." Hmmmmm, auch wenn danach einiges an Begründung kommt, klingt das sehr selbstbeweihräucherisch. Ich wage mal zu bezweifeln, dass der/die Schreiber/in alle Staaten der Welt verglichen hat. Und selbst wenn man sich auf Europa beschränkt, bin ich da skeptisch. Was ist denn die kleinstmögliche Einheit? - Das Individuum. Wie hat das Individuum am meisten Kontrolle? - Durch direkte Demokratie. Dann liegt die Schweiz vorn.

Die von Dir zitierte Passage ist tatsächlich subjektiv und keineswegs neutral. --Mghamburg 19:11, 13. Jun 2005 (CEST)

Dem kann ich zustimmen. Auch in Deutschland wurde seit 1950 immer mehr Macht von unten nach oben verlagert. Und der Bund hat sich ständig neue zentrale Zuständigkeiten geholt. Sprache, Polizei, um nur zwei zu nennen.--RUOFF 18:06, 26. Aug 2005 (CEST)

/* Literatur */ Überarbeiten

Die Textgestaltung sollte in Anlehnung an die Vorgaben von WP:LIT vorgenommen werden.--Zaungast 21:19, 7. Mai 2006 (CEST)

ich fang mal an --Schoopr 21:35, 7. Mai 2006 (CEST)

Hinweisen möchte ich auf die wirklich sehr gut aufgebaute Lehrdatei von Professor Merk (Siegen) über das Subsidiaritätsprinzip, die alle wesentlichen Gesichtspunkte knapp aber präzise enthält. Kostenlos downloadbar bei dem URL

http://www.uni-siegen.de/fb5/merk/downloads/lehrmittel/subsidiaritaetsprinzip_definitionen.pdf

Ingo Petrich, Kiel. (nicht signierter Beitrag von 87.149.120.242 (Diskussion) 13:46, 13. Aug. 2012 (CEST))

Subsidiarität und die Ausgestaltung bzw. Zuständigkeit des Sozialsstaates

Wikipedia ist kein wissenschaftliches Publikationsorgan. Dieser Abschnitt ist deutlich zu umfangreich, als dass er enzyklopädisch genannt werden kann. Ich habe versucht alles etwas zu straffen. Jedoch ist noch einiges redundant zu anderen Abschnitten. Also bitte allesamt zusammenkürzen. --Schoopr 21:35, 7. Mai 2006 (CEST)

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 01:08, 28. Nov. 2006 (CET)

Ist repariert

Zu lang

Der Artikel ist - für dieses Medium jedenfalls - zu lang. Bitte auf ein Drittel kürzen! --Bernd vdB 18:23, 11. Apr. 2007 (CEST)

Der Artikel ist nicht zu lang. Er behandelt das, was behandelt werden muss, wobei man stellenweise mehr, stellenweise weniger für ausreichend halten mag. Nur um der Länge halber kürzen zu wollen muten schon komisch an. Was ist dass erst mit Artikeln wie Deutscher Bund? --141.53.209.148 18:28, 11. Apr. 2007 (CEST)
Der Artikel ist eher zu kurz und behandelt wichtige Unterthemen nicht ausreichend. Ein Aufteilung könnte erwogen werden.

Beauftragung von Verbänden

Hmm, ziemlich lang! - Aber jetzt mal ´ne Frage (um die Sachkompetenz an einem praktischen Anwendungsfall zu checken :).

Der Bundesrat hat in der FEV (§ 71 FeV) einen Berufsverband (den BDP) mit der Aufgabe betraut, "amtliche Anerkennungen" für Personen auszusprechen. Noch genauer: Entscheidungen einer Untergliederung (der ´Sektion Verkehrspsychologie´) führen automatisch und ohne weiteren Zwischenschritt bzw. die Einbindung staatlicher Instanzen zur "amtlichen Anerkennung". Der Berufsverband sieht sich in diesem Punkt als beliehener Unternehmer.

Lässt sich eine solche Konstruktion mit Fug und Recht als ein Fall von Subsidiarität bezeichnen? Ad.ac 09:37, 27. Mai 2007 (CEST)

Subsidaritätsprinzip und Sozialpädagogik

Mir fehlt ein Absatz, der auf das Thema auch im Bezug auf die Sozialpädagogik eingeht. --Martin.dreyer 15:35, 23. Jun. 2007 (CEST)

Subsidiarität und Solidarität

Hallo, ich hab gelesen [1], dass Subsidiarität und Solidarität sich entgegenstehen, vielleicht sollte man das noch im Artikel herausarbeiten (kenne mich selbst nicht so gut mit dem Thema aus)? Vielleicht wäre es noch hilfreich im Einleitungstext die Subsidiarität konkreter zu beschreiben?Gruß --MilesTeg 02:31, 25. Jan. 2008 (CET)

Dem Link ist keine diesbezügliche Aussage mehr zu entnehmen.
Allerdings ist zu beachten, dass Solidiarität und Subsidiarität im Sinne der Sozialversicherung eine eigene, nicht unbedingt "richtige" Bedeutung haben können.
Idealiter heißt es: "Das Subsidiaritätsprinzip steht keineswegs im Gegensatz oder in einem Spannungsverhältnis zum Solidaritätsprinzip, als ob dieses die Zusammengehörigkeit der Menschen, das Subsidiaritätsprinzip aber die Individualität des Menschen betonen würde, Beide Elemente, Sozialität und Individualität sind vielmehr im Subsidiaritätsprinzip gleichgewichtig berücksichtigt." (Walter Kerber: Sozialethik. - Kohlhammer, Stuttgart u.a. 1998, Rn. 182). So das Selbstverständnis der christlichen Sozialethik. Ob dies stimmt, ist eine andere Frage. Ob dies für andere Konzeptionen von Solidarität und Subsidiarität gilt, eine weitere Frage. Wieder eine andere Frage ist die Ebene der Umsetzung und Anwendung und der Gebrauch als unbedachte Schlagworte, wo im Zweifel widerstreitende Interessen zu Spannung und Gegensatz führen.

--Hans-Jürgen Streicher (Diskussion) 18:12, 3. Mär. 2012 (CET)

Update nötig

Da es die Europäische Verfassung nicht gibt / geben wird habe ich folgenden Abschnitt gelöscht: <Quote>Im neuen Europäischen Verfassungsvertrag wird das Prinzip in Art. I-11 Abs. 3 VVE fortgeführt. Erstmals werden auch die lokale und die regionale Ebene als Bezugspunkte für das Subsidiaritätsprinzip genannt. - Auch nach neuem europäischen Verfassungsrecht wird der Vertrag durch ein sogenanntes Subsidiaritäts-Protokoll ergänzt. Durch das sogenannte Frühwarnsystem werden die nationalen Parlamente, bzw. ihre Kammern (in Deutschland der Bundesrat und der Bundestag) in die Vorprüfung der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips eingebunden. Die Kommission muss jede ihrer Gesetzesinitiativen den nationalen Parlamenten/ihren Kammern zuleiten. Diese haben dann sechs Wochen Zeit, Stellungnahmen abzugeben. Haben nach Ablauf dieser Frist ein Drittel der nationalen Parlamente Bedenken geäußert, kann die Kommission ihre Vorlage ändern, zurückziehen oder aber beibehalten. - Nach Verabschiedung eines Gesetzes können die nationalen Parlamente/ihre Kammern über die nationale Regierung Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben. </Quote> Bitte auf Vertrag von Lissabon anpassen. --Arcudakis Blitzableiter 14:57, 16. Apr. 2008 (CEST)

Althusius in Emden - Ursprung Subsidiarität

Den Satz zu Althusius in Emden habe ich (zunächst) bis zu einer präziseren möglichen Endfassung umgeschrieben, weil er sinngemäß zum Ausdruck brachte, dass A. sich für die individuellen Rechte der Bürger in Emden einsetzte. A. kannte mit seiner Vergemeinschaftung (consociatio) des Einzelnen in ständisch organisierten Gruppen aber noch keine auf die Individuen bezogenen Rechte. Im übrigen war A. Praxis gegenüber den Bürgern in Emden ausgesprochen restriktiv, die Rechte der Emder Bürger wurden wiederholt deutlich eingeschränkt (Antholz etc.).

Bei dieser Gelegenheit sei noch erwähnt, dass in diesem - übrigens weitgehend recht bemerkenswert - inhaltlich erarbeiteten und formulierten Stichwort der ideengeschichtliche Ursprung des Subsidiaritätsverständnisses nur mit der Emder Synode von 1571 verbunden wird. Althusius war ab 1604 in Emden. Bei einigen Autoren wie H. Grebing (ungenauer in Geschichte der sozialen Ideen, 2000) oder bei A. Waschkuhn (präziser in Was ist Subsidiarität?, 1995), den ich noch in die Literaturliste eingestellt habe, wird - zeitlich noch vor Althusius - u.a. auch auf Thomas von Aquin (kath. Soziallehre) und die noch früheren ersten, noch unscharfen Ansätze bei den griech. Klassikern hingewiesen. Es gibt ideengeschichtlich beim Übergang zur frühen Neuzeit offensichtlich mehrere Ideenstränge.

Zum Maastricher EU-Vertragswerk wird zur Festschreibung des Subsidiaritätsprinzips in einem Papier des Kommissionspräsidenten J. Delors von (20.01)1992 der Commission Européenne (Histoire philosophique du Princpe de subsidiarité) von dem Mitautor einer Arbeitsgruppe um Delors, Marc Luyckx (Textauszug unter www.vision2020.be/pages/article%20fr1a.html), der Ursprung des Subsidiaritätsverständnisses auch ausdrücklich auf die Emder Synode zurückgeführt, allerdings mit einer nicht zwingenden und auf ältere, begrenzte Literatur (u.a. C.J. Friedrich zu Althusius) zurückgeführten Begründung, die sich auch die Politikwissenschaftler A. Riklin (Mischverfassung, 2007) und T.O. Hüglin (Sozietaler Föderalismus,1991 und später) zu eigen gemacht haben. --Sawnstone 00:32, 12. Jan. 2009 (CET)

Sehr schön. Aber wie bekommen wir Aristoteles hier hinein, wenn es erst im Mittelalter losgeht: "Ausgehend von Aristoteles und weiterentwickelt von Thomas von Aquin floss das Subsidiaritätsprinzip 1891 durch die Enzyklika „Rerum Novarum“ auch in die katholische Soziallehre ein..."? Subsidarität ist immer denkbar, wenn soziale Systeme "zu groß" werden. Insbesondere bei Eroberungen und Gebietsausweitungen war immer zu überlegen, wie die Macht ausgeübt wird - selbst/direkt oder über "Statthalter"--Wikiseidank 14:13, 8. Mär. 2011 (CET)

Roter Faden? Horizontale und vertikale Subsidiarität

Der Artikel ist schon sehr materialreich; aber es fehlt eine stärkere Strukturierung, um die verschiedenen Diskussionstränge deutlicher zu gestalten. M.E. wäre eine Unterscheidung von horizontaler, föderaler Subsidiarität innerhalb eines Staatswesens oder der EU von der vertikalen Subsidiarität der öffentlicher vs. "freier", d.h. weltanschaulicher, kirchlicher oder privater Träger von Nöten. Wäre ein sehr verdienstvolles Unterfangen, diesen Artikel "lesenswert" und "exzellent" zu machen. --Jacob Viner 20:28, 6. Nov. 2010 (CET)

Aufbau - P.S.

Die Ausführungen zur Geschichte des Subsidiaritätsprinzips im Bereich des Fürsorgewesens/Sozialwesens (Weimar/BRD) (Ziff. 2.2.1 und 2.2) sind mit viel Engagement geschrieben. (Allerdings für wikipedia zu wertend.) Meines Erachtens führen diese sehr detaillierten Ausführungen aber sowohl zu einer Übergewichtigkeit dieses Themas als auch zu einer Unübersichtlichkeit des Artikels. Vielleicht wäre auch hier die Lösung ein eigenes Lemma Subsidiaritätsprinzip (Sozialwesen). --Hans-Jürgen Streicher (Diskussion) 17:49, 3. Mär. 2012 (CET)

Es fehlt noch ein Abschnitt über die Kritik des Begriffes - theoretisch, wie praktisch

Insbesondere die Wechselwirkungen und Nebeneffekte, die sich in nach dem Subsidiaritätsprinzip angestrebten Lösungsmodellen mit anderen Wirkungsprinzipien ergeben und die sich daraus zwangsläufig theoretisch UND praktisch ergebende Frage, inwieweit die Idee der Subsidiarität vor dem Hintergrunde der grundsätzlichen Ambivalenz menschlichen Verhaltens in der Praxis überhaupt realisierbar - und damit letztlich auch theoretisch haltbar - oder eben unhaltbar - ist, bleiben bisher (Juli 2012) im Artikel völlig unberührt, sollten aber, um den Begriff methodisch einzugrenzen und einzuordnen, auf alle Fälle Erwähnung finden.

So ist auffällig, daß der Begriff der Subsidiarität und die damit verbundene Idee und Wirkungsstruktur fast ausnahmslos in ausgemacht zynischem Kontext verwendet werden (meist in staats- (="rechts-) organisatorischen Zusammenhängen und nicht selten in unmittelbar demagogischem Zusammenhange - anders ist der Begriff auch kaum zu verwenden, denn das dahinterstehende Prinzip setzt ausnahmslos "ideales" Verhalten aller Akteure voraus - der Begriff basiert also von vornherein auf einer stets und ausnahmslos unerfüllbaren und stets nichtexistenten Grundforderung/Grundvoraussetzung und verrät sich damit schon von vornherein als reines Sprach- und "Argumentations- Werkzeug von Rabulistik und Intrige, da der begriff immer und unweigerlich von der Realität weg und in die reine Gedankenspekulation hinführt) und daß in der Praxis nicht ein einziges Beispiel existiert, wo dieses Prinzip angewandt wäre, ohne schwerste Schäden nachsichzuziehen. Hintergrund ist die sich - wie bereits erwähnt - praktisch unvermeidbar einstellende Wechselwirkung mit dem in der Praxis von allen bisherigen Theorien und Wunschvorstelungen in aller Regel WEIT abweichenden Verhaltensmustern des Menschen, sowohl als Individuum, als auch in seinen verschiedensten Gruppen- und Sozialisationszusammenhängen. Der Begriff ist - wenn nicht schon von vornherein nur als zynischer Kampfbegriff "von Zynikern - für Zyniker", spätestens bei der Frage seiner praktischen Anwendung also notwendigerweise kritisch zu hinterfragen - dies fehlt dem Artikel bisher und es entsteht dadurch leicht der Eindruck, es handele sich beim Wort selbst und der mit dem Begriff bezeichneten Idee um ein gesichertes Datum. Dies ist weder linguistisch, noch bezüglich der Definition, aber gleich garnicht methodisch, geschweigedenn in der praktischen Anwendung und Umsetzung des Begriffes der Fall (kann auch garnicht - s.o.), im Gegenteil, Idee und Begriff sind von vornherein hochproblematisch - und dies sollte doch klar ein einem enzyklopädischen Artikel, der länger als fünf Zeilen ist ;-) dem Informationssuchenden mitgeteilt werden.
Hella, Juli 2012 (nicht signierter Beitrag von 79.244.124.160 (Diskussion) 22:39, 10. Jul 2012 (CEST))

Gliederung - ok?

IST-Stand (3.3.12)

   1 Geschichtlicher Hintergrund
       1.1 Ideengeschichtlicher Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips
       1.2 Ursprünge des Subsidiaritätsverständnisses im 19. Jahrhundert
   2 Subsidiarität im Staatswesen
       2.1 Staatstheorie
       2.2 Subsidiarität und die Ausgestaltung bzw. Zuständigkeit des Sozialstaates
           2.2.1 Ausgestaltung in der Weimarer Republik
       2.3 Ausgestaltung in der Bundesrepublik Deutschland
   3 Subsidiarität im Rechtswesen
       3.1 Staatliches Verfassungsrecht
       3.2 Europäisches Verfassungsrecht
           3.2.1 Die Grundlegung des Subsidiaritätsprinzips durch die europäischen Verträge
           3.2.2 Die Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips durch die nationalen Parlamente
               3.2.2.1 Subsidiaritätsrüge
               3.2.2.2 Subsidiaritätsklage
       3.3 Anwendung in der Europäischen Rechtspraxis
   4 Subsidiarität in der katholischen Soziallehre
       4.1 Sozialenzyklika Quadragesimo anno
       4.2 Enzyklika Deus caritas est

Anregungen: Der Artikel ist gehaltvoll, jedoch etwas unstrukturiert.

  • Auch wenn man nicht mit Kelsen im Staat die hypostasierte Rechtsordnung sehen sollte: so ganz sehe ich den Unterschied zwischen "Staatswesen" und "Rechtswesen" nicht. Ziff. 2 und Ziff. 3 handeln im Grunde über dasselbe.

Ein "Europäisches Verfassungsrecht" kann es nicht geben, da Europa kein Staat ist.SillKey (Diskussion) 12:41, 19. Mär. 2015 (CET)

  • Die "Renaissance" des Subsidiaritätsprinzips im Europäischen Verfassungsrecht macht diesen Anwendungsfall des Subsidiaritätsprinzips wie hier nicht ganz zufällig gewichtig und verdient vielleicht ein eigenes Lemma (Subsidiaritätsprinzip (Europäisches Unionsrecht). (Europäisches Verfassungsrecht gibt es mangels Staatlichkeit der EU im technischen Sinn wohl nicht). Ziff. 3.3 ist wohl eher (hier) Ziff. 3.2.3
  • Ziff. 4 gehört eigentlich in Ziff. 1.1. Es fragt sich allerdings, ob eine historisierende Relativierung gerechtfertigt ist, zumal das Prinzip innerhalb der katholischen Soziallehre anhaltend als eines der geltenden Sozialprinzipien gilt.
    • Die Stelle in Deus caritas est ist wohl keine zentrale Aussage zum Subsidiaritätsprinzip.
    • Warum es heißt (wohl sub Ziff. 1.1), dass das Subsidiaritätsprinzip aktuell zunehmend durch den Begriff der Sozailstaatlichkeit ersetzt werde, entzieht sich meiner Kenntnis. Nach den offiziellen Erklärungen ist das nicht so. Als soziologische Aussage fehlt mir hier ein Beleg.
    • Vorschlag: Statt Ziff. 4. Kreation und Verweis auf ein vertiefendes Lemma Subsidiaritätsprinzip (Christliche Sozialethik) (wie in der englischen und spanischen wikipedia)

--Hans-Jürgen Streicher (Diskussion) 17:36, 3. Mär. 2012 (CET)