Diskussion:Suffraganbischof

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Hallo, ich habe im Lexikon für Theologie und Kirche folgenden Eintrag gefunden. Laut diesem wird als Suffragan auch ein Hilfsbischof, der von Pius X. eingeführt und von Benedikt XV. wieder abgeschaft wurde, bezeichnet, der die Kardinalbischöfe bei der Leitung ihrer Suburbikarisches Bistum unterstützte. Sollte man diesen besser hier mit einfügen oder ein eigenes Lemma erstellen? Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 07:47, 15. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

SuffraganBischof[Quelltext bearbeiten]

"Suffraganbischöfe sind die Diözesanbischöfe der Suffraganbistümer, sprich aller zu einer Kirchenprovinz (Metropolie) zugehörigen Bistümer, und bilden zusammen mit dem Metropoliten, der wiederum selbst einem Erzbistum oder Erzdiözese genannten Bistum der Kirchenprovinz als Erzbischof vorsteht, das Kollegium dieser Kirchenprovinz. Auch ein Erzbischof kann Suffraganbischof sein, indem seine Erzdiözese einer anderen Erzdiözese unterstellt ist. "

Dieser Absatz gibt keine sinnvolle Erklärung. Allein der erst Halbsatz ist voller Wiederspüche, und der nachfolgende Halbsatz macht daraus ein Knäuel. (nicht signierter Beitrag von 212.197.144.138 (Diskussion) 10:50, 16. Apr. 2022 (CEST))[Beantworten]