Diskussion:Taucherflagge

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Thomei08 in Abschnitt An Engstellen wie Hafeneinfahrten oder Brücken...
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An Engstellen wie Hafeneinfahrten oder Brücken...[Quelltext bearbeiten]

An Engstellen wie Hafeneinfahrten oder Brücken oder bei Anlegestellen hat diese Flagge - und somit auch ein Taucher - dann nichts verloren. => Sehr umgangssprachlich formuliert. (nicht signierter Beitrag von 80.85.96.4 (Diskussion) 06:31, 4. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Diese Aussage ist falsch: Wenn Unterwasserarbeiten oder Forschungstauchgänge im Gange sind, gilt die Taucherflagge als Fahrverbot für alle Schiffe, in Engstellen oder Einfahrten in denen keine 50m-Abstand möglich ist. Bei Missachtung können Busen oder der sogar Entzug des Botttsführer-Lizenz drohen. --Thomei08 09:59, 14. Jul. 2017 (CEST)Beantworten