Diskussion:Teileinkünfteverfahren/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Tobias heinrich karlsruhe in Abschnitt Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungssteuer?
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Tabelle

Frage eines "Steuer-Nichtfachmannes" zur Tabelle:

Ist das Beispiel richtig in Bezug auf die Gewerbesteuer?

In der Tabelle heißt es: "Gewinn Kapitalsgesellschaft nach GewSt (Bruttodividende)"

Die Gewerbesteuer darf ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Dies sollter zur Vermeidung von Missverständnissen in der Tabelle berücksichtigt werden.


Die Kritik ist korrekt! Ebenso : was bedeutet in der Tabelle der Bezug zu "vorher" ? Vorher gab es das 1/2 Einkünfte Verfahren in 2008 zB auch mit 15% KöSt Satz und damit war der Betrag, den der Gesellschafter erhielt höher und nicht niedriger. Unverständlich!

Genau den letzt genannten Punkt wollte ich auch ansprechen. Das ist total unlogisch, wie es im Text heißt ist der Steuerfreisatz zurückgefahren worden. Also muss es früher geringer gewesen sein. Ich saß grade vor meinem BWL Skript (externes Rechenwesen...) und habe ungläubig geguckt. :) Hoffe das ändert mal jemand, vllt. hat die Bundesregierung das ja zu Propaganda Zwecken hier veröffentlichen lassen. :)
besser? --Tobias heinrich karlsruhe 20:45, 5. Jan. 2009 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 13:59, 3. Dez. 2010 (CET)

Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungssteuer?

Wie müssten GmbH-Gewinnausschüttungen an einen Gesellschafter besteuert werden? Per Teileinkünfteverfahren oder per Abgeltungssteuer? Dies geht m.E. aus dem Artikel nicht eindeutig hervor. So wie ich den Artikel verstehe, muss hier per Teileinkünfteverfahren besteuert werden. Dies steht dann jedoch im Gegensatz zu einem Artikel des impulse-Unternehmer-Magazins: http://www.impulse.de/politik_steuern/steuer/270019.html?p=2

Auszug: "Mittelständische GmbH-Chefs - oder solche, die es werden wollen - müssen allerdings noch ein Stück weiterrechnen. Wenn sie einen Teil des Gewinns für sich privat abzweigen, langt das Finanzamt erneut zu. Ausschüttungen kosten ab 2009 pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer. Welche Einkünfte die Anteilseigner sonst noch haben - Geschäftsführergehalt, Mieten oder Zinsen - spielt dabei keine Rolle."

Was ist jetzt korrekt?

Grundsätzliche werden die Ausschüttungen mit der Abgeltungssteuer besteuert. Es gibt jedoch unter bestmmten Bedingungen die Möglichkeit freiwillig das Teileinkünfteverfahren zu wählen. Steht aber schon im Artikel. Ich werde mal sehen, ob ich das verständlicher machen kann...--Tobias heinrich karlsruhe 19:48, 5. Jan. 2009 (CET)
besser?
Sie schreiben eben (zwei Absätze drüber): "Grundsätzliche werden die Ausschüttungen mit der ABGELTUNGSSTEUER besteuert.". Im Artikel steht jedoch noch: "Werden Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder von einer Personengesellschaft vereinnahmt, tritt an die Stelle des bisherigen Halbeinkünfteverfahrens ein TEILEINKÜNFTEVERFAHREN. Im Einzelnen (aber nicht abschließend!): Ausschüttungen". Noch einmal, was gilt jetzt bei Ausschüttungen, Abgeltungssteuer oder Teileinkünfteverfahren? Bitte dementprechend im Artikel korrigieren bzw. eindeutig (ohne Widersprüche) darstellen. Besten Dank!
Bite um Formulierungsvorschlag. Der regelfall im Gesetz ist die Besteuerung mit Abgeltungssteuer. Für betsimmte Fälle (siehe Artikel) gilt jedoch statt dessen das Teileinkünfteverfahren oder kann das teileinkünfteverfahren gewählt werden.
Bitte entweder einen Formulierungsvorschlag oder die Info/Frage, wo Unklarhiet herrscht (zum Beispiel: wie wird die Ausschüttung bei Beteiligung im Betriebsvermögen besteuert?), welche Frage ist also nach Lektüre des Artikels noch offen (und bitte erstmal eine und nicht "alles"). gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 10:03, 8. Jan. 2009 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 14:00, 3. Dez. 2010 (CET)