Diskussion:Teileinkünfteverfahren

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Scripturus in Abschnitt Teileinkünfteverfahren ETF Fondspolice
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Frage

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Annahmen: Der Einzelunternehmer hält die Beteiligung im Betriebsvermögen (aber kein Gewerbebetrieb). Hat das Auswirkungen? Oder bleibt es beim Teileinkünfteverfahren? Oder ist doch die Abgeltungssteuer anzuwenden da es sich um keinen Gewerbebetrieb handelt??? _ _ _ _ _ (nicht signierter Beitrag von 77.188.252.255 (Diskussion) 22:33, 29. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Ich wüsste nicht, warum hier nach Gewerbe und Nicht-Gewerbe unterschieden werden sollte. Bitte Begründung zur Rückfrage, ich denke der Artikel ist eindeutig... gruß to--Tobias heinrich karlsruhe 14:01, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten

FEHLER

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Irgendwie stimmt die Berechnung entweder bei Leitendenen Angestellten oder Geringverdiener für 2007 und damit bei den Prozentangaben nicht. Bei beiden steht die Dividende mit 58,90. Dieser Betrag wäre bei 25% Körperschaftssteuer falsch (100-20gewerbe-25körperschaft-1,38SOli=54,62) Bei Geringverdienern steht zwar nur 20 € für Körperschaftssteuer womit der Betrag 58,90 stimmen würde, aber wie kommt der bei 25% zustande?) (nicht signierter Beitrag von 78.54.8.153 (Diskussion) 08:13, 7. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Die Berechnung beim Geringverdiener ist richtig: 2007 war die Gewerbesteuer noch als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die KSt beträgt daher 25 % von (100-20=) 80 €, also 20 €. Das muss aber natürlich beim leitenden Angestellten genauso sein.217.110.209.235 14:12, 25. Nov. 2016 (CET)Beantworten

VERALTET

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Die angegebenen Rechenbeispiele sind aus dem Jahr 2009. Es wäre gut, wenn ein aktuelleres Beispiel hinzugefügt wird. Beispielsweise ist ja möglicherweise der Solidaritätszuschlag weggefallen. --79.199.220.48 09:59, 7. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Teileinkünfteverfahren ETF Fondspolice

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Ähnlich wie der Begriff "Halbeinkünfteverfahren" wird auch "Teileinkünfteverfahren" im Kontext von Fondspolicen verwendet, obwohl diese Nutzung wissenschaftlich nicht so weit verbreitet ist wie bei anderen Kapitalanlagen. Aufgrund der mehrdeutigen Nutzung dieses Begriffs ist eine Weiterleitung auf die Seite Versicherungsmantel sinnvoll, damit Leser schneller das finden, wonach sie suchen, auch wenn es nur umgangssprachlich so heißt. --Lavawolke (Diskussion) 17:00, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Der Verweis auf Versicherungen ist irreführend, daher hatte ich ihn zurückgesetzt. Der Begriff Teileinkünfteverfahren wird steuerlich-fachsprachlich für einen bestimmten Kontext (§ 3 Nr. 40 EStG: Dividenden und andere Einkünfte im Zusammenhang mit Körperschaftsbesteuerung) verwendet und auch nur dort. Die werbesprachlich (und eben gerade nicht umgangssprachliche) Nutzung auf werblichen Websites für die hälftige Steuerbefreiung von Versicherungserträgen ist kein wikipedia-relevanter Beleg. Die steuerliche Fachliteratur verwendet den Begriff im Versicherungskontext nicht (sondern z.B. "hälftige Steuerbefreiung"). Zudem ist der Link auf den Artikel Versicherungsmantel nicht erklärend und in meinen Augen falsch, da dort nur eben jene Vertragsgestaltung beschrieben wird (leider auch unbelegt und mit werblicher Tendenz), aber nicht die hälftige Steuerbefreiung bei Versicherungserträgen an sich, die ja viel mehr Relevanz hat außerhalb von Fondsgestaltungen. Gruß --Scripturus (Diskussion) 00:34, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wie bereits bei der Diskussion zum „Halbeinkünfteverfahren“ (der dem Teileinkünfteverfahren eben ähnlich ist, weshalb ich diese nun gemeinsam bewerte) erwähnt, verwenden große etablierte Finanz-Informationskanäle wie Finanztip (Online-Geldratgeber mit Millionen Lesern) und Finanzfluss (einer der größten deutschen Finanzkanäle auf YouTube) den Begriff "Halbeinkünfteverfahren" im Zusammenhang mit Fondspolicen. Diese Nutzung hat keine werbliche Absicht, da diese Kanäle keine Versicherungen verkaufen. Stattdessen zielt sie darauf ab, komplexe steuerliche Sachverhalte für die breite Öffentlichkeit verständlich zu machen.
1. Mehrdeutigkeit und Etablierung in der Umgangssprache:
Der Begriff „Teileinkünfteverfahren“ wird nicht nur im Kontext von Dividenden verwendet, sondern auch im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten, wie Fondspolicen. Diese mehrdeutige Nutzung ist in der Praxis weit verbreitet, wie die Beispiele von Finanztip und Finanzfluss zeigen. Sprache entwickelt sich durch ihre Verwendung, und viele umgangssprachliche Begriffe haben sich durch häufige Nutzung etabliert. Ein Verweis auf den „Versicherungsmantel“ hilft Lesern, die nach dem steuerlichen Kontext von Versicherungserträgen suchen, schneller die relevanten Informationen zu finden.
2. Wichtigkeit der Weiterleitung:
Ohne die Weiterleitung könnten Leser ausschließlich auf den Wikipedia-Artikel stoßen, der die Begriffe nur im Zusammenhang mit Dividenden behandelt. Dies könnte zu Verwirrung führen, da der Begriff in der Praxis auch im Versicherungskontext verwendet wird. Eine umfassende Information ist notwendig, damit Leser die verschiedenen Bedeutungen und Anwendungen des Begriffs verstehen. Dies ist besonders wichtig, um die Nachteile einer Nutzung durch Versicherungsgesellschaften zu erkennen, die möglicherweise nur die Vorteile betonen.
3. Vergleichbare umgangssprachliche Wörter:
Es gibt zahlreiche Beispiele für umgangssprachliche Wörter, die sich durch ihre häufige Verwendung etabliert haben und auf Wikipedia als Weiterleitungen zu spezifischen Artikeln dienen. Diese Praxis ermöglicht es, dass Leser schneller und effizienter die gewünschten Informationen finden. Die Aufnahme des Verweises auf den „Versicherungsmantel“ folgt diesem bewährten Muster.
4. Relevanz und wissenschaftlicher Kontext:
Obwohl die steuerliche Fachliteratur den Begriff „Teileinkünfteverfahren“ hauptsächlich im Zusammenhang mit Dividenden verwendet, ist die umgangssprachliche Nutzung im Versicherungskontext dennoch relevant. Die Beibehaltung des Verweises trägt zur Vollständigkeit der Information bei und reflektiert die tatsächliche Verwendung des Begriffs in der Praxis. Zudem ermöglicht sie es den Lesern, sich umfassend zu informieren und mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Insgesamt ist die Weiterleitung des Begriffs „Teileinkünfteverfahren“ auf die Seite „Versicherungsmantel“ gerechtfertigt und notwendig. Sie dient der besseren Information der Leser und berücksichtigt die tatsächliche Verwendung des Begriffs in der Praxis. --Lavawolke (Diskussion) 11:31, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Na ja, das ist alles in allem unbelegt (Theoriefindung). Die Begriffe sind mir in meiner beruflichen Praxis und in der Fachliteratur in dem behaupteten Kontext noch nicht begegnet. Ich sehe keine Begründetheit für die Weiterleitungen. Insbesondere nicht auf ein Lemma, wo die Begriffe nicht erklärt, sondern nur am Rande erwähnt werden. Aber vielleicht möchten sich andere auch dazu äußern? --Scripturus (Diskussion) 00:03, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Zustimmung zu der Einschätzung von Scripturus. Mir scheint, dass es Lavawolke eher darum geht, die Aufmerksamkeit auf ein Versicherungsprodukt zu lenken.Este (Diskussion) 10:56, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Da keine weiteren Diskussionsbeiträge erfolgt sind, habe ich den Begriffsklärungshinweis entfernt. --Scripturus (Diskussion) 01:02, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten