Diskussion:Telekommunikations-Überwachungsverordnung

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Die Informationen beziehen sich auf die alte TKÜV. Der Text der aktuellen findet sich über den ersten Weblink. --89.247.58.119 16:04, 7. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]


Wer sitzt eigentlich am anderen Ende der Überwachungskabel? Welche Behörde empfängt die Daten und wertet sie aus? -- Vinci 23:45, 7. Dez 2004 (CET)

Hallo Vinci, im Abschnitt Umsetzung des Artikels habe ich Deine Fragen zum Teil beantwortet. --Thüringer ☼ 01:00, 19. Jan 2005 (CET)

Weiterleitung TKÜV zu Telekommunikations-Überwachungsverordnung[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe es für sinnvoll empfunden, eine Weiterleitung von TKÜV auf Telekommunikations-Überwachungsverordnung anzulegen und dies bereits getan. Einwände?

Absolut korrekt und sinnvoll! Danke dir! --Nikolaus 13:53, 1. Mär 2005 (CET)

Probleme des Netzverkehrs[Quelltext bearbeiten]

Bei manchen Providern sorgt die Überwachungsanlage dafür das gewisse Packete gefiltert und verfälscht werden (z.b. BT Ignite). So funktioniert zum Beispiel das StartTLS Kommando für TLS Verbindungen eines SMTP Servers nicht mehr. René Drießel 13:52, 2. Feb 2006 (CET)

Pflicht zur Erfassung und Übermittlung von Kundennamen und -anschrift?[Quelltext bearbeiten]

Ich konnte in der verlinkten Fassung der TKÜV ([1]) nirgends finden, dass Kundennamen und Anschrift (bei Vertragsbeginn) erfasst und (bei einer Abhörmaßnahme oder dergleichen) an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden müssen. Kann mir da bitte jemand die genaue Stelle im Gesetzestext zeigen? --RokerHRO 09:52, 14. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]