Diskussion:Telematikinfrastruktur
Werbetext
[Quelltext bearbeiten]Offensichtlich ein Werbetext. Quellen/Belege für die meisten Behauptungen fehlen. --15:36, 9. Jul. 2019 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von 80.151.127.252 (Diskussion) )
- Hier wäre Mitarbeit gefragt. "Werbetext" finde ich unangemessen, da für die Telematik keine Werbung gemacht werden muss, denn es ist ein gesetzlich verordnetees System. Einzelne Anbieter werden nicht bevorzugt. Wenn die IP also was an (objektiv fehlenden) Belegen beizutragen hätte: Her damit! Inhaltlich erscheint es mir halbwegs angemessen, wenn auch verbesserungsfähig... Wenn das nur mal gesichtet werden würden täte... Der Käptn (Diskussion) 00:25, 11. Jul. 2019 (CEST)
- Ich stimme zu, dass sich dies wie ein Werbetext liest. Insbesondere die massiven Probleme des Entwicklungsprozesses werden hier nicht einmal erwähnt. Auch, dass das Vorhaben seit Anfang der 2000er existiert: Seit 2003 eine gesetzliche Regelung hat, aber erst 2015 eine Frist zur Fertigstellung auf 2018 gesetzt wurde. Von den ganzen bislang noch offenen Fragen bzgl. Datenschutz und -sicherheit ganz zu schweigen. Eine Quelle ist z.B. der Bericht des Bundesrechnungshofes von 2019 "über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur" --Makkonen (Diskussion) 08:16, 24. Jun. 2020 (CEST)
- Der Konnektor ähnelt einem DSL-Router? Aber klar! Gibt nur zwei kleine Unterschiede: Der Konnektor hat kein DSL-Modem, und er funktioniert nicht als Router. --Jost Riedel (Diskussion) 23:59, 7. Jul. 2020 (CEST)
- Aus Interesse, da das für meine Prüfung sicher relevant sein wird, aber wir in der Ausbildung davon nichts erfahren haben bislang (oder ich nicht aufmerksam war...):
- 2003 - welche gesetzliche Regelung?
- Vielen Dank im Voraus --62.216.208.5 21:38, 16. Dez. 2022 (CET)
- Ich stimme zu, dass sich dies wie ein Werbetext liest. Insbesondere die massiven Probleme des Entwicklungsprozesses werden hier nicht einmal erwähnt. Auch, dass das Vorhaben seit Anfang der 2000er existiert: Seit 2003 eine gesetzliche Regelung hat, aber erst 2015 eine Frist zur Fertigstellung auf 2018 gesetzt wurde. Von den ganzen bislang noch offenen Fragen bzgl. Datenschutz und -sicherheit ganz zu schweigen. Eine Quelle ist z.B. der Bericht des Bundesrechnungshofes von 2019 "über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur" --Makkonen (Diskussion) 08:16, 24. Jun. 2020 (CEST)
Kritik an der Telematik wegen Sicherheitslecks
[Quelltext bearbeiten]Sollte man doch unter Kritik berücksichtigen, oder ? https://www.heise.de/ct/artikel/Hinweise-auf-moegliche-Verwundbarkeiten-der-Medizin-Telematik-4635791.html (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:C257:8600:54A6:165E:B1E2:D19E (Diskussion) 08:20, 18. Jan. 2020 (CET))
VSDM
[Quelltext bearbeiten]Im Rahmen des Versichertenstammdatenmanagements werden keine Diagnosedaten übertragen, diese sind nicht Teil der Stammdaten. Quelle z.B. die Beschreibung des Datenmodells im Implementierungsleitfaden, Abschnitt zu VSDM, der gematik:
https://fachportal.gematik.de/fileadmin/Fachportal/Downloadcenter/Implementierungsleitfaeden/gemILF_PS_V2.20.2.zip --217.111.83.126 17:20, 21. Feb. 2024 (CET)
- stimmt, habe den Artikel dementsprechend geaendert. arved (Diskussion) 18:57, 21. Feb. 2024 (CET)