Diskussion:Theelacht

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In der Einleitung heißt es: … der weltweit älteste genossenschaftliche Zusammenschluss, und in Ursprünge: Die Theelacht ist in ihrer Art die älteste Genossenschaft in Europa.. Wie geht es zusammen? Gruß -- Sozi Dis / AIW 16:51, 25. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Da besteht ja kein Widerspruch. Man könnte aber den zweiten Satz von "in Europa" zu "weltweit" oder "der Welt" ändern. Bei Gelegenheit recherchiere ich das nochmal und ändere das, sofern sich das "weltweit" bestätigt. ASchudak (Diskussion) 10:57, 27. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]
Moin ASchudak und Sozi. Es ist wohl der weltweit älteste genossenschaftliche Zusammenschluss (und damit auch Europas) siehe hier. ich habe jedenfalls bis dato noch von keiner älteren gehört. Gruß --Matthias Süßen ?! 11:24, 27. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Wer ist denn im Grundbuch beim Amtsgericht Norden als Eigentümer eingetragen? Die Theelacht? Als "Theelacht"? Schwerlich. Ist das Grundbuch so geheim, dass man das nicht weiß? Sind die aktuellen "Theelachter" namentlich bekannt? Wie wird das Register der Theelachter in einer Weise geführt, die dem Grundbuchrecht genügt? --84.142.131.38 14:35, 29. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Genossenschaftsregister - Vereinsregister?[Quelltext bearbeiten]

Ist die Theelacht als Genossenschaft im Genossenschaftsregister eingetragen? Wenn nein, ist sie sonst als "Rechtsperson" vorhanden, etwa -für das Finanzamt- als Verein? --84.142.131.38 15:28, 29. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Geschichte - Zusammenhang zur Niederlage der Normannen bei "Norditi" im Jahr 884 - und mehr[Quelltext bearbeiten]

Falls ein solcher Zusammenhang der Theelacht-Gründung -wie allgemein und auch im Artikel vermutet wird- besteht, so sollte sich ein Zusammenhang zu der Karte herstellen lassen, die zum Artikel aufrufbar ist. Nach dieser Karte liegen die Grundstücke der Theelacht (jedenfalls die, die heute dazu gehören), auf einer Gemarkung, die 884 weit außerhalb der Deichlinie lag. Haben die Norder nach 884 also im Watt liegendes Land unter sich aufgeteilt und Erträge damit erwirtschaftet?

Möglicherweise wurden Grundstücke veräußert, obwohl sie nach meinem Verständnis vom "Recht der Theelacht" doch unveräußerlich sein müssten, - vgl. Arvburen und Koopburen -, aber vielleicht irre ich. Wer weiß das?

Gibt es eine Liste der Theelachter (Erbanteilseigner und Kaufanteilseigner) und der Theelacht-Grundstücke, aus der heraus sich chronologische Verhältnisse erschließen lassen? Wenn ja: Wie lange zurück ist eine genossenschaftliche und wie lange zurück eine grundstücksbezogene Erschließung möglich?

Man sieht, da gibt es mehr als eine Frage ... . --84.142.131.38 14:57, 29. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]