Diskussion:Theo Berger

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 129.187.244.19 in Abschnitt 2036
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"Allerdings war kurz vor seinem Freitod aus humanitären Erwägungen..." ??? (nicht signierter Beitrag von 79.240.83.192 (Diskussion) 00:45, 27. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Kommentar von IP 80.81.27.186 von 14:18, 24. Okt. 2007: Diese ausführliche und zumeist zutreffende Dokumentation über das Leben des Theo Berger ist meiner Ansicht nach aus der Sicht eines Bürokraten geschrieben.

Dennoch bin ich der Ansicht das beide Seiten beleutet und abgewägt werden sollten, was recht und was unrecht war! Außerdem sollte hinterfragt werden wie sich ein jeder in diesen meinst für Ihn nachteiligen Situationen verhalten oder gefühlt hätte.

Vergleich Kneissl

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Anders als hier zieht man es bisher vor, Matthias Kneißl als Roiba zu bezeichnen. Das klingt einigermassen milder (man könnt sogar sagen romantischer) als das Etikett Gewaltverbrecher, das einem Theo Berger verpaßt wurde. Nur: MK hat z.B. nachweislich, anders als Berger, wen auf dem Gewissen. Rechtfertigt der größere Zeitabstand die mildere Sicht (Robinhoodisierung, leicht sozialromantischer Dreh, vgl. den jüngsten Film über MK) oder ist das sonst irgendwie inhaltlich gerechtfertigt, hier begrifflich ungleich zu behandeln ? - Danke ! - (nicht signierter Beitrag von Oenie (Diskussion | Beiträge) 10:03, 5. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

(Nur) 36 Jahren hinter Gittern ?

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Zwei Wochen nach dem 20. Geburtstag wurde Berger verhaftet. Zwischen Frühjahr 1963 und Frühjahr 1969 war er nur ca. 2 Jahre draußen. Wenn er (nur) 36 Jahre in Gefängnissen verbracht hätte, fehlen aber noch mindestens 3 Jahre auf 26 Jahre in "Freiheit". Wo sind die ? Denn die Strafaussetzung war laut Artikel nur kurz, 1985/86. Also es drängt sich der Eindruck auf, dass er deutlich länger als 36 Jahre im Gefängnis war. --Oenie 16:23, 30. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

2036

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„Er wäre erst im Jahre 2036 wieder entlassen worden.“ So lange Haftstrafen gibt es hier doch gar nicht, es wird doch niemand zu über 30 Jahren verurteilt, wenn dan lebenslänglich. --Chricho 22:50, 31. Dez. 2010 (CET)Beantworten

  • Stimmt schon. Natürlich ging das. Aber nicht mit "lebenslänglich", sondern mit mehrmaliger Verurteilung zur zeitigen Höchststrafe plus Sicherungsverwahrung / Siehe Diskussionsbeitrag bei Lebenslange Freiheitsstrafe. Vgl. den Fall Theo Berger. Mehrmals zur zeitigen Höchststrafe verurteilt und dazu Sicherungsverwahrung. Das ergibt tatsächlich lebenslange Freiheitsstrafe. Nicht so wie im Regelfall, wo zwar formell "lebenslange" Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die aber nach maximal 18 oder 20 Jahren beendet ist.--Oenie 16:02, 23. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ohne Belege gehört die 2036-Behauptung nicht in den Artikel. Laut Artikel-Quelle wurde er 1987 zu 12 Jahren Haft und 10 Jahren Sicherheitsverwahrung verurteilt, wäre also 2009 freigekommen. --Roentgenium111 (Diskussion) 13:57, 9. Dez. 2016 (CET)Beantworten
zu weiteren 12 Jahren Freiheitsstrafe und 10 Jahren Sicherungsverwahrung, heißt es... (Der Einwand und die Berechnung wirken wiederum etwas zu simpel angesichts der kaum noch zu übersehenden Verurteilungen und "Strafreste"). --129.187.244.19 11:25, 3. Jan. 2018 (CET)Beantworten