Diskussion:Tierpornografie

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 2A01:599:41E:CAC4:270C:657F:6C1D:9804 in Abschnitt Artikelbild?
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Meines Wissens erfüllt die bloße Weitergabe nicht zwingend den Tatbestand der Verbreitung. Daher ist die Weitergabe an eine einzelne Person aus dem Bekanntenkreis im Allgemeinen erlaubt.

Daniel Kaiser Freiburg 12:56, 4. Okt 2006 (CEST)

Tötung von Tieren[Quelltext bearbeiten]

Entschuldigt bitte das Querverlinken, aber da ich mir nicht sicher bin wohin meine Diskussion gehört habe ich sie bim Artikel Sodomie gestartet, allerdings betrifft sie auch diesen Artikel. Evtl. könnt ihr mir dort weiterhelfen. Danke!

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Sodomie#T.C3.B6tung_von_Tieren (nicht signierter Beitrag von Eike87 (Diskussion | Beiträge) 16:19, 24. Okt. 2008)

Artikelbild?[Quelltext bearbeiten]

„Nach dieser Vorschrift ist unter anderem die Verbreitung, Weitergabe und Zugänglichmachung tierpornografischer Darstellungen (...) verboten.“ – fällt das Artikelbild dann nicht auch unter das Verbot? --ClemiMD 12:50, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Nein, da es Kunst ist... Mfg --PentiumII 17:30, 7. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Lolicon ist auch Kunst und dennoch als kinderpornographisch verboten, wo genau ist hier der Unterschied? Die Formulierungen im StGB sind vergleichbar. --2A01:599:41E:CAC4:270C:657F:6C1D:9804 17:03, 5. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Besitz nicht erlaubt[Quelltext bearbeiten]

Besitz ist nicht erlaubt, da es vorrätig gehalten wird. Zumindest nicht, wenn man es verbreiten möchte. Vgl. http://dejure.org/gesetze/StGB/184a.html.

-- 92.73.102.131 01:56, 30. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Besitz und Vörrätig-halten zum Zwecke der Verbreitung sind aber nicht dasselbe. Beabsichtigte der Gesetzgeber ein Besitzverbot, träfe er eine explizite rechtliche Regelung, so wie sie im Falle der Kinderpornographie besteht. Näheres zur Begriffsbestimmung dürfte sich in den Strafrechtskommentaren, z.B. Tröndle&Fischer finden. -- 78.42.104.13 16:28, 2. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Tiere & Tiere[Quelltext bearbeiten]

Wie nennt man das? --ggis 23:14, 7. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Natur! -- 91.43.12.139 21:24, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Das könnte man auch bei dem sagen, was bei menschl. Pornografie gefilmt wird. Gemeint sind entsprechende Medien-Aufzeichnungen. -- ggis 17:15, 7. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Du meinst, wie man Pornos nennt, in denen zwei Tiere Sex haben? Wahrscheinlich auch Tierporno. Womöglich gibt es dafür aber auch keinen Fachbegriff (wenn es einen gibt, wäre er aber interessant, ihn im Artikel zu erwähnen, vielleicht sogar mit Absatz und Rechtslage!), weil es keinen Markt dafür gibt. Tierpornographie (Mensch+Tier) lässt sich „vermarkten“ (zumal Menschen da auch aktiv mitmachen können), Tierpornographie (Tier+Tier) dürfte aber nicht sonderlich viele Leute interessieren. Na ja, das ist eh nur Theoriefindung, was ich hier von mir gebe. Heutzutage gibt es ja für fast alles Sexuelle einen Begriff, egal wie wenige sowas anturnend finden...--LaBumm 06:43, 20. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
die ip hat das ziemlich verkürzt aber richtig auf den punkt gebracht, mit dem begriff natur. pornographie involviert zwangsläufig menschen, wenn der akt ausschließlich zwischen tieren stattfindet ist das in unserem begriffskanaon eine tierdokumentation. zumal der sex zwischen tieren (zumeist) arterhaltenden charakter hat hebt er sich auch darüber vom sex zwischen menschen ab. irgendwelche spekulationen über die ausweitung des tierpornographiebegriffs auf sex zwischen tieren sind daher reichlich absurd Bunnyfrosch 16:31, 20. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
„Man wird ja wohl noch fragen dürfen.“ ;-)
Im Ernst: Klar gibt es Tierdokus, die Kopulation zeigen, aber kannst du allein aufgrund obiger Überlegungen ausschließen, dass es keine pornografischen/pornografieähnliche Miedenaufnahmen/genre(s) + Abnehmer gibt? Die philosophisch-anthropologische Unterscheidung von rein arterhaltender Tierkopulationen einerseits und zweck-heterogenenem Menschensex andererseits ist nach Stand der Forschung überholt, ein relativ bekanntes Beispiel sind Bonobos. Und auch der Rückgriff auf „unseren begriffkanon“ scheint, mit Verlaub, nur auf dem Teller des eigenen Alltagswissens zubereitet. Mir geht es da ähnlich, deshalb ja auch die lemmabezogene Frage, die vielleicht unbeantwortet bleiben wird (tut das weh?), aber so scheint mir doch sehr eine Unmöglichkeitserklärung aus dem Bauch heraus zu sein. ggis 02:58, 5. Jul. 2011 (CEST), umgestellt 18:07, 5. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Sachlage andere Länder[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt die Gesetzeslage in anderen Ländern. Z. B. ist es in Frankreich legal.--Falkmart 21:45, 13. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Freiwillige Teilnahme[Quelltext bearbeiten]

Was ist wenn die Tiere das freiwillig machen? Es gab da mal so einen Berner Sennhund, also eine Hündin, und das ging immer von ihr aus. Ist das dann auch illegal? -- 93.218.47.120 18:10, 12. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Wider verboten[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens habe ich Kürzlich Gelesen das es wider Verboten werden soll. (nicht signierter Beitrag von NS2012 (Diskussion | Beiträge) 17:48, 4. Okt. 2012 (CEST)) Beantworten