Diskussion:Traditionsschiff

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Wieso ist die Alex ein Beispiel für ein Traditionsschiff, wenn ein Kriterium eine Rumpflänge von bis zu 55m ist? Geht's um die LWL oder um welches Maß? Möglichst ergänzen. --Ibn Battuta 07:00, 3. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

erledigt, --CeGe 16:57, 8. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Einleitende Definition, GSHW?[Quelltext bearbeiten]

Einleitend steht stand da im Artikel: „Ein Traditionsschiff ist kein Schiffstyp im eigentlichen Sinn, sondern eine Schiffsbetriebsform.“ Verdutzt reibt sich der Travemünder Hafenbesucher die Birne: Dass „Traditionsschiff“ ein „bestimmter Schiffstyp im eigentlichen Sinn“ sei hat wohl noch nie jemand behauptet. Aber die alte Passat soll eine „Schiffsbetriebsform“ sein?

Was ist mit dem 70 Jahre alten Eigner eines 80 Jahre alten Ewers, der nie auf die Idee kam, ein „Betreiberkonzept, welches u.a. dem langfristigen Erhalt der Schiffe und der Vermittlung des maritimen Erbes dient“ zu verfassen, noch sich in einer „Einzelprüfung“ darum bemüht hat, dass sein Pott „als Traditionsschiff anerkannt wird“? Worauf schippert der jetzt durch die Gegend, nicht mehr auf einem „Traditionsschiff“?

Zum Glück interessiert weder Hafenbesucher noch Ewer-Eigner die Definition gem. Kategorienkatalog GSHW, die in diesem Artikel in den Vordergrund gestellt wird, ohne dass GSHW überhaupt erläutert wird. Per Weblink auf deren Homepage weitergeleitet, erfahre ich, dass dies der „Dachverband der deutschen Traditionsschiffe“ ist. Dass der sich nicht „DDT“ abkürzt, ist ja noch verständlich, dass dies die „Gemeinsame Kommission für historische Wasserfahrzeuge“ (also wohl GKHW?) ist, erfährt man erst nach längerem Suchen, woher aber das S in der Abkürzung wohl stammt, schon gar nicht mehr.

Vermutlich werden sich auch österreichische Besitzer eines Traditionsschiffs schon über die Anmaßung gewundert, nicht aber um eine derartige Anerkennung aus Hamburg nachgesucht haben.

Der GHK/SW schreibt auf der Homepage. „Sollten Ihnen Inhalte zu bestimmten Themen auf dieser Seite fehlen, schicken Sie uns gern eine mail oder rufen Sie uns in unserer Geschäftsstelle an! Wir bemühen uns um eine zügige Vervollständigung.“ Kann man bei Gelegenheit ja noch machen. Aber den Artikel(-teil) schicken wir wohl am besten erstmal nach GSHW ...

Schlägt vor: ThoKay 23:38, 31. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Nein, aber offensichtlich ist da noch nicht so hoher Regelungsberdarf duch den Gesetzgeber. Lt. Internetseite gibt es aber eine Kommission Binnen --CeGe 12:14, 9. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Beitrag von Benutzer:141.91.240.162 / CeGe (hierher verschoben)[Quelltext bearbeiten]

Ich erlaube mir zunächst einmal, die Einfügungen von CeGe in meinen obigen Beitrag hierher zu verschieben, damit Rede und Gegenrede unterscheid- und nachvollziehbar bleiben. --ThoKay 20:41, 5. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

„Dass „Traditionsschiff“ ein „bestimmter Schiffstyp im eigentlichen Sinn“ sei hat wohl noch nie jemand behauptet.“

Doch, derjenige, der einst diesen Artikel unter Schifftstyp kategorisiert hat :-) --CeGe 15:31, 5. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Diese Kategorisierung war unzutreffend und wurde von mir geändert. Trotzdem gehört m. E. die Kritik an einer Fehlkategorisierung nicht in die einleitende Erläuterung des Stichworts. --ThoKay 08:57, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

„Aber die alte Passat soll eine „Schiffsbetriebsform“ sein?“

Nein, sondern sie ist eben kein "Traditionsschiff" im rechtlichen Sinne, sondern wenn, dann im Volksmund --CeGe 15:31, 5. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
D'accord. Auf solche Unterscheidungen sollte der Artikel m. E. aber erst eingehen, nachdem darin zuerst der Gehalt von "im rechtlichen Sinne" und der Unterschied zu „Volkmunds Verständnis“ erläutert wird. --ThoKay 08:57, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Okay, die Einleitung sollte auch nicht als Kritik gedacht sein-sondern als Erläuterung. Vielleicht kann man sich darauf einigen, wie folgt einzuleiten (O.ä): Die Bedeutung des Wortes "Traditionsschiff" wird in zwei verschiedenen Sachzusammenhängen genutzt, zum einen
  • im Volksmund in unspezifizierter Form,

zum anderen im

„Worauf schippert der jetzt durch die Gegend, nicht mehr auf einem „Traditionsschiff“?“

Zum Glück eben nicht, sondern auf einer Yacht-was ihn freut, weil er sonst bestimmte Sicherheitsbestimmungen und Besatzungsvorschriften beachten müsste!. S.a. Sportbootführerschein --CeGe 15:31, 5. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Nachdem ich mich zwischenzeitlich durch einige weitere Dokumente gelesen habe, verstehe ich die vorstehende Aussage zumindest ansatzweise. Aus dem Artikel ging und geht das aber bisher nicht hervor. --ThoKay 08:57, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Deswegen QS

„Vermutlich werden sich auch österreichische Besitzer eines Traditionsschiffs schon über die Anmaßung gewundert, nicht aber um eine derartige Anerkennung aus Hamburg nachgesucht haben.“

Das mag sein, w.o. angemerkt betrifft es das deutsche Recht, also wäre eine Betrachtung durch andere Landsmänner sicher willkommen (Baustein mal gesetzt), --CeGe 15:31, 5. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Wie oben angemerkt, sollte im Artikel benannt und erläutert werden, welche Rechtslage in Deutschland gilt und welche rechtliche Bedeutung die angeführten Passagen in Deutschland haben. So, wie es bisher dastand, hörte es sich (überzeichnet) so an: „Egal, was Du bisher über Luft gedacht hast, jetzt definiere und genehmige ich die. Und in Zukunft kauf Dir vorm Atmen erstmal bei mir ne Plakette.“ --ThoKay 08:57, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Und jeder versucht sich halt im Verbessern und lernt immer dazu. --CeGe 10:25, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Wir oben ersichtlich hat der letzte Autor offensichtlich Probleme mit Hamburg, oder der GSHW, die er deutlich als POV einfließen läßt: Der Verein Gemeinsame Kommission für historische Wasserfahrzeuge GSHW e. V. ist nach dem Selbstverständnis ein „Dachverband der deutschen Traditionsschiffe“. Ob man es mag oder nicht, GSHW und DSV haben in Deutschland leider soviel zu sagen, daß einiges in Gesetzen mündet, die man als Segler kennen sollte. Und da ich keinen Edit-War starten will, mal dieser Baustein. --CeGe 16:03, 5. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Der "letzte Autor" soll ich wohl sein. Aktuell habe ich weder mit Hamburg noch mit dem GSHW, sondern mit dem Artikel Probleme. Falls mein Versuch, zu erläutern, was GSHW überhaupt ist - das fehlte bis dahin im Artikel gänzlich - als „zu POVig“ angesehen wird, bitte ich um Korrektur aus - anscheinend - berufenerem Munde. Falls bereits die Formulierung „nach dem Selbstverständnis“ als anstößig empfunden wird, kann sie auch durch „nach § 2 (2) seiner Satzung“ ersetzt werden. Falls das (unfreiwillig komische) „Dachverband (von) Schiffen“ gemeint sein sollte: das entstammt nicht meiner Feder, sondern ist der GSHW-Homepage entnommen. Über die Einflussnahme des GSHW auf „Gesetze, die man als Segler kennen sollte“ habe ich, mit Ausnahme von „siehe auch: Schiffssicherheitsverordnung“, nichts weiter geschrieben. Umsomehr fehlt der Sachverhalt offensichtlich im von CeGe zuvor verfassten Text.
:-). Also, was die GSHW angeht, bin zumindest ich nicht berufener, aber den Vorschlag mit § 2... finde ich gut. Ebenso würde ich vorschlagen die " beim anerkannt zu entfernen. Soweit ich es sehe, ist die GSHW schon ein "Dachverband", und zwar für die Traditionsschiffe, welche in der SportSeeSchV genannt werden, also die "rechtlichen". Ich bin auch kein Freund der Superregulation, aber wenn der GSHW nicht wäre, wäre es vermutlich so, daß die Traditionsschiffe, (wie z.B. die Alex) unter die Sicherheitsbestimmungen der SeeBG fallen würden-dank der Lobby der Berufsschifffahrt... (das kann ich leider nicht mit Quellen belegen, deswegen kommt es von mir aus nicht in den Artikel) --CeGe 10:36, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Einen neutralen Standpunkt habe ich allerdings mit Sicherheit nicht gegenüber der bisher im Artikel vertretenen Auffassung, ein „Traditionsschiff“ sei im deutschsprachigen Raum generell nur das, was der GSHW als „Schiffsbetriebsform“ definiere oder anerkenne. --ThoKay 21:35, 5. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Das sollte auch so nicht verstanden werden, insofern ist hier sicherlich eine deutliche Trennung notwendig. Ich hab erstmal mein bestes gegeben, selbst wenn es offensichtlich nicht ausreicht :-) --CeGe 10:36, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Habe „nach § 2 (2) seiner Satzung“ eingesetzt; da es dort aber nur heisst "Die GSHW wird im Sinne dieser Zweckbestimmung als Dachverband tätig." geht die vorherige Ausweisung als Zitat so nicht mehr, also Tüdelchen weg. - Die monierten Anführungsstriche bei „anerkannt“ sind nun ebenfalls weg. --ThoKay 22:31, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Dann hat sich das mit der Neutralität wohl erledigt und ich nehme das mal wieder raus :-) --CeGe 09:51, 7. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ein paar Anmerkungen[Quelltext bearbeiten]

Moien Ihr beiden! Insgesamt gefällt mir der Artikel schon sehr viel besser als früher, ich habe noch ein bißchen selbst darin herumgepfuscht, und hier ein paar weitere Anmerkungen/Anregungen/Fragen/Bitten/usw. Hm, ist ein bißchen ausgeufert... aber Ihr könnt ja ignorieren, was Euch zu viel wird :o)

  • Warum ist "Absprache über die gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen für den sicheren Betrieb von Traditionsschiffen in europäischen Gewässern und von Befähigungszeugnissen für Besatzungsmitglieder von Traditionsschiffen" kursiv? Weil's eine Name ist, oder? Dann würde ich gern mehr darüber lesen.
Wenn ich mehr wüßte, ich habe nur den entsprechenden Text in englischer, deutscher und schwedischer Sprache im Netz gefunden --CeGe 12:14, 9. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
  • Was ist ein "rechtlich bindender" Begriff? Ist es ein rechtlich geschützter? Ein in einem Gesetz definierter? ... "Rechtlich bindend" sind für mich Verträge usw., in diesem Zusammenhang verstehe ich den Ausdruck nicht.
Richtig rechtlich geschützt ist der Begriff eben noch nicht, wird aber in der Gesetzgebeung verwendet, was eben auch zu reichlich Irritationen führt (wie ich bei der Erstellung dieser Seite auch an mir selbst feststelle :-) ). Im Sinne des Gesetzes ist das Traditionsschiff aber eben eindeutig-weißt du was besseres als Wort? --CeGe 12:32, 9. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
  • "Traditionsschiff" ist doch eine Betriebsform (habe ich mal bereits in der Einleitung ergänzt). Kann man dem Laien dazu noch etwas mehr mit auf den Weg geben?
eigener Artikel? --CeGe 12:14, 9. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
  • "Nach der „Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe“, hier in der überarbeiteten Form GSHW (Stand 17. April 2003), sind Traditionsschiffe..." - Das ist die erste Erwähnung der GSHW, da sollte schon etwas mehr Erklärung dazu.
s. Anm. unten, halte ich für die beste Lösung --CeGe 12:14, 9. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Dabei ist mir übrigens aufgefallen, daß im entsprechenden Absatz einige Längenangaben als "Hinterkante Hintersteven bis Hinterkante Vorsteven" definiert werden - müßte es nicht "Vorderkante Vorsteven" heißen? Vielleicht weiß es ja einer von Euch beiden...
Glaube das führt im Moment dazu, daß einige Schiffe keine Traditionsschiffe sein brauchen, weil sie kürzer vermessen werden --CeGe 12:32, 9. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
  • Inwiefern unterscheidet sich die GSHW von der STAG? Die ist doch auch Dachverband... oder? ... ist aber laut GSHW-Seiten ein Mitglied der GSHW [Übrigens, die GSHW ist doch weiblich, oder? Steht doch für "Kommission" (auch wenn ich nicht verstehe, warum sie nicht "GKHW" heißt) und jedenfalls auch so auf ihrer Internetseite.]
Die STAG ist die Sail Training Association - sie spricht also nur eine kleine Untergruppe aller möglichen Traditionsschiffe an. :-) --CeGe 12:32, 9. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Und bei Beschäftigung mit diesem Sachverhalt stelle ich fest, das der externe Link zur STAG hier nur verwirren kann und werde ihn mal, (wie schon den Clipperlink) rausnehmen. Wenn, dann gehört er wohl eher auf die GSHW-Seite ;-) --CeGe 12:41, 9. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
  • "Der Katalog der GSHW hat Empfehlungscharakter..." - welcher Katalog? Bitte erläutern. Eventuell auch Absatz umstellen, damit leichter verständlich: Erst, was soll's, dann wer hat's gemacht und wie, dann Verbindlichkeit (Empfehlungscharakter)... oder?
Hm, ich dachte, mit der Überschrift sei es gesagt-der Kriterienkatalog --CeGe 12:14, 9. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
  • Da taucht dann übrigens zum ersten Mal das Wort "Schiffsbetriebsform" auf. Ist es das nur laut GSHW, aber nicht laut Sicherheitsrichtlinie (vgl. meine Einfügung oben)? Dann bitte oben ändern (was ist es dann stattdessen - laut Sicherheitsrichtlinie?) und unten erklären...
Hups, der Begriff taucht eigentlich schon in der letzten Zeile des vorletzten Absatzes vor dem Inhaltesverzeichnis auf-und müßte nach Anlegen eines Artikels (?, s. Anm. oben) von dort verlinkt werden (find ich) --CeGe 12:14, 9. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
  • (die Listen fangen immer an mit "Traditionsschiffe sind Schiffe, [die ...]", aber nach dem ersten Punkt geht es plötzlich mit vollständigen Sätzen weiter. Bitte die "Einleitung" der Listen mit den Listenpunkten stimmig formulieren. Ich habe zur Zeit die Listenpunkte umgeändert, man kann natürlich genauso gut die Einleitung ändern. Aber bitte entweder oder...) - Allerdings muß noch angepaßt werden: "* Sie können auch so restauriert worden sein, dass sie eine Phase oder Epoche der Schiffsgeschichte dokumentieren und entsprechend betrieben werden können. Sie werden bei der Restaurierung also nicht in den Urzustand versetzt." Ich habe nicht verstanden, ob das eine Alternative zum zweiten Punkt (oder zu den ersten beiden?) ist oder was sonst. "können" ist doch keine Vorschrift. ~überleg~
so wie ich es verstehe, handelt es sich bei der letzten Kategorie um 4 Alternativmöglichkeiten --CeGe 12:14, 9. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
  • Den Abschnitt "Bekannte Traditionsschiffe" finde ich eigentlich überflüssig - schöner wär's, wenn die Schiffe oben einsortiert würden, oder? Denn der werte Leser fragt sich doch eh, zu welcher Kategorie sie nun gehören mögen... Daher wäre ich oben für eine (moderate) Ausweitung der Beispiele, aber unten für deren Streichung.
eigentlich schon-wenn aber jeder Betreiber meint, sein Schiff müsse einsortiert werden, würde der Artikel bald aus allen Nähten platzen. Alternative Kategorie(n) (?), z.B. "Traditionsschiffe (Deutschland)" mit der Erläuterung, hier nur amtlich anerkannte Schiffe einzutragen? Wäre das ein Vorschlag an das Schifffahrtsportal? --CeGe 12:14, 9. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

So, das waren viele Kommentare, ja, aber immerhin waren sie alle konstruktiv gemeint... ~guck zerknirscht~ ...

Benutzername f. IP-Adresse[Quelltext bearbeiten]

PS: He, 141.91.240.162, hol Dir doch mal einen Benutzernamen, dann kann man Dich sehr viel bequemer anreden! :o) ... --Ibn Battuta 03:56, 9. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Dazu erstmal auf die Schnelle-arbeite von einem Rechner, der keine Cookies zuläßt-damit ists leider nicht möglich, mich anzumelden :-( --141.91.240.162 10:19, 9. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Habe das heute mal in Angriff genommen und dann auch soweit korrigiert -- 141.91.240.162 14:43, 20. Feb. 2007 (CET), CeGe[Beantworten]

Da die GSHW doch eine recht umfassende Organisation mit vielen Aufgabenbereichen ist, habe ich mich mal erdreistet, sie bei Wunschlisten, Seefahrt einzutragen. Ich denke, die notwendigen Informationen würden diesen Artikel sprengen. --CeGe 12:14, 9. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich denke, es ist unnötig, die Beispielliste weiter auszubauen, da verm. jeder "sein" Schiff vertreten sehen möchte. Besser: Das jeweilige Schiff mit Quellnachweis auf diesen Artikel verlinken. Daher erdreiste ich mich, zu reverten. --CeGe 19:58, 23. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Seh ich vollkommen ein, aber ich finde auch, dass wenn die Liste nicht erweitert werden soll, sollte Sie wenigstens angepasst werden dürfen. Bei einer Beispielliste sollten mehrere möglichst verschiedene Schiffe genannt werden. Ich sehe also keinen Grund, warum drei Clipper-Schiffe in der Liste sein müssen. Auch den Eintrag der beiden letzteren Schiffen (Johanna und Fortuna) kann man überdenken, zuweil für diese noch nicht mal ein eigener Eintrag in Wikipedia existiert. Aufgrud dessen "erdreiste" ich mich mal, die Liste um ein Schiff, das einfach in so eine Liste gehört, zu erweitern. Wenn man der Meinung ist, dass diese Liste mit sieben Schiffen zu voll ist, kann man einen Eintrag löschen, der einem anderen ähnlich ist.--Southwind 20:53, 23. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
s. Portal Diskussion:Segeln/Mitarbeit#Diskussion:Traditionsschiff#Beispiele--CeGe 18:27, 24. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wurde dort wie folgt diskutiert:

Gebt doch mal Euren Senf dazu. Stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit der Beispiele überhaupt. Kann man ja noch mal drüber nachdenken. Und so. --CeGe 18:26, 24. Apr. 2008 (CEST)

Falls es um den Abschnitt "Bekannte Traditionsschiffe" gehen sollte - der kann meiner Meinung eh raus. Wie schon auf der Diskussionsseite von Dir geschrieben, droht der eh nur auszuufern. Oben gibt es Beispiele - wozu dann unten noch mehr Schiffe genannt werden, leuchtet mir nicht ein. Vermutlich ein Relikt aus alten Artikelversionen (die Liste unten ist, glaube ich, älter als die Abschnitte oben).
Oben fände ich bis zu ca. zwei Schiffe pro Kategorie sinnvoll. Nach den gleichen Kriterien wie Beispiele anderswo: Sie sollten dem Leser helfen, sich ein Bild zu machen. Wikipedia-Artikel sind dafür nicht nötig, Bekanntheit sollte aber vorausgesetzt werden und Bilder sollten auch existieren (wir dürften mittlerweile genug für alle Kategorien haben, oder?); Wikipedia-Artikel haben den Vorteil, daß dort mehr Informationen zu Größe usw. zu finden sind, das dürfte helfen, sich bei wirklichem Interesse ein genaueres Bild von den Beispielen zu machen. Also typische Vertreter, gern jeweils ein Segelschiff und ein Motorschiff. Sollte es untypische Vertreter geben, die Ausnahmen oder Grenzen einer Definition zeigen (oder halt ein "großer" Vertreter wie die Alex, ein kleiner wie irgendein unbekannter Ewer usw.), meinetwegen auch noch. Aber im Zweifelsfall ist weniger mehr. --Ibn Battuta 02:57, 25. Apr. 2008 (CEST) Vielleicht könnten wir ja für die anderen mal Liste der Segelschiffe, auf die ich auch noch gern verlinken würde, einrichten? :o)

Ich haus mal raus. Das Problem mit den Bildern ist, daß ich keine Übersicht habe, welche Schiffe als Traditionssegler eingetragen sind. Einige Schiffe wären von Ihrem Zustand perfekt geeignet, sind aber eben nicht klassifiziert. Deswegen ändere ich daran mal nix. --CeGe 12:10, 30. Apr. 2008 (CEST)

Änderungen seit 03.02.09[Quelltext bearbeiten]

Hallo SW11=Southwind?!

Du bist ja gerade mit umfassenden Umbauten des Artikels befaßt, was ich durchaus begrüße. Was du reinstellst, ist ja super dokumentiert. Nun löscht du aber auch einige Teile (z. B. den meines Erachtens die für unsere Omas sehr hilfreichen Kriterienbeispiele). Insofern würde ich mich freuen, wenn du hier kurz zusammenfaßt, warum du etwas löscht. Dann kann der Artikel auch leichter gesichtet werden und damit der Allgemeinheit zugänglich --CeGe 09:56, 17. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Der zitierte Kriterienkatalog ist nicht mehr zu finden; die Links waren beide gebrochen. Meines Wissens waren die Kriterien auch immer als "vorläufige" bei der GSHW im Netz. Sicher ist, dass nach ihnen nicht gearbeitet wird (bezüglich der Zulassung zum Traditionsschiff) Es gilt immer noch die Definition der Richtlinie von 2003. Gruß SW11 (Nachtrag: 15:18, 28. Feb. 2009 --CeGe 08:51, 5. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Hm-klingt nachvollziehbar. trotzdem ein paar Beispiele für Oma zur Hand? --CeGe 18:58, 2. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Nee; auch für Omas, die ein Traditionsschiff zulassen wollen, gilt die Richtlinie und die Definition derselben. Daher kein weiterer Kommentar. (SW11 /6.3.09)

Da du ggf. mehr im Thema zu sein scheinst, (ich wußte nicht dass nach ihnen nicht gearbeitet wird), kannst du vielleicht auch die korrekte Lizenz zum führen eines (deutschen) Traditionsschiffes nachtragen (ist es bei einem Seeschiff z.B. notwendig SSS oder SHS mit Eintrag zu haben, oder nur bei Gästefahrten und wonach richtet sich das. Die einen sagen so, die anderen so, aber eine Fundstelle hab ich nicht). Schließlich berechtigt der SSS lt. Bestimmung (jedenfalls als ich ihn machte, ja auch zum Führen von Traditionsschiffen bis 25 Meter und einer bestimmten Anzahl von Mitfahrern...)--CeGe 08:51, 5. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Für das Führen eine "Traditionsschiffes" braucht man den Zusatzeintrag. Oder fragst du, ob das "Traditionsschiff" auch dann "Traditionsschiff" ist, wenn du es "zu Privatzwecken" = keine Gästefahrt nutzt? (SW11 /6.3.09)

z.B. das (ich meine zwar es sei so, wie du sagst, aber es muß ja auch Quellen und so geben). Bzw. wann wurde das Gesetz? Es war ja nicht immer so, obwohl es die "rechtlichen" Traditionsschiffe schon vorher gab. Da reichte m. E. es eben einen SSS bzw. SHS zu haben. --CeGe 11:24, 6. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Ab 1992 war es eine besondere "Zulassung", seit 1998 geregelter Zugang durch die Zusatzeinträge. Die ersten Richtlinien für Traditionsschiffe gabs 1991; danach laufende Änderungen. Werd eich bei Gelegenheit nachtragen). Die Quellen findet man zB in der Suchmaschine des Verkehrsblattes mit dem Begriff "Traditionsschiff". Den anderen Teil deiner Frage möchte ich nicht öffentlich beantworten, da sich da gewaltige Rechtlücken auftun könnten.(SW11; 9.3.09)

Dann schick mir doch ne Mail... (gehst auf meine Benutzerseite und dann links in der Leiste unter dem Rubrum Werkzeuge)--CeGe Diskussion 08:54, 10. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]