Diskussion:Traktion

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Rolf Hofmann in Abschnitt Traktion bei Straßenfahrzeugen
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Traktion bei Straßenfahrzeugen[Quelltext bearbeiten]

Die folgende Definition habe ich entfernt, da sie m. E. nicht zutrifft und außerdem formal falsch ist:

"die resultierende Kraft mit der ein Fahrzeug beschleunigt wird. Ist das Fahrzeug radgetrieben, so gilt:
Motorkraft - Schlupf = Traktion. Siehe auch Haftreibung, Schlupf"
.

Da eine Kraft in kp oder Nm gemessen wird und Schlupf in Prozent, können sie nicht voneinander subtrahiert werden. Eigentlich wäre Traktion die potentielle Vortriebskraft, gemessen in kp oder Nm, die dann nur vom Reibwert und der Achslast abhängt, und ich denke, so wird das z. B. bei Traktoren auch gesehen.

Im Sprachgebrauch versteht man aber unter Traktion die Fähigkeit eines Fahrzeugs, vorhandene Antriebskraft in Beschleunigung umzusetzen, so hat z. B. ein VW Käfer auf winterlichen Straßenverhältnissen eine bessere Traktion, als eine Mercedes S-Klasse. Obwohl er mit ca. 600 kg Achslast weniger Antriebskraft umsetzen kann, beschleunigt er besser, als die S-Klasse mit ca. 800 kg Achslast, weil er auch weniger Masse in Bewegung setzen muss, und das ist es, was beim Fahrer als Traktion empfunden wird. --Rolf Hofmann 11:14, 27. Okt. 2006 (CEST)Beantworten