Diskussion:Transfergesellschaft

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 93.122.72.231
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Ich bin jetzt in einer Transfergesellschaft. Deshalb kann ich aus eigener Erfahrung sprechen.

Der Übergang in eine Transfergesellschaft ist nur der Theorie nach freiwillig. Weil alternativ für den zu entlassenen Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Einbußen anstehen.

Ein Jobhunting findet nur soweit statt als das öffentlich zugängliche Quellen wie Online - Jobbörsen angezapft werden.

Die Vermittlungsquote ist stark umstritten. (nicht signierter Beitrag von 85.233.44.235 (Diskussion) 13:35, 20. Mär. 2007‎)

Die Kritik an Transfergesellschaften

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Der Abschnitt enthält sowohl unzutreffende Informationen als auch eine durch nichts belegte Kritik.

1. Es stimmt nicht, dass die Mehrzahl oder auch nur ein großer Teil der Transfergesellschaften "gewerkschaftlich geführt" wäre. Manche stehen den Gewerkschaften nahe, aber mehr nicht. Es gibt inzwischen sehr viele von den Arbeitgebern installierte Transfergesellschaften (und BQGs). Konkrete Zahlen fehlen.

2. Die Transfergesellschaft hat dem Beschäftigungsabbau weder zuzustimmen noch ihn abzulehnen, wie es da heißt. Das ist Sache des Betriebsrates und ggf. der Gewerkschaften, wobei auch die Arbeitnehmervertreter einem Abbau nicht im Rechtssinne zustimmen müssen.

3. Warum sollte es kritikwürdig sein, eigene Fortbildungseinrichtungen zu verwenden, deren Betrieb selbstverständlich Geld kostet?

Ohne jegliche Belege für diese Kritik sollte man sie insgesamt streichen. @127.0.0.1 18:43, 5. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe diese "Kritik" mangels Gegenargumenten jetzt gelöscht und durch einige der Praxis entsprechende Aspekte ersetzt. @127.0.0.1 18:06, 2. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Löschung der Passage Die Kritik an den Transfergesellschaften: Plädoyer für die Wiederherstellung

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Zum Thema Kritik an den Transfergesellschaften wurde folgende Passage gelöscht. Ich plädiere für eine Wiederherstellung. Folgene Passage wurde gelöscht:


In der öffentlichen Debatte um den Einsatz von Transfergesellschaften werden verschiedene Aspekte von Transfergesellschaften von unterschiedlichen Interessengruppen kritisiert.

Die Transfergesellschaften fungieren als Vermittler von Arbeitssuchenden und erbringen somit Dienstleistungen, die eigentlich von der zuständigen Agentur für Arbeit erbracht werden müssen. Den Mitarbeitern in einer Transfergesellschaft werden zudem Leistungen von der Agentur zur Verfügung gestellt, die bei weitem den Umfang der regulären Arbeitslosenbetreuung übersteigen (z.B. durch den bis zu 12- monatigen Bezug von Transferkurzarbeitergeld, dem im Falle der Nicht-Vermittlung ein weiterer Anspruch auf Arbeitslosengeld folgt). Diese ungleiche Behandlung von Mitarbeitern in einer Transfergesellschaft und Arbeitslosen in der regulären

Arbeitsagenturbetreuung wird von verschiedenen Interessengruppen als Problem angesehen. Ein zweiter Problemkontext wird in der mit der Durchführung von Transfergesellschaften beauftragten Gesellschaften gesehen. Die auf das Management von Transfergesellschaften spezialisierten Gesellschaften verfolgen meist weitergehende Interessen als die Vermittlung von Mitarbeitern. So nutzen Gesellschaften mit eigenen Weiterbildungseinrichtungen die Mitarbeiter einer Transfergesellschaft gleichzeitig als Kunden der eigenen Weiterbildungseinrichtung und profitieren somit in doppelter Weise vom Instrument der Transfergesellschaft. Dieses Problem ist auf Grund fehlender Daten nicht genau zu eruieren.

Ein dritter Problembereich wird in der betriebspolitischen Auseinandersetzung und Einigung über Beschäftigtenabbau gesehen. Die weit verbreiteten gewerkschaftlich geführten Transfergesellschaften, meist von gewerkschaftlich angehörenden Bildungseinrichtungen bewirtschaftet, werden von unterschiedlichen Interessengruppen mit dem Vorwurf konfrontiert dem Beschäftigungsabbau nur zuzustimmen, wenn gewerkschaftlich orientierte Transfergesellschaften installiert werden. Weit verbreitet und mit zunehmender Kritik wird in diesem Kontext auch das monetäre Engagement von ehemaligen Betriebsräten als Berater für die entlassenen Beschäftigten in Transfergesellschaften gesehen.



Stellungnahme für die Wiederaufnahme der Passage:

Der Abschnitt gibt allgemeine Argumentationslinien im Hinblick auf die Kritik der Transfergesellschaften wieder. Dieser Abschnitt kritisiert nicht, sondern beschreibt die Kritik, die öffentlich zu diesem Thema geäußert wird. Die Transfergesellschaften sind vor allem 2006/2007 einer massiven Kritik ausgesetzt gewesen. Diese Passage versucht die Hauptlinien dieser Kritik nachzuzeichnen, ohne hier einen Anspruch auf Vollständigkeit für sich zu reklamieren. Die Kritiklinien sind also rein deskriptiv, und untersuchen nicht den Gehalt dieser Kritik. Ebenso geben diese Kritiklinien nicht die Meinung des Autors wieder.

Zu den einzelnen Kritikpunkten:

1. Es existieren einige von Gewerkschaftsseite unterstützte Transfergesellschaften (entweder aktiv, durch Beteiligung, oder passiv durch Einfluss). Die Anzahl dieser Gesellschaften im Gesamtmarkt zu beziffern ist schwierig, denn Zahlen dazu existieren nicht. Aber, dass diese Gesellschaften im Markt weit verbreitet sind, halte ich dennoch für vertretbar.

2. Die Kritik ist berechtigt, denn die Formulierung ist in der Tat unscharf. Es ist richtig, dass nicht die Transfergesellschaften, sondern die Betriebsparteien alleinig über einen Beschäftigtenabbau entscheiden. Die Kritik, die hier oft benannt wird, ist folgende: Die Betriebsräte werden in Personalabbauprozessen von gewerkschaftlicher Seite (z.B.durch die zuständigen Gewerkschaftssekretäre) beraten (hier auch wieder die Einschränkung, sicherlich nicht alle!). Diese beratende Position steht nur dann in der öffentlichen Kritik, wenn die Gewerkschaft eine Transfergesellschaft vorschlägt, bzw. durchsetzt, die direkt an die jeweilige Gewerkschaft gebunden ist (finanziell). Um diese Kritik nochmal zu verdeutlichen. In der kritischen Debatte um dieses Thema wird den Gewerkschaften vorgeworfen, sie profitierten direkt vom Beschäftigtenabbau und würden durch eine tendiziöse Beratung der Betriebsräte die Auswahl einer gewerkschaftsnahen Transfergesellschaft befördern. Ich unterstütze nicht diese Kritik, sondern beschreibe sie nur!

3. Die Kritikwürdigkeit bezieht sich hier auf die Funktion der Transfergesellschaft. Ziel einer Transfergesellschaft ist es, Mitarbeiter schnellstmöglich in neue Arbeitsstellen zu vermitteln. Ein Instrument, welches diese Funktion unterstützt, ist die Qualifizierung/ Weiterbildung. Der Betreiber eines Weiterbildungsinstitutes, dessen primärer Zweck die Weiterbildung ist, wird in der Kritik unterstellt, er sei primär an der Weiterbildung (Auslastung der Kurse) und nur sekundär an der Vermittlung interessiert. Natürlich lässt sich dies auch nicht statistisch belegen, es geht hier nur um den strukturellen Zusammenhang.

Mein Plädoyer ist daher, diese Passage nicht zu löschen. Sie kritisiert nicht aktiv, sondern beschreibt Hauptlinien einer Diskussion, die permanent in Fachkreisen geführt wird. Veröffentlicht wurden diese Kritiklinien unter anderem in einem Artikel der Zeit vom 12.10.2006 Nr. 42 Autor: Ulrike Meyer-Timpe. [1]

Ich bitte um eine faire Diskussion, der ich mich hier stelle

--Vaumann 16:53, 28. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Aufnahme der Diskussion

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Ich habe das erst jetzt gesehen, sonst hätte ich früher geantwortet, sorry. Also:

1. Wenn keine Zahlen existieren und es sich folglich höchstens um politische Behauptungen ohne Beleg handelt, hat das nach meiner Auffassung in einer Enzyklopädie nichts verloren.

2. Dass die Gewerkschaften und Betriebsräte auf Transfergesellschaften "bestehen" würden, greift viel zu kurz. Wenn sie den Beschäftigten Vorteile bringen - dann mag es sein, dass man bei den Verhandlung eine solche Lösung favorisiert. Immerhin bedeutet dies gerade für viele ältere Arbeitnehmer mindestens ein Jahr Beschäftigung bei voller Sozialversicherung auf altem Niveau, möglicherweise danach erst Arbeitslosigkeit, verlängerte Anspruchsdauer oder sogar erst Begründung des (vollen) Anspruchs auf ALG (§§ 123, 127 SGB III), und Qualifizierung ist nuneinmal ein Hauptargument bei Bewerbungen.

Aber einer der häufigsten Gründe für die Errichtung einer Transfergesellschaft ist nicht Druck von Arbeitnehmerseite, sondern es ist die Situation in einer Insolvenz: Die potentiellen Erwerber sind es, die das (vorher unrentable) Unternehmen dem Insolvenzverwalter nur abkaufen, wenn die Arbeitsverhältnisse beendet wurden (und der Erwerber sich hernach die Leistungsträger frei von rechtlichen Beschränkungen aussuchen und sie wieder einstellen kann, Dörries-Scharmann-Rechtsprechung). Nicht selten ist vertraglich festgelegt, dass mindestens soundsoviel Prozent ausgeschieden sein müssen (bis knapp unter 100%).

3. Was die angebliche Nähe zu Gewerkschaften angeht, ich verstehe nach wie vor nicht, was daran von Nachteil sein soll, selbst wenn es stimmen würde (und ich kenne keine einzige Transfergesellschaft, an der eine Gewerkschaft beteiligt wäre, dafür aber viele, die von Arbeitgeberseite errichtet sind, und deren Aufgabe, anders als die der Gewerkschaften, eben gerade nicht die Vertretung der Interessen der Beschäftigten ist). So - die Arbeitnehmerseite im weiteren Sinne betreibt Fortbildungsmaßnahmen. Na und? Sie verdienen daran womöglich Geld - hm, wie will man ein Bildungswerk ohne Geld betreiben, ohne Reserven, ohne Investitionspotential? Wo steht, dass Gewerkschaften die Heilsarmee zu sein haben? Und: Dass dafür öffentliche Mittel zur Verfügung stehen, wo liegt das Problem? Auch die BA finanziert aus den gleichen Töpfen Weiterbildung von Arbeitslosen.

Die Unterstellung, dies am Rande, diese Bildungseinrichtungen seien "primär" an der Durchführung der Kurse interessiert und würden deshalb ihren Vermittlungsauftrag weniger interessiert wahrnehmen halte ich im übrigen für eine geradezu verleumderische Behauptung, die durch keinerlei Fakten unterstützt wird.

Sowas hat nach meiner Auffassung erst Recht in keinem Lexikon etwas verloren. Das Ganze ist politischer Diskussionsstoff, der sich in seiner Breite, in seinen Unsicherheiten niemals vernünftig hier darstellen ließe.

--@127.0.0.1 20:13, 10. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Antwort auf Vorredner:

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Es sollte an dieser Stelle nochmals betont werden, dass meine Darstellungen rein deskriptiven Charakter tragen und keinerlei politische Position beziehen. Auch ist die beschriebene Darstellung über die Kritik an dem Instrument der Transfergesellschaft nur Aufnahme einer Diskussion, die an verschiedenen Stellen geführt wird. Sie stellt lediglich einzelne Kritikpunkte zusammen, ohne diese politisch zu bewerten. Der Vorwurf einer "Verleumdung" ist demnach unangebracht, denn der Artikel beschreibt eine bestehende Kritk und äußert diese nicht als persönliche Meinung des Autors.

Angesichts der Äußerung des Vorredners dieses Artikels hinsichtlich der Funktion der wikipedia ist es sicherlich angebracht auf andere Grundsatzdiskussionen zu verweisen, die nicht an dieser Stelle geführt werden können. Abschließend sei noch erwähnt, dass die inhaltliche Diskussion und der nötige Anstand auch im Diskussionsbereich zu wahren ist. Anschuldigungen gegenüber den Autoren in der wikipedia sollten demnach zumindest mit einer Adresse versehen sein, die für alle Leser nachzuvollziehen ist.

Zur inhaltlichen Kritk des Vorredners sei auf das das bestehende Plädoyer zu Wiederaufnahme des Artikels verwiesen, in dem sich alle substantiellen Argumente wiederfinden.

--Vaumann 20:20, 9. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Abschnitt Nachteile und Kritik - Erster Abschnitt:

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Habe keine wirklich verlässliche Quelle, aber Anlass zu glauben, dass Transfergesellschaften inzwischen auch für Firmen ohne Betriebsrat und mit weniger als 20 Mitarbeitern möglich sind. Voraussetzung scheint ein Betriebsereignis nach § 111 Betriebsverfassungsgesetz zu sein und ein Sozialplan oder sozialplanähnliche Planung.

  • Das stimmt, ich habe den Artikel angepasst (und auch die These von der wirtschaftlichen Motivation in einer neutralen Form eingearbeitet). Faktisch wird in Kleinbetrieben oder betriebsratslosen Betrieben trotzdem selten eine Transfermaßnahme umgesetzt werden, weil eine Transfergesellschaft mit (erheblichem) Aufwand des Arbeitgebers verbunden ist, das schafft man vielleicht mit einem großen Stapel Kündigungsschutzklagen in einem betriebsratslosen Betrieb, der geschlossen wird. @127.0.0.1 15:28, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten
  • Hab noch ein wenig rumgebastelt und "Vorteile" mit der tollen Bezeichnung "Funktionale Zielsetzungen" ersetzt - noch neutraler wird's nicht... @127.0.0.1 15:51, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Hilmar Schneider

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Literatur von Prof. Hilmar Schneider? Bin kein Wiwi, daher die Frage. --91.58.61.13 10:41, 31. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Lemma

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Hallo,

wie wäre es mit einem Lemma (ich glaube es heißt so) auf Beschäftigungsgesellschaft? Wäre m.M.n. benutzerfreundlich. -- 83.171.162.181 13:54, 15. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Transfergesellschaft nach Betriebsschließung

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Im Januar 2010 wurde uns mitgeteilt, dass die Firma in der ich gearbeitet habe (Warstein Achsen) zum Ende des Jahres geschlossen werden soll. Da ich zu diesem Zeitpunkt Mitglied des Betriebsrats war fingen für uns einige anstrengende Monate an. Wir haben uns mit der Firma auf eine Transfergesellschaft geeinigt, die 12 Monate Laufzeit bei 95% Aufstockung während der Kündigungsfristund 80% nach der Kündigungsfrist betrug, die Qualigelder lagen bei 2000€ (wobei wir zugunsten dieser Gelder auf einen Teil der Abfindung verzichtet haben. Als Träger haben wir uns für die Phönix B+T, Minden (www.phoenix-raum.de)entschieden. Da diese ein Beratungsbüro vor Ort installiert hat und regionale Netwerke besitzt, die die Vermittlung vereinfachen. Bis heute habe ich von noch keinem Kollegen negative Berichte gehört. Die Qualifizierungen laufen und es sind schon ca. 2/3 der Kollegen in neuen Arbeitsverhältnissen (keine Zeitarbeit). Auch die Möglichkeit in einigen Firmen Praktika zu machen wird genutzt. Als Betroffener kann ich nur sagen, dass die Entscheidung eine TG zu machen das Beste war was wir als Betriebsrat machen konnten. Ich sehe auch keine Nachteile. •jeder hat 12 Monate Beschäftigungszeit dazugewonnen. •die 12 Monate sind finanziell gesichert. •man kann sich weiterbilden bzw. seine Qualifikationen erweitern/vertiefen. •man stellt sich Aufgrund der BQT in den Bewerbungsunterlagen besser dar und steigert somit erheblich seine Chancen Arbeit zu finden. •man erhält nicht nur Stellen aus dem offenen Arbeitsmarkt sonder auch aus dem verdeckten. •u.v.m.

Wer trotzdem schlechte Erfahrungen gemacht hat, für den tut es mir leid. Vielleicht hat er nur einen schlechten Transferanbieter erwischt.

--B.J. (nicht signierter Beitrag von 79.205.156.178 (Diskussion) 14:50, 12. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

notwendige Überarbeitungen

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Ein drei Punkte die m.E. überarbeitet werden müssen.

  1. "Transfergesellschaften sind dabei keine Beschäftigungsgesellschaften." Allerdings steht unter dem Verwendeten Begriff Beschäftigungsgesellschaft der auf Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft weiter leitet: "Eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) oder (in jüngster Zeit) häufig auch Transfergesellschaft [...]". Wenn das verlinkt würde was man liest (was ich grundsätzlich befürworte) steht in dem Satz "Transfergesellschaften sind keine Transfergesellschaften". M.E. müssen hier die Begriffe klar verwendet, und die entsprechenden Artikel klar abgegrenzt werden.
  2. "[...] und die von Arbeitslosigkeit Betroffenen in einer Transfergesellschaft beschäftigt". Ist mit dem Prädikat "beschäftigt" die Beschäftigung#Definition gemeint? Wenn Ja: warum ist ein Transfergesellschaft keine Auffanggesellschaft (s.o.), die schließlich auch die Betroffenen beschäftigt ("Darüber hinaus werden Auffanggesellschaften (auch: Beschäftigungsgesellschaften) im Rahmen der Sozialpläne insolvenzbedrohter Unternehmen gegründet, um den ausscheidenden Mitarbeitern einen durch Qualifizierung oder Beschäftigung (z. B. im Rahmen der Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung) übergangslosen Austritt aus dem Unternehmen und (Wieder-)Eintritt in ein anderes Unternehmen im ersten Arbeitsmarkt zu gewährleisten.") Wenn Nein, sollte der Satz klarer formuliert werden.
  3. Die finanzielle Basis für die in die Transfergesellschaft eingetretenen Beschäftigten bildet das Transferkurzarbeitergeld [...]. Das Transferkurzarbeitergeld wird im Rahmen des Aufbaus einer Transfergesellschaft bei der zuständigen Agentur für Arbeit von der Transfergesellschaft beantragt. Später heißt es "Die Finanzierung der Transfergesellschaft erfolgt über das Unternehmen [...]." Dass die Fininanzierung über die Agentur für Arbeit nicht erwähnt wird ist (nach meinem Verständnis) eine verfälschende Weglassung.

Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 22:42, 27. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Ad 1. So lange die Begriffe nicht klar sind, und keine Belege für den Satz "Transfergesellschaften sind dabei keine Beschäftigungsgesellschaften" geliefert werden, entferne ich ihn. Zudem wurde im Fall Schlecker auch häufig sowohl von "Transfergesellschaft" als auch "Auffanggesellschaft" gesprochen (hier zB). --Qaswed (Diskussion) 22:27, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Gibt es konkrete Erfolgsgeschichten/ negativ Beispiele?

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Das würde mich sehr interessieren. Derzeit wird die Debatte für/ und wieder einer Transfergesellschaft bei Schlecker ja wieder sehr emotional geführt und die FDP als geradezu unmenschlich dargestellt, mit ihrer Haltung gegen eine Transfergesellschaft.

  • sind die Vermittlungsquoten höher?
  • ist es wirklich ein Vorteil "aus einer Beschäftigung heraus" sich neu zu bewerben (wie es im Artikel steht?). Jedes Unternehmen, bei dem eine solche Bewerbung ankommt, weiss doch dass es nichts anderes als Arbeitslosigkeit ist, nur anders genannt wird.
  • Anders gesagt: FALLS Transfergesellschaften erfolgreicher sind bei der Vermittlung - woran liegt das? Müsste man dann nicht eher daran arbeiten, diese Erfolgskonzepte auf die Arbeitsagenturen zu übertragen und allen zugute kommen zu lassen und nicht nur einigen, deren Fall über die Medien sehr bekannt gemacht wurde?

Viele Grüße --85.180.75.4 16:49, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Einleitung und Neutralität

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Ich finde die Einleitung ist nicht neutral. Sie zäumt auch das Pferd von hinten auf: die Transfergesellschaften sind hier nicht aufgrund der Regelungen im SGB III entstanden, sondern diese Einrichtungen (früher Beschäftigungsgesellschaften und Qualifizierungsgesellschaften genannt) wurden viel früher erfunden. Und sie wurden nicht dazu erfunden, die Mitarbeiter schneller zu vermitteln. Das war ja genuin die Aufgabe der Arbeitsämter bzw. der Bundesagentur für Arbeit. Und zu behaupten, der Wechsel erfolge freiwillig, ist angesichts des ausgeübten Drucks eine beschönigende Formulierung.

Mein Vorschlag:

Transfergesellschaften werden dazu genutzt, Arbeitgebern einen schnellen Personalabbau in größerem Umfang zu ermöglichen, ohne Kündigungsfristen beachten zu müssen. Den ausscheidenden Arbeitnehmern wird dafür die Möglichkeit eingeräumt, Leistungen der Bundesagentur für Arbeit über einen längeren Zeitraum zu beziehen. Dies wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 110 SGB III)gegeben sind. Der Arbeitgeber stockt regelmäßig diese Leistungen noch auf und trägt die Kosten der Transfergesellschaft.--Arbeit&Recht (Diskussion) 11:39, 27. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Dieses Anliegen unterstütze ich. Nach umfassender Beschäftigung mit dem Thema, auch zu §613a BGB, halte ich den Satz "Sie haben ausschließlich das Ziel, die betreuten Beschäftigten so schnell wie möglich wieder in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln." für tendenziös und unzutreffend. In Transfergesellschaften werden vornehmlich Arbeitnehmer gedrängt, die einerseits nach Sozialauswahl nicht ordentlich aus betrieblichen Gründen zu kündigen wären und andererseits auch in einer Transfergesellschaft nicht zu gut vermittelbaren AN qualifiziert werden könnten. Der genannte Satz stellt möglicherweise die Intention des Gesetzgebers dar, aber eben nicht die geübte Praxis. Vor allem vermittelt er dem hier Suchenden ein trügerisches Vertrauen in dieses Instrument und hindert ihn womöglich daran, individuell drohende Nachteile zu erkennen wie den Verzicht auf den weitreichenden Schutz des §613a BGB und die damit verbundene Möglichkeit, eine eventuelle Kündigung anzufechten. Das halte ich der Wikipedia für abträglich.93.122.72.231 14:10, 3. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Transfergesellschaft ist eine sozialverträgliche Intergrationsleistung

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Transfergesellschaften helfen, bestehende Firmenteile mit deren Beschäftigten vor der Gesamtauflösung der Firma. Transfergesellschaften liefern im Rahmen von Beratungsleistungen Stellen-, Qualifizierungs- und Überbrückungsangebote vor der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeldleistungen mit deren schnelleren Risiken in die Bedürftigkeit zu gelangen. Verfasser: Ingolf Griese - Transferberater -- 217.110.82.61 10:11, 6. Jun. 2012 (CEST) (nicht signierter Beitrag von 217.110.82.61 (Diskussion) 14:17, 5. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten