Diskussion:Umgehungsverbot (anwaltliches Berufsrecht)

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M. E. ist das Lemma zu weit gefasst und müsste durch einen Zusatz präzisiert werden. Der Begriff findet sich u. a. in § 306a BGB und wird auch im Steuerrecht verwendet, als Umschreibung für § 42a AO. --Malabon (Diskussion) 21:01, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Was schlägst du vor, Malabon? Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:49, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Z. B.: Klammerzusatz Anwaltsrecht oder Standesrecht. Gruß --Malabon (Diskussion) 19:45, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Raider heißt jetzt Twix und Standesrecht heißt jetzt Berufsrecht, deswegen gefällt mir "Anwaltsrecht" besser. Viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 08:36, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Standesrichtlinien...[Quelltext bearbeiten]

... an einem langen, kalten Winterabend schreib ich darüber mal einen rechtshistorischen Aufsatz, versprochen, viele grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 11:29, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]