Diskussion:Unam Sanctam

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 91.64.45.72 in Abschnitt Wirksamkeit
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Es fehlen hier Quellen und deren Bewertung. (nicht signierter Beitrag von VnctCPR (Diskussion | Beiträge) 18:10, 1. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Seltsame Erscheinung[Quelltext bearbeiten]

Gebe ich Unam sanctam in der Suche ein erscheint der Artikel Unam Sanctam mit der Altersangabe des Papstes von fast 80 Jahren. Gebe ich aber Unam Sanctam ein, (Großes "S"), erscheint der Artikel Unam Sanctam mit Altersangabe fast 70 Jahre. Im Abschnitt Auswirkungen. Edmund T. (nicht signierter Beitrag von 79.217.109.140 (Diskussion | Beiträge) 17:55, 16. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Kann ich nicht nachvollziehen. Der Artikel wurde gestern bereits gesichtet; evtl. ein Cache-Problem, das sich mit der Zeit von selbst löst. --A.Hellwig 18:04, 16. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Kann kein Cache-Problem des Browsers sein, Safari-Cache gelöscht, zurückgesetzt, neu gestartet, gleiche Erscheinung. Edmund T. Ergänzung: (Vielleicht hilft das) Ich bekomme einmal als Karteireiter <Artikel> < Entwurf> <Diskussion> <Entwurf bearbeiten> und einmal <Artikel> <Diskussion> <Seite bearbeiten> angezeigt.

Hier die beiden Unterschiede: http://de.wikipedia.org/wiki/Unam_sanctam und http://de.wikipedia.org/wiki/Unam_Sanctam

Edmund T. (nicht signierter Beitrag von 79.217.109.140 (Diskussion | Beiträge) 18:32, 16. Dez. 2009 (CET)) Beantworten


Selbes Problem hier. -- 78.55.104.222 09:17, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Wirksamkeit[Quelltext bearbeiten]

Eine vielleicht überflüssig klingende Frage, aber nach der Festlegung der Unfehlbarkeit von 1870 doch eigentlich (wieder) aktuell: Ist diese Bulle heute noch in Kraft? Oder wurde sie durch eine andere Bulle oder irgendeine andere Entscheidung inhaltlich wieder außer Kraft gesetzt? --2003:D0:2BD9:DA01:8D14:3429:EDDB:6ABE 10:35, 18. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Die Bullen sind bis heute unwidersprochen.Sie wurden auch nur in latainisch verkündet. Im Handelsrecht gilt das Schweigen als stille Zustimmung. Die heutige Rechtsprechung beruht auf alt-römisches Handels und Unternehmerrecht + See und kanonischen Recht. --91.64.45.72 12:48, 18. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Unam sanctam verbietet, was insoweit noch heute beachtlich ist, dass sich die Kirche der Politik unterwirft. Allein: die Politik muss für die Kirche nicht mehr streiten und überhebt sich auch hierarchisch nicht mehr. Ein altrömisches Handelsrecht gibt es nicht. Schweigen als Willenserklärung ist im modernen Handelsrecht ganz spezifisch geregelt und verlangt nach dem Aufeinandertreffen von Kaufleuten. Die obige Ausführung ist insoweit unzutreffend. --Stephan Klage (Diskussion) 13:42, 18. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Worauf basiert denn die heutige Rechtsprechung?

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte mit der historischen Rechtsschule, herausragender Vertreter derselben war Friedrich Carl von Savigny, eine Rückbesinnung auf das römische Recht ein. Eine der bedeutenden Privatrechtskodifikationen, der französische Code civil, wurde 1804 unter Napoleon geschaffen. Mit dem Zusammenspiel von geschichtlicher Rechtswissenschaft und Pandektistik, erfuhr das rezipierte römische Recht einen Höhepunkt in Sachen wissenschaftlicher Durchdringung und Systematisierung. Als gemeines Recht galt es in Deutschland bis zum 1. Januar 1900. In Blau sind die Rechtssysteme eingezeichnet die auf römischem Recht aufbauen.

Das römische Recht wirkt bis in die Moderne hinein, was insbesondere für das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt. Ebenso beruht es auf der geschichtlichen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts. Das österreichische Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) wurde ebenso wie das preußische Landrecht hingegen stärker vom Vernunftrecht des 18. Jahrhunderts beeinflusst, ohne die deutlichen römischen Wurzeln verkennen zu lassen. Das römische Recht bildet heute die Grundlage vieler Rechtssysteme.

Auch im 21. Jahrhundert wird das römische Recht, zum Teil in der Rezeption als römisch-kanonisches Recht im ius commune, noch genutzt, so durch den Europäischen Gerichtshof, der einige Rechtssätze als allgemeine Rechtsgrundsätze eingeordnet hat. Dies ist ein Ausdruck des Umstandes, dass das römische Recht in den Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten fortwirkt.[1] Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6misches_Recht#R%C3%B6misches_Recht_im_Mittelalter_und_in_der_Neuzeit--91.64.45.72 22:09, 19. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Das hat auch keiner bestritten. Alle Artikel die Du benennst, habe ich in WP grundlegend bearbeitet. Aber die Naturrechtskodifikation des CC stammt aus dem 19. Jahrhundert, ebenso die Historische Rechtsschule, die den rechtsfreien Raum seit Wegfall des Gemeinen Rechts zu überbrücken versucht hat. Auch damit habe ich mich sehr ausgiebig beschäftigt. RR dringt durch viele Fasern des modernen – insbesondere kontinentaleuropäische – Recht. Hier aber geht es um das Lemma Unam sanctam und die Ausführungen zum alt-römischen Handels- und Unternehmerrecht sind schlicht falsch. Ich habe auch den Artikel Altrömisches Recht angelegt, lies selbst nach. Die Artikel Vorklassisches Recht und Klassik (Jurisprudenz) helfen Dir ggf. ebenfalls weiter. BG --Stephan Klage (Diskussion) 00:41, 20. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Vielen Dank für die ausführliche Antwort und Hilfe. --91.64.45.72 23:59, 31. Jan. 2024 (CET)Beantworten